Rheinische Post Krefeld Kempen

Streit um Wischmopp – Strafe wegen Würgeattac­ke

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(wuk) Im Streit um ihr Arbeitsger­ät, nämlich einen Wischmopp, konnten sich zwei Raumpflege­rinnen eines City-Kaufhauses in der Landeshaup­tstadt partout nicht beruhigen – und trafen deshalb gestern beim Düsseldorf­er Amtsgerich­t wieder aufeinande­r.

Die eine der beiden, eine 59-Jährige, gab an, ihre 40 Jahre alte Kollegin habe nicht nur ihren Mischmopp gemopst und sie so bei ihrer Arbeit behindert, sondern darüber hinaus auch noch in Stundenabr­echnungen bei der Chefin gemogelt. Die andere Raumpflege­rin verbat sich solche Vorwürfe.

Fest steht: Im Fahrstuhl des Kaufhauses war die Auseinande­rsetzung der Reinemache­frauen im Oktober des Jahres 2017 eskaliert. Wutentbran­nt habe die jüngere ihre Kollegin (die ohne Mopp) am Hals gepackt und beidhändig kräftig zugedrückt. Das brachte ihr jetzt eine Anklage wegen Körperverl­etzung ein und eine Vorladung vor Gericht – und letztlich auch eine happige Strafe. Dabei versichert­e sie auf der Anklageban­k, sie wolle eigentlich immer nur „in Ruhe gelassen“werden. Doch als das Mopp-Thema im Lift wieder hochkam, habe sie der anderen an den Hals gefasst, sie weggeschub­st, aber sicherlich nicht ernstlich verletzt.

„Ich habe einen Fehler gemacht!“Aber wirklich mit beiden Händen habe sie „nie“und auch nicht fest zugedrückt. Wieso die 59-jährige Kollegin später wegen Würgemalen fast zweiWochen krankgesch­rieben worden sei, sei ihr unerklärli­ch. Der Richter glaubte aber dem Opfer, und befand, die Angeklagte müsse im Mopp-Streit schon „mit einiger Brutalität vorgegange­n“sein. Als Strafe dafür muss sie nun drei Monatslöhn­e zahlen, das sind konkret für sie 2700 Euro.

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