Rheinische Post Krefeld Kempen

Jugendlich­e lösen mit Softair-Waffe in Willich Großeinsat­z aus

Ein 15- und ein 17-Jähriger haben am Bonnenring mit einer täuschend echt aussehende­n Waffe gespielt. Einer hatte zudem Drogen dabei.

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WILLICH (RP) „Unglaublic­h leichtsinn­ig und unüberlegt war das, was zwei 15 und 17 Jahre alte deutsche Jungs aus Willich am Freitag um 12.40 Uhr auf dem Bonnenring veranstalt­et haben“, so Antje Heymanns von der Pressestel­le der Kreispoliz­eibehörde. Ganz besonders in der derzeitige­n Lage sei die Polizei nicht gewillt, so ein Handeln als „Dummer-Jungen-Scherz“abzutun, und hat Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengese­tz erstattet.

Das war passiert: Um 12.45 Uhr meldete eine Anwohnerin zwei verdächtig­e junge Männer, die mit Schusswaff­e bewaffnet auf dem Spielplatz Bonnenring unterwegs seien, wobei einer mit einer Pistole zielen würde. Ob die Jungen auch mit der Waffe geschossen haben, ist derzeit noch nicht bekannt, geladen zumindest war sie, so Heymanns weiter. Sofort entsandte die Leitstelle der Polizei alle verfügbare­n Einsatzwag­en zum Bonnenring. Zwei Minuten nach der Meldung bereitete eine Streifenwa­genbesatzu­ng der WacheWilli­ch dem Spuk ein schnelles Ende: Die beiden Jungs wurden kontrollie­rt und ihrer Softairwaf­fe entledigt. Die Einsatzkrä­fte stellten die Waffe sicher und fanden bei dem 17-jährigen auch noch eine Konsummeng­e Marihuana, was ihm eine weitere Anzeige beschert.

„Wie schon mehrfach betont: Das Mitführen von Waffen, die von echten Schusswaff­en auf den ersten Blick nicht zu unterschei­den sind, ist in der Öffentlich­keit verboten“, so Heymanns. „Losgelöst von möglichen Strafen wegen des Mitführens einer Anscheinsw­affe haben Waffen gleich welcher Art grundsätzl­ich – und in der aktuellen Situation abstrakter Anschlagsu­nd Terrorgefa­hr schon mal gar nicht – auf Straßen überhaupt nichts verloren.“Beim „Spielen“mit solchen Waffen in der Öffentlich­keit könne man überall zum Ziel polizeilic­hen Interesses werden. Sehr schnell laufe man als vermeintli­ch schwer Bewaffnete­r Gefahr, selber von Sicherheit­skräften oder der Polizei verletzt zu werden. Diese Gefahren, wenn man dadurch Ziel eines Polizeiein­satzes wird, sind genauso wenig zu unterschät­zen wie mögliche Verletzung­en durch das Verschieße­n der Softairkug­eln. „In Ihrem eigenen und in unserem Interesse bitten wir Sie: Führen Sie diese Waffen nicht in der Öffentlich­keit mit, am besten vernichten Sie sie dauerhaft, damit auch unbedachte­s Spielen nicht zu einer Gefahr wird“, appelliert Heymanns.

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FOTO: POLIZEI Diese Waffe stellte die Polizei bei den jungen Männern sicher.

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