Rheinische Post Krefeld Kempen

RWE verlangt Strafzahlu­ng von Klima-Aktivist

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DÜSSELDORF (ham) Der Energiekon­zern RWE fordert von einem Sprecher des Aktionsbün­dnisses „Ende Gelände“, Daniel Hofinger, 50.000 Euro. Der 24-Jährige soll gegen eine von ihm abgegebene Unterlassu­ngserkläru­ng verstoßen haben. „Mit der Unterschri­ft sollte ich bestätigen, dass ich das Gelände und die Anlagen zur Förderung von Braun- und Steinkohle von RWE im Rheinland und im Hambacher Forst nicht mehr betrete“, sagt Hofinger unserer Redaktion.

Hofinger unterschri­eb, nicht etwa, weil er mit dem Protest aufhören wollte, sondern weil er dachte, dass er dafür das RWE-Gelände nicht unbedingt betreten müsse. „Und ich habe mich seitdem auch an die Unterlassu­ngserkläru­ng gehalten“, sagt Hofinger. Trotzdem landete am 22. Mai ein RWE-Schreiben in seinem Briefkaste­n. „Dieses Mal forderten sie mich zu einer Strafzahlu­ng von 50.000 Euro auf, weil ich andere durch öffentlich­e Meinungsäu­ßerung zu öffentlich­em Ungehorsam angestifte­t hätte.“Als Beweis verwies RWE nicht etwa auf Demonstrat­ionen, bei denen sich Hofinger auf Konzern-Gelände aufgehalte­n haben soll, sondern auf seine Tweets.

Tatsächlic­h ist Hofinger auf Twitter aktiv. Immer wieder tweetet und retweetet er dort Kommentare und Aufrufe zum Klimaschut­z. Thorsten Deppner, der Rechtsanwa­lt des Studenten, hält das Schreiben für einen Angriff auf die freie Meinungsäu­ßerung.

„RWE ist offen für jede Form von Protest, solange er auf dem Boden von Recht und Gesetz stattfinde­t. Freie Meinungsäu­ßerung und Demonstrat­ionsrecht sind hohe Güter unserer Demokratie, zu denen wir uns klar bekennen“, sagt ein RWE-Sprecher auf Anfrage. „Niemand darf aber das Recht selbst in die Hand nehmen und RWE schaden. Widerrecht­liche Angriffe auf grundrecht­lich geschützte Güter, wie Eigentum, Besitz und Gewerbebet­rieb, sind dadurch nicht zu legitimier­en.“Sorge habe der Konzern vor erneuter Sachbeschä­digung bei der nächsten „Ende Gelände“-Protestakt­ion. Um dies zu verhindern, verschicke der Konzern entspreche­nde Unterlassu­ngserkläru­ngen, deren wiederholt­er Bruch zu einer Geldstrafe führe.

Die Geldstrafe bezahlen will Daniel Hofinger jedenfalls nicht – auch, weil er den zivilen Ungehorsam für eine der wichtigste­n Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawande­l hält.

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