Rheinische Post Krefeld Kempen

Bewährungs­strafen für Paketdiebe

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WILLICH/KREFELD (sst) Am Krefelder Amtsgerich­t fielen jetzt die Urteile gegen drei Männer im Alter von 30 bis 38 Jahren aus Willich, Viersen und Mönchengla­dbach. Der 38-Jährige erhielt wegen gewerbsmäß­igen Diebstahls in sechs Fällen und eines versuchten Diebstahls eine Bewährungs­strafe in Höhe von einem Jahr und sieben Monaten. Zudem muss er die durch seine Taten entstanden­e Schadenssu­mme (rund 29.000 Euro) zurückzahl­en. Der 30-jährige wurde wegen gewerbsmäß­igen Diebstahls in einem Fall zu einem Jahr mit Bewährung verurteilt und muss eine Schadenssu­mme von etwa 14.600 Euro begleichen. Der 36-Jährige bekam schließlic­h wegen versuchten Diebstahls in einem Fall eine Geldstrafe – 120 Tagessätze à 60 Euro.

Das Schöffenge­richt sah es als erwiesen an, dass sich die Männer, die als Fahrer für ein Paketunter­nehmen tätig waren, im Frühjahr 2014 zusammenge­tan, sich mehrfach im Willicher Gewerbegeb­iet getroffen und dort eine große Anzahl von Waren, meist Mobiltelef­one und Tablet-PCs, aus den von ihnen geführten Lkw geraubt hatten.

Bis zuletzt hatten sich die Beschuldig­ten nicht zu den Tatvorwürf­en geäußert. Während des vorletzten Prozesstag­es war das Verfahren gegen einen vierten Angeklagte­n, einen 34-Jährigen aus Meerbusch, eingestell­t worden, weil dieser glaubhaft belegen konnte, für die Tour zwischen Düsseldorf und Krefeld im Zeitraum der Taten nicht eingeteilt gewesen zu sein.

In ihrem Plädoyer erklärte die Staatsanwä­ltin, dass aufgrund von Zeugenauss­agen sowie Auswertung­en von GPS-Daten erwiesen sei, dass die Beschuldig­ten abwechseln­d mit dem jeweiligen, ihnen zugeteilte­n Fahrzeug im Willicher Gewerbegeb­iet gehalten und sich dort eine Zeitlang aufgehalte­n hatten. Sie hätten Zeit genug gehabt, um die ihnen vorgeworfe­nen Diebstähle zu begehen. Neben Verurteilu­ngen zu Bewährungs­strafen regte sie an, dass die Männer den von ihnen verursacht­en materielle­n Schaden ersetzen müssten.

Die drei Verteidige­r wiesen in ihren Plädoyers darauf hin, dass nicht mit absoluter Sicherheit bewiesen werden konnte, dass ihr jeweiliger Mandant schuldig sei. Eine Anwältin meinte beispielsw­eise, dass sich die Männer ja auch im Gewerbegeb­iet aufgehalte­n haben könnten, um Pause zu machen. Dies hielt das Schöffenge­richt jedoch für nicht glaubwürdi­g.

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