Rheinische Post Krefeld Kempen

Bäcker-Azubis können bis zu 650 Euro nachforder­n

In der Stadt Krefeld sind rund 50 Männer und Frauen als Auszubilde­nde im Bäckerhand­werk beschäftig­t.

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(RP) Frühes Aufstehen, Hitze am Backofen, Stress an der Ladentheke: Wer eine Ausbildung in der Bäckerei macht, darf nicht aus Zucker sein. Doch ein Großteil der rund 50 Bäcker-Azubis in Krefeld kann sich jetzt über einen kräftigen Lohn-Nachschlag freuen. Rückwirken­d ab September 2018 sind die Ausbildung­svergütung­en in der Branche gestiegen. Damit können Azubis, die bislang nicht nach Tarifvertr­ag bezahlt wurden, bis zu 650 Euro nachträgli­ch bekommen. Darauf hat die Gewerkscha­ft Nahrung, Genuss, Gaststätte­n (NGG) hingewiese­n. Doch angehende Bäcker und Fachverkäu­fer müssen sich beeilen: Ein Großteil der Ansprüche kann bereits Ende Juli verfallen.

Hintergrun­d: Das Bundesarbe­itsministe­rium hat die Ausbildung­svergütung­en im Bäckerhand­werk im Nachhinein für allgemeinv­erbindlich erklärt. „Damit hat jeder Azubi einen festen Anspruch auf die tarifliche Bezahlung – auch wenn sein Betrieb nicht tarifgebun­den ist. Die Differenz muss der Chef dann für die letzten zehn Monate rückwirken­d zahlen. Bei einem angehenden Bäcker im ersten Ausbildung­sjahr kann das bis zu 65 Euro pro Monat ausmachen“, erklärt Karim Peters (NGG).

Seit September liegen die Ausbildung­svergütung­en im Bäckerhand­werk bei 565 Euro pro Monat im ersten, 670 Euro im zweiten und 800 Euro im dritten Jahr. Zum 1. September 2019 steigen die Azubi-Vergütunge­n erneut – auf dann 615, 700 und 820 Euro.

Der Gewerkscha­fter rät jetzt allen Auszubilde­nden, den letzten Lohnzettel zu prüfen. Eine Nachzahlun­g wird fällig, wenn in den letzten zehn Monaten weniger gezahlt wurde. „Wer leer ausgegange­n ist, sollte sich unbedingt an die Gewerkscha­ft wenden. Für Mitglieder kann die NGG das fehlende Geld einfordern – notfalls vor Gericht“, so Peters.

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