Rheinische Post Krefeld Kempen
Outokumpu-Aufsichtsrat: Anfechtung der Wahl bleibt wohl erfolglos
Arbeitsrichter David Hagen empfahl den Antragstellern gestern beim Gütetermin zu prüfen, ob es Sinne macht, das Verfahren fortzuführen.
Ernüchterung machte sich gestern bei den drei Beschwerdeführern aus der Belegschaft von Outokumpu breit, die am Arbeitsgericht anfechten, dass die Wahlen der Aufsichtsräte für zwei Gesellschaften des Stahlkonzern korrekt erfolgt sind. Richter David Hagen ließ in seiner „summarischen Vorabbewertung“keinen Zweifel, dass er nach dem bisherigen Vortrag keine stichhaltigen Gründe für eine erforderliche Neuwahl des Aufsichtsrates der Outokumpu Stainless Holding GmbH sehe.„Die Hürden dafür sind per Gesetz sehr hoch“, sagte er am Dienstag. Die Antragsteller sollten prüfen, ob es Sinn mache, das Verfahren überhaupt fortzusetzen. Dementsprechend setzte der Richter gestern zunächst einmal keinen Kammertermin fest.
Inhaltlich liegt Hagen mit Richter Jan-Philip Jansen, der das Verfahren zur Anfechtung der Aufsichtsratwahl bei der Outokumpu Nirosta GmbH führt, auf einer Wellenlänge. Auch wenn Jansen sich nicht so eindeutig äußerte, gab er zu erkennen, dass er eine ähnliche Rechtsauffassung vertritt. Hinsichtlich der angeblich nicht erreichten Frauenquote erklärte Hagen, dass das GmbH-Gesetz zwar eine Quote verlange, aber keine Rechtsfolgen nenne, wenn die Quote nicht erfüllt werde. Die Gegenseite der Beschwerdeführer sieht die Quote erfüllt. Die betrage nicht die gesetzlichen 30 Prozent, weil dies nur auf börsennotierte Unternehmen zutreffe, sondern 16,66 Prozent. Das seien zwei Personen, die allein der Arbeitgeber in den paritätisch besetzen Aufsichtsrat entsenden wolle.
Dass dieWahlinformationen ausschließlich in deutscher Sprache erfolgten, obwohl im Werk zahlreiche verschiedene Nationalitäten arbeiteten, sei ebenfalls „kein wesentlicher Wahlfehler“, so Hagen. Es sei vielmehr fraglich, ob eine Übersetzung der komplexen Sachverhalte überhaupt einen Mehrwert darstelle.
Die unterschiedlichen Schattierungen bei den Farben der Stimmzettel und der zugehörigen Umschläge stelle ebenfalls keinen erheblichen Mangel dar. Parallel zwei Aufsichtsräte zu wählen, sei ein komplexesVerfahren.„Die Komplexität ist der Preis der Demokratie“, befand Hagen und folgerte, dass der Wähler sich deshalb auch anstrengen müsse. Punkt für Punkt hakte der Richter ab, ohne den Beschwerdeführern Hoffnung zu machen, dass ihr Antrag auf Anfechtung der Wahl Erfolg haben könnte.