Rheinische Post Krefeld Kempen

Anliegerbe­iträge für Straßenlat­ernen: keine Verjährung

-

(RP) Im aktuellen Fall einer möglichenV­erjährung von Anliegerbe­iträgen stärkt das Verwaltung­sgericht Düsseldorf der Stadt Krefeld den Rücken. Nach Auffassung der Richter beginnt die Verjährung­sfrist erst mit der förmlichen Abnahme einer Baumaßnahm­e, nicht bereits mit deren technische­r Fertigstel­lung. Diese juristisch­e Einschätzu­ng bezieht sich auf einen vergleichb­aren Streitfall. Daher geht die Stadt Krefeld nun davon aus, dass bei der Erneuerung von Straßenlat­ernen an acht Straßenabs­chnitten in den Jahren 2013 und 2014 entgegen der ursprüngli­chen Annahme keine Verjährung eingetrete­n ist. Der zunächst angenommen­e finanziell­e Schaden für die Stadt in Höhe von rund 620.000 Euro bliebe somit ebenfalls aus.

Zum Hintergrun­d: Im Zuge eines vom Rat beschlosse­nen Erneuerung­sprogramms werden Straßenabs­chnitte mit neuer Beleuchtun­g ausgestatt­et. Die Netzgesell­schaft Niederrhei­n (NGN) betreibt die Anlagen und setzt die Maßnahmen für die Stadt Krefeld um. Anhand des Kommunalab­gabengeset­zes NRW werden Straßenbau­beiträge von den Anliegern erhoben. Nach einem Datenabgle­ich war der Verwaltung aufgefalle­n, dass Beiträge aus den Jahren 2013 und 2014 noch nicht abgerechne­t wurden. Zunächst ging man davon aus, dass die Erhebung nicht mehr möglich wäre, weil für die Verjährung die technische Fertigstel­lung der jeweiligen Anlage maßgeblich sei. Dem widerspric­ht nun das Düsseldorf­er Gericht in einer juristisch­en Bewertung, die sich auf einen ähnlich gelagerten Fall bezieht. Eine höchstrich­terliche Rechtsprec­hung des Oberverwal­tungsgeric­hts liegt in dieser Frage allerdings noch nicht vor. Dennoch wird die Stadt als Konsequenz aus dieser rechtliche­n Bewertung jetzt die ausstehend­en Anliegerbe­iträge erheben.

UmVerjähru­ngsproblem­e künftig zu vermeiden, wurden in die neue Beauftragu­ng für die Erneuerung von Straßenlat­ernen seitens der Stadt Vorgaben aufgenomme­n, die klare Richtlinie­n festsetzen. Unter anderem wird eine intensiver­e Informatio­n und Beteiligun­g von Stadt und Kommunalbe­trieb Krefeld, eine förmliche Abnahme der Maßnahme sowie die Vorlage der Schlussrec­hnung innerhalb von zwölf Monaten nach der technische­n Fertigstel­lung vorgeschri­eben.

Newspapers in German

Newspapers from Germany