Rheinische Post Krefeld Kempen
Steuern für Grund und Gewerbe werden fällig
(RP) Die Grundbesitzabgaben, die Zweitwohnungssteuer und die Gewerbesteuer für Januar, Februar und März sowie die erste Hälfte der Hundesteuer werden am 15. Februar fällig. Daran und an die Zahlung aller Rückstände an Steuern, Gebühren und Beiträgen sowie Abgaben erinnert die Finanzbuchhaltung der Stadt Krefeld.
Die Stadtverwaltung empfiehlt „als zeitgemäßen und rationellen Zahlungsverkehr“die Teilnahme am Sepa-Lastschriftverfahren. Dabei brauche man keine Zahlungstermine zu überwachen, zahle immer den aktuellen Betrag und helfe der Stadt, die Verwaltungskosten zu senken. Die Belastung auf dem Konto erfolge nie vor dem Fälligkeitstag. Außerdem könne man ab Belastungsdatum des Kontos innerhalb von sechsWochen eineWiedergutschrift bei seiner Bank verlangen, dies ist bei Daueraufträgen und Überweisungen nicht möglich. Gegebenenfalls könnten auch Erstattungen der Stadt ohne weitere Formalitäten auf das angegebene Konto erfolgen. Ein Formular ist verfügbar unter www.krefeld.de/fb21 bei den Dienstleistungen. Schecks sind ausschließlich an die Finanzbuchhaltung der Stadtverwaltung zu adressieren und müssen drei Werktage vor Fälligkeit eingegangen sein. Abgaben, die nicht am Fälligkeitstag auf den Konten der Stadtkasse gutgeschrieben sind, müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen kostenpflichtig beigetrieben werden.