Rheinische Post Krefeld Kempen
Kritik an Heilfürsorge für Polizei
Der Landesrechnungshof rät, die spezielle Versorgung einzusparen.
DÜSSELDORF Der Landesrechnungshof (LRH) empfiehlt der Landesregierung aus Kostengründen die Abschaffung der freien Heilfürsorge für die rund 43.000 Polizisten in NRW. In einem Bericht für den Haushaltskontrollausschuss am Dienstag schreiben die obersten Rechnungsprüfer: „Freie Heilfürsorge gibt es schon seit mehr als 100 Jahren. Allerdings bestehen die ihr zugrunde liegenden Rahmenbedingungen, wie die Kasernierung der Polizeivollzugsbediensteten und ihre alleinige Betreuung durch Polizeiärzte, seit Langem nicht mehr.“
Im Haushaltsjahr 2018 hat das Land für die Möglichkeit der NRW-Polizisten, sich ohne jeglichen Kostenbeitrag ärztlich behandeln und mit Medikamenten versorgen zu lassen, 90,8 Millionen Euro veranschlagt. „Der Bund-Länder-Vergleich hatte ergeben, dass neben NRW nur noch Baden-Württemberg allen Polizeivollzugsbediensteten eine Heilfürsorge ohne jegliche Kostenbeteiligung gewährt“, schreibt der LRH, der seine Kritik daran versteckt auch schon im Jahresbericht geäußert hat.
Inzwischen haben sowohl das Finanz- als auch das Innenministerium darauf reagiert. Beide Häuser lehnen eine Neuregelung kategorisch ab. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte unserer Redaktion: „Polizistinnen und Polizisten sind in ihrem Dienstalltag ganz besonderen Belastungen und Gefahren ausgesetzt. Um uns alle zu schützen, leben sie quasi täglich mit dem Risiko, sich im Dienst zu verletzen. Aus diesem Grund halte ich es für richtig, ihnen – genauso wie Soldaten – eine freie Heilfürsorge zu gewähren.“Polizeigewerkschaften, SPD und Grüne lehnen die Abschaffung ebenfalls ab und argumentieren ähnlich. Hinter vorgehaltener Hand geben zwei Landtagsabgeordnete zu, dass ihre Parteien andernfalls um die Wählerschaft der 43.000 Polizisten und ihrer Angehörigen bangen müssten.
Nur Heinz Wirz, NRW-Chef des Bundes der Steuerzahler, kritisiert die Landesregierung: „Der Vorschlag des Landesrechnungshofes ist sachlich richtig“, sagt Wirz. Die schwarz-gelbe Landesregierung würde ohnehin so gut wie keine eigenen Sparvorschläge entwickeln. „Es ist sehr bedauerlich, dass sie nun nicht einmal mehr bereit ist, von Behörden selbst entwickelte Sparvorschläge umzusetzen.“
Konkret empfiehlt der Landesrechnungshof eine pauschal am Grundgehalt bemessene Beteiligung in Höhe von 1,3 Prozent, was im Schnitt eine monatliche Belastung von 46 Euro je Heilfürsorgeberechtigten ergeben würde. Das würde das Land jährlich um rund 23,7 Millionen Euro entlasten.