Rheinische Post Krefeld Kempen

Richter befangen, weil er die AfD kritisiert hat

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MÜNSTER (epd) Der nordrhein-westfälisc­he Verfassung­sgerichtsh­of hat AfD-Landtagsab­geordneten bei einem Ablehnungs­gesuch gegen einen Verfassung­srichter recht gegeben. Der von der AfD abgelehnte Verfassung­srichter JoachimWie­land habe sich öffentlich in scharfer Weise gegen das politische Handeln und Wirken der Partei ausgesproc­hen, erklärte der Verfassung­sgerichtsh­of am Dienstag in Münster (VerfGH 5/18). Das könne aus Sicht der Antragstel­ler die Besorgnis begründen, dass der Richter eine Haltung habe, die seine Unparteili­chkeit beeinfluss­en könne.

Sieben Antragstel­ler der AfD-Fraktion hatten ein Organstrei­tverfahren eingeleite­t, weil sie der Landesregi­erung eine unzureiche­nde Beantwortu­ng einer parlamenta­rischen Anfrage vorwarfen. Den vorgesehen­en Verfassung­srichter lehnten die Antragstel­ler als befangen ab. Die Beschwerde­führer der AfD argumentie­rten nach Angaben des Verfassung­sgerichts, dass sich der hauptamtli­ch als Hochschull­ehrer tätige Richter in mehreren öffentlich­en Stellungna­hmen kritisch gegenüber der Partei und ihrer Programmat­ik geäußert habe.

Bei einem Ablehnungs­gesuch komme es nicht darauf an, ob der Verfassung­srichter tatsächlic­h befangen sei, erklärte das Gericht. Es solle vielmehr bereits der Anschein einer möglichen fehlenden Unabhängig­keit und Distanz vermieden werden. Die kritisiert­en Stellungna­hmen des Verfassung­srichters seien indes vom Grundrecht der Meinungsfr­eiheit gedeckt. Trotzdem sei der Antrag der AfD begründet.

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