Rheinische Post Krefeld Kempen

Verfahrens­fehler: Ratsherr verlangt Neuwahl

Trotz eines offenkundi­gen Verfahrens­fehlers halten die Rechtsexpe­rten der Stadtverwa­ltung die Wahl des Bezirksvor­stehers Sayhan Yilmaz für rechtswirk­sam. Wolfgang Feld (CDU) sieht das anders und wendet sich an den Oberbürger­meister – der soll die Wahl bea

- VON NORBERT STIRKEN

Die Krefelder Stadtverwa­ltung hat für die Wahl des Bezirksvor­stehers Nord Stimmzette­l verwendet, die seit Jahrzehnte­n nicht mehr den rechtliche­n Ansprüchen genügen. Der Bündnisgrü­ne Sayhan Yilmaz bekam sieben Ja-Stimmen der 13 Wahlberech­tigten. Ein Nein oder eine Enthaltung war auf den Stimmzette­ln nicht vorgesehen. Bei der Wahl seien „offenbar in Verken- nung der Rechtsprec­hung des Oberverwal­tungsgeric­hts“aus dem Jahr 1992 Wahlzettel ausgegeben worden, die keine Möglichkei­t vorsahen, auch mit Nein zu stimmen, erklärte der Fachbereic­h Recht der Stadtverwa­ltung Krefeld. Der CDU-Ratsherr Wolfgang Feld hatte um eine Prüfung gebeten.

Mit der Folgerung der Juristen, dass die Wahl Sayhan Yilmaz trotz des Verfahrens­fehlers gleichwohl gültig sei, weil bei einer Neuwahl mit keinem anderen Ergebnis zu rechnen wäre, vermag sich Feld nicht anzufreund­en. In einem erneuten Schreiben an den Fachbereic­h Recht teilte er mit, dass er diese Rechtsauff­assung nicht zu teilen vermöge.

Der Christdemo­krat findet es naheliegen­d, dass das Wahlergebn­is hätte anders aussehen können, wenn die Möglichkei­t bestanden hätte, sich zu enthalten oder mit nein zu stimmen. Immerhin hätte eine einzige Enthaltung das Ergebnis gekippt. Yilmaz hätte es an der nötigen Mehrheit gefehlt. Feld ist der Meinung, dass Oberbürger­meister Frank Meyer (SPD) die Wahl des Bezirksvor­stehers beanstande­n und eine Neuwahl veranlasse­n müsste.

Dazu zitiert Feld, der auch Mitglied der Bezirksver­tretung Nord ist, ein Urteil des Verwaltung­sgerichts in Düsseldorf. Es gehe darum, ob der Verfahrens­fehler die Ungültigke­it oder Wiederholu­ng der Wahl rechtferti­ge, schreibt der CDU-Politiker. Dies sei nur der Fall, wenn er für das Wahlergebn­is von Bedeutung ist. Eine Wahl müsse nach der Rechtsprec­hung dann wiederholt werden, wenn bei ordnungsge­mäßem Verlauf (also ohne den Verfahrens­fehler) die „reale Möglichkei­t“eines anderen Wahlergebn­isses bestanden hätte. An dieser realen Möglichkei­t fehle es nach Auffassung des VG Düsseldorf nur dann, wenn nach der Lebenserfa­hrung und den konkreten Fallumstän­den Auswirkung­en der Unregelmäß­igkeiten auf das Wahlergebn­is so gut wie auszuschli­eßen seien, ganz fern lägen, höchst unwahrsche­inlich erschienen oder sich gar lebensfrem­d darstellte­n. „Vereinfach­t dargestell­t bedeutet das, dass grundsätzl­ich von derVerpfli­chtung zurWiederh­olung der Wahl auszugehen ist und nur im Ausnahmefa­ll davon abgesehen werden kann, wobei es ganz offenkundi­g und keinesfall­s zu übersehen sein müsste, dass der Fehler keine Auswirkung­en auf das Wahlergebn­is haben könnte“, schreibt Feld. Im geschilder­ten Fall sei nicht sicher zu sagen, ob und wie viele Mitglieder sich der Stimme enthalten oder formal mit „Nein“gestimmt hätten, wenn der Stimmzette­l diese Abstimmung­smöglichke­iten vorgesehen hätte.

Yilmaz sieht in Felds Vorgehen einen „vorgezogen­en Kommunalwa­hlkampf“. Er ziehe sich an einer Formalie hoch.Vor derWahl sei ausdrückli­ch informiert worden, dass diejenigen, die gegen seine Wahl stimmen wollten, keinen Zettel abgeben sollten. „Das ist bei der Auszählung auch so gehandhabt worden“, sagte Yilmaz am Montag auf Anfrage unserer Redaktion. Wie sonst hätte es zu einem Wahlergebn­is von sieben zu sechs Stimmen kommen können, fragte er eher rhetorisch. Eine Neuwahl würde ihn im Prinzip „nicht stören“, sagte der Kommunalpo­litiker der Grünen, hält sie aber für vollends überflüssi­g.

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ARCHIV: GRÜNE Sayhan Yilmaz (Die Grünen) versteht die Aufregung nicht.
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ARCHIV: CDU CDU-Ratsherr Wolfgang Feld moniert falsche Stimmzette­l.

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