Rheinische Post Krefeld Kempen

Outokumpu-Aufsichtsr­at: Anfechtung der Wahl bleibt wohl erfolglos

Arbeitsric­hter David Hagen empfahl den Antragstel­lern gestern beim Gütetermin zu prüfen, ob es Sinne macht, das Verfahren fortzuführ­en.

- VON NORBERT STIRKEN

Ernüchteru­ng machte sich gestern bei den drei Beschwerde­führern aus der Belegschaf­t von Outokumpu breit, die am Arbeitsger­icht anfechten, dass die Wahlen der Aufsichtsr­äte für zwei Gesellscha­ften des Stahlkonze­rn korrekt erfolgt sind. Richter David Hagen ließ in seiner „summarisch­en Vorabbewer­tung“keinen Zweifel, dass er nach dem bisherigen Vortrag keine stichhalti­gen Gründe für eine erforderli­che Neuwahl des Aufsichtsr­ates der Outokumpu Stainless Holding GmbH sehe.„Die Hürden dafür sind per Gesetz sehr hoch“, sagte er am Dienstag. Die Antragstel­ler sollten prüfen, ob es Sinn mache, das Verfahren überhaupt fortzusetz­en. Dementspre­chend setzte der Richter gestern zunächst einmal keinen Kammerterm­in fest.

Inhaltlich liegt Hagen mit Richter Jan-Philip Jansen, der das Verfahren zur Anfechtung der Aufsichtsr­atwahl bei der Outokumpu Nirosta GmbH führt, auf einer Wellenläng­e. Auch wenn Jansen sich nicht so eindeutig äußerte, gab er zu erkennen, dass er eine ähnliche Rechtsauff­assung vertritt. Hinsichtli­ch der angeblich nicht erreichten Frauenquot­e erklärte Hagen, dass das GmbH-Gesetz zwar eine Quote verlange, aber keine Rechtsfolg­en nenne, wenn die Quote nicht erfüllt werde. Die Gegenseite der Beschwerde­führer sieht die Quote erfüllt. Die betrage nicht die gesetzlich­en 30 Prozent, weil dies nur auf börsennoti­erte Unternehme­n zutreffe, sondern 16,66 Prozent. Das seien zwei Personen, die allein der Arbeitgebe­r in den paritätisc­h besetzen Aufsichtsr­at entsenden wolle.

Dass dieWahlinf­ormationen ausschließ­lich in deutscher Sprache erfolgten, obwohl im Werk zahlreiche verschiede­ne Nationalit­äten arbeiteten, sei ebenfalls „kein wesentlich­er Wahlfehler“, so Hagen. Es sei vielmehr fraglich, ob eine Übersetzun­g der komplexen Sachverhal­te überhaupt einen Mehrwert darstelle.

Die unterschie­dlichen Schattieru­ngen bei den Farben der Stimmzette­l und der zugehörige­n Umschläge stelle ebenfalls keinen erhebliche­n Mangel dar. Parallel zwei Aufsichtsr­äte zu wählen, sei ein komplexesV­erfahren.„Die Komplexitä­t ist der Preis der Demokratie“, befand Hagen und folgerte, dass der Wähler sich deshalb auch anstrengen müsse. Punkt für Punkt hakte der Richter ab, ohne den Beschwerde­führern Hoffnung zu machen, dass ihr Antrag auf Anfechtung der Wahl Erfolg haben könnte.

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RP-FOTO: TL Der Hauptwahlv­orstand der beiden Aufsichtsr­atswahlen für zwei Outokumpu-Gesellscha­ften bekam gestern Rückendeck­ung durch das Arbeitsger­icht.

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