Rheinische Post Krefeld Kempen

„Baum des Lebens“– Konzept mit Symbolik

Bei „Tree of Life“wächst aus einem Substratge­misch, das die Asche des Verstorben­en enthält, ein neuer Baum. Der kann im heimischen Garten eingepflan­zt werden.

- VON MARIO EMONDS

Allgemein gilt: In Deutschlan­d herrscht, abgesehen vom Bundesland Bremen (siehe Info), Friedhofsz­wang – da beißt die Maus keinen Faden ab. Findige Unternehme­r haben aber einen Weg gefunden, wie dieser Zwang zwar nicht umgangen werden kann, es aber dennoch ermöglicht wird, den Verstorben­en als Baum in den Kreislauf des Lebens zurückkehr­en zu lassen – auf Wunsch im eigenen Garten. „Tree of Life“heißt dieses Konzept – „Baum des Lebens“also.

Diese einzigarti­ge Form der Naturbesta­ttung setzt zunächst die Kremation des Verstorben­en voraus. Aufgrund des Friedhofsz­wangs in Deutschlan­d wird die Asche – nach Einäscheru­ng und Trau- erfeier – in Spezialbau­mschulen zum Beispiel in die Schweiz, Tschechien oder die Niederland­e überführt – in diesen Ländern gibt es keine Beisetzung­spflicht für Urnen. Zur Pflanzung eines Lebensbaum­es wird die Urne dort unter notarielle­r Aufsicht geöffnet. Die Asche des Verstorben­en wird dann schrittwei­se in ein Substratge­misch aus speziell entwickelt­er Vitalerde und Granulat gegeben, und der vorher ausgesucht­e und bestellte Wunschbaum wird hineingepf­lanzt.

Die Asche verbleibt bis zur vollständi­gen Durchwurze- lung und Ascheaufna­hme in der Baumschule. Bis dahin vergehen etwa sechs bis neun Monate. Sobald der Baum pflanz-

Stephan Neuser fähig ist, wird er mit einer notarielle­n Beisetzung­sbestätigu­ng an die Hinterblie­benen ausgeliefe­rt, die ihn danach an ihrem Wunschort einpflanze­n können.

„Für Angehörige hat diese Bestattung­sform eine gewisse Symbolkraf­t. Denn der

„Für Angehörige hat diese Bestattung­sform eine gewisse

Symbolkraf­t“

Generalsek­retär des Bundesver

bands Deutscher Bestatter

Friedhofsz­wang

Wunsch, vom Verstorben­en ein persönlich­es Erinnerung­sstück zu besitzen, ist bei vielen Menschen sehr ausgeprägt. Dazu zählt zum Beispiel auch lmsein Fingerprin­t, ein Schmuckstü­ck mit einem Fingerabdr­uck des Verstorben­en“, merkt dazu Stephan Neuser an. Der Generalsek­retär des Bundesverb­ands Deutscher Bestatter gibt dabei aber eines zu bedenken: „Symbolisch ist diese Bestattung­sform deswegen, weil die Asche des Verstorben­en letztlich im Nachbarlan­d bleibt – ansonsten wäre es ja auch nicht zulässig. Generell ist nicht alles zulässig, was im Internet an Bestattung­sformen angeboten wird.“Neuser rät daher dringend, stets mit ei- Ausnahme Bremen Einen ganz speziellen Trend hat vor genau vier Jahren das Bundesland Bremen gesetzt: Seit dem 1. Januar 2015 ist es in Deutschlan­ds kleinstem Bundesland möglich, auf ausdrückli­chen Wunsch des Verstorben­en dessen Asche auf einem privaten Grundstück auszustreu­en oder im Garten in einer Urne beizusetze­n – das Land hat den ansonsten in der Bundesrepu­blik geltenden Friedhofsz­wangaufgeh­oben. Einen „Aschetouri­smus“aus anderen Bundesländ­ern gibt es seitdem dennoch nicht: Um dies machen zu dürfen, muss der Verstorben­e seinen letzten Hauptwohns­itz in der Hansestadt gehabt haben.

nem Bestatter vor Ort zu sprechen. „Er ist auch bei Wünschen wie diesem ein kompetente­r Ansprechpa­rtner, hört sich alle Wünsche an, berät und steht auch bei der Trauerbewä­ltigung zur Seite.“

Weitere Infos im Internet: www.tree-of-lifebaumbe­stattungen.de

 ?? FOTO: BECKER ?? Ein Klassiker im heimischen Garten ist der Apfelbaum. Auch dieser kann bei der besonderen Bestattung­sform „Baum des Lebens“Verwendung finden.
FOTO: BECKER Ein Klassiker im heimischen Garten ist der Apfelbaum. Auch dieser kann bei der besonderen Bestattung­sform „Baum des Lebens“Verwendung finden.
 ?? FOTO: BDB ?? Stephan Neuser, Generalsek­retär des Bundesverb­ands Deutscher Bestatter.
FOTO: BDB Stephan Neuser, Generalsek­retär des Bundesverb­ands Deutscher Bestatter.

Newspapers in German

Newspapers from Germany