Rheinische Post Krefeld Kempen
Muss Markus Söder in Beugehaft?
Weil Bayern ein Urteil zum Luftreinhalteplan nicht umsetzt, ist der EuGH gefragt.
LUXEMBURG Es ist eine bizarre Frage, mit der sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag befasst hat: Können deutsche Politiker und Topbeamte demnächst in Beugehaft kommen, weil sie die Urteile deutscher Gerichte zur Luftreinhaltung nicht umsetzen? Es streiten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die bayerische Landesregierung. Eine Entscheidung soll erst in einigen Monaten fallen.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Debatte um Fahrverbote in deutschen Großstädten haben. Die Umwelthilfe wirft auch der baden-württembergischen Regierung vor, dass sie sich nicht an Urteile zu Luftreinhalteplänen hält. Sollten die EuGH-Richter die Möglichkeit einer Beugehaft bejahen, wären also auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Mitglieder seiner Regierung von Beugehaft bedroht.
Hintergrund des Verfahrens ist, dass sich der bayerische Verwaltungsgerichtshof im November mit der Bitte um Klärung an den EuGH gewandt hat. Die Umwelthilfe will klären lassen, ob Zwangshaft gegenüber staatlichen Amtsträgern zur Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen möglich oder geboten sein kann. 2012 hatte die DUH vor dem bayerischen Gericht einen Sieg errungen und durchgesetzt, dass Diesel-Fahrverbote in der bayerischen Hauptstadt kommen müssen. Das Urteil ist bereits seit 2014 rechtskräftig.
Weil dieses Urteil aber notorisch nicht umgesetzt wurde, hatte das bayerische Gericht Zwangsgelder in Höhe von jeweils 10.000 Euro gegen den Freistaat verhängt. Zwangsgelder sind in diesem Fall aber ein stumpfes Schwert, da sie ohnehin wieder in den Kassen des Landes landen. Daraufhin beantragte die DUH vor dem bayerischen Verwaltungsgericht Zwangshaft. Das bayerische Gericht überwies die Sache an den EuGH.
Die bayerischen Verwaltungsrichter hielten aber nicht mit ihrer Verärgerung darüber hinter dem Berg, dass bayerische Regierungsmitglieder sich über gültige Gerichtsurteile einfach hinwegsetzen. „Die vorliegend zu verzeichnende Missachtung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen durch die vollziehende Gewalt kann nicht hingenommen werden“, schrieben die Verwaltungsrichter. Das deutsche Recht sieht im Allgemeinen zwar Beuge- oder Zwangshaft vor, nicht aber, wenn die handelnden Personen Minister oder hohe Beamte sind.
Drohen dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), seinem Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler), Winfried Kretschmann und seinemVerkehrsminister Winfried Hermann (beide Grüne) tatsächlich dann bald Haft? Davon geht selbst Jürgen Resch von der Umwelthilfe nicht aus: „Wenn sie im letzten Moment per Unterschrift unter die entsprechende Verfügung das rechtskräftige Urteil korrekt umsetzen, sind sie nicht mehr von Haft bedroht.“
Selbst wenn der EuGH Zwangshaft gegen Amtsträger für legitim hält, werden die Richter keine Namen nennen. Es wäre Aufgabe des bayerischen Verwaltungsgerichts herauszufinden, wer maßgeblich dafür zuständig war, dass das Urteil aus 2012 nicht umgesetzt wurde.