Rheinische Post Krefeld Kempen
„Baum des Lebens“– Konzept mit Symbolik
Bei „Tree of Life“wächst aus einem Substratgemisch, das die Asche des Verstorbenen enthält, ein neuer Baum. Der kann im heimischen Garten eingepflanzt werden.
Allgemein gilt: In Deutschland herrscht, abgesehen vom Bundesland Bremen (siehe Info), Friedhofszwang – da beißt die Maus keinen Faden ab. Findige Unternehmer haben aber einen Weg gefunden, wie dieser Zwang zwar nicht umgangen werden kann, es aber dennoch ermöglicht wird, den Verstorbenen als Baum in den Kreislauf des Lebens zurückkehren zu lassen – auf Wunsch im eigenen Garten. „Tree of Life“heißt dieses Konzept – „Baum des Lebens“also.
Diese einzigartige Form der Naturbestattung setzt zunächst die Kremation des Verstorbenen voraus. Aufgrund des Friedhofszwangs in Deutschland wird die Asche – nach Einäscherung und Trau- erfeier – in Spezialbaumschulen zum Beispiel in die Schweiz, Tschechien oder die Niederlande überführt – in diesen Ländern gibt es keine Beisetzungspflicht für Urnen. Zur Pflanzung eines Lebensbaumes wird die Urne dort unter notarieller Aufsicht geöffnet. Die Asche des Verstorbenen wird dann schrittweise in ein Substratgemisch aus speziell entwickelter Vitalerde und Granulat gegeben, und der vorher ausgesuchte und bestellte Wunschbaum wird hineingepflanzt.
Die Asche verbleibt bis zur vollständigen Durchwurze- lung und Ascheaufnahme in der Baumschule. Bis dahin vergehen etwa sechs bis neun Monate. Sobald der Baum pflanz-
Stephan Neuser fähig ist, wird er mit einer notariellen Beisetzungsbestätigung an die Hinterbliebenen ausgeliefert, die ihn danach an ihrem Wunschort einpflanzen können.
„Für Angehörige hat diese Bestattungsform eine gewisse Symbolkraft. Denn der
„Für Angehörige hat diese Bestattungsform eine gewisse
Symbolkraft“
Generalsekretär des Bundesver
bands Deutscher Bestatter
Friedhofszwang
Wunsch, vom Verstorbenen ein persönliches Erinnerungsstück zu besitzen, ist bei vielen Menschen sehr ausgeprägt. Dazu zählt zum Beispiel auch lmsein Fingerprint, ein Schmuckstück mit einem Fingerabdruck des Verstorbenen“, merkt dazu Stephan Neuser an. Der Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter gibt dabei aber eines zu bedenken: „Symbolisch ist diese Bestattungsform deswegen, weil die Asche des Verstorbenen letztlich im Nachbarland bleibt – ansonsten wäre es ja auch nicht zulässig. Generell ist nicht alles zulässig, was im Internet an Bestattungsformen angeboten wird.“Neuser rät daher dringend, stets mit ei- Ausnahme Bremen Einen ganz speziellen Trend hat vor genau vier Jahren das Bundesland Bremen gesetzt: Seit dem 1. Januar 2015 ist es in Deutschlands kleinstem Bundesland möglich, auf ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen dessen Asche auf einem privaten Grundstück auszustreuen oder im Garten in einer Urne beizusetzen – das Land hat den ansonsten in der Bundesrepublik geltenden Friedhofszwangaufgehoben. Einen „Aschetourismus“aus anderen Bundesländern gibt es seitdem dennoch nicht: Um dies machen zu dürfen, muss der Verstorbene seinen letzten Hauptwohnsitz in der Hansestadt gehabt haben.
nem Bestatter vor Ort zu sprechen. „Er ist auch bei Wünschen wie diesem ein kompetenter Ansprechpartner, hört sich alle Wünsche an, berät und steht auch bei der Trauerbewältigung zur Seite.“
Weitere Infos im Internet: www.tree-of-lifebaumbestattungen.de