Rheinische Post Krefeld Kempen
Stadt will erneut gegen 380-KV-Leitung klagen
Der Bau der umstrittenen Höchstspannungsleitung in Benrad und Tackheide darf laut Bezirksregierung weitergehen. Rund sieben Jahre nachdem die Behörde erstmals grünes Licht erteilt hatte, ist Netzbetreiber Amprion den Forderungen des Bundesverwaltungsgeric
Vor sieben Jahren erteilte die Bezirksregierung Düsseldorf dem Netzbetreiber Amprion die Genehmigung zum Bau einer 380-Kilovolt-Höchstspannungsleitung über Krefelder Stadtgebiet. Mit einer erfolgreichen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stoppte die Stadt die Verwirklichung des Vorhabens. Amprion musste ein Umweltverträglichkeitsprüfung nachliefern. Das geschah, die Genehmigungsbehörde in der Landeshauptstadt prüfte und gab erneut grünes Licht.
Am Mittwoch, 23. Oktober, läuft die Frist ab, auch gegen diesen neuerlichen Genehmigungsbeschluss Klage einzureichen. Nach Auffassung der Stadt und der Anwohner der Trasse für die Oberleitung bleibt die grundsätzliche Kritik an der Höchstspannungsleitung bestehen. Beschwerden seitens Stadt, Bürgervereinen und Anwohnern hinsichtlich Strahlung, Gesundheitsgefährdung, dem Wunsch nach Verlegung der Leitung als Erdkabel und hinsichtlich zu geringen Abstands zur Wohnbebauung haben auch diesmal keine Berücksichtigung gefunden.
Die Stadt klagt nun erneut. „Auf der Grundlage des seinerzeitigen Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2014, in der Sache alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, wird die Stadt Krefeld auch gegen den neuerlichen Planergänzungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf fristgerecht Klage einreichen“, erklärte Stadtsprecher Dirk Senger auf Anfrage unserer Redaktion. Eine aufschiebende Wirkung habe eine Anfechtungsklage nicht, informierte die Bezirksregierung. „Nach unserem Kenntnisstand hat derWeiterbau noch nicht begonnen“, berichtete der Stadtsprecher.
Die Bezirksregierung Düsseldorf habe den Ergänzungsbeschluss zum Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Fellerhöfe vor wenigen Wochen erlassen, informierte deren Sprecherin Beatrix VanVlodrop auf Anfrage unserer Redaktion. Die Ergänzung des im Jahr 2012 gefassten Planfeststellungsbeschlusses (PFB) sei erforderlich gewesen, nachdem die Stadt Krefeld den Beschluss vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich beklagt hatte, weil für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt worden sei. Der Netzbetreiber Amprion habe daraufhin die Bauarbeiten eingestellt, die UVP sei nachgeholt und ein neues Anhörungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt worden.
Kern des nun vorliegenden Ergänzungsbeschlusses sei die Feststellung, dass die UVP keine wesentlichen abwägungsrelevanten Belange habe ermitteln können.„Die Ergebnisse bestätigen vielmehr den bisherigen Abwägungsvorgang und den im Jahr 2012 getroffenen Planfeststellungsbeschluss“, sagte die Sprecherin.
Eine Ausfertigung des Beschlusses lag bis einschließlich 23. September in den Städten Krefeld, Willich und Meerbusch aus. Zusätzlich waren alle Unterlagen, Erläuterungen und Zeichnungen in diesem Zeitraum auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf einsehbar.
Das erneut planfestgestellte Vorhaben stellt den 380-kV-Lückenschluss zwischen dem Punkt Fellerhöfe und dem Punkt St. Tönis dar, mit dem die Energieversorgung der Stadt Krefeld und ihrer Umgebung gesichert werden soll. Insgesamt sollen 17 alte Masten entfernt und 23 neu errichtet werden. Zum Zeitpunkt des Leipziger Urteils waren bereits 23 Fundamente für die Höchstspannungsmasten gebaut, 20 Masten aufgestellt und zwischen den Masten zehn bis 14 Leitungen gehängt. Von den alten Leitungen wurden 17 Masten und deren Fundamente zurückgebaut und entfernt. Das Vorhaben umfasst den Neubau einer rund 7,3 Kilometer langen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung. Es stelle den Lückenschluss dar, um die Energieversorgung für die Stadt Krefeld und Umgebung auf dieser Spannungsebene langfristig zu sichern.
Eigentlich war geplant, dass die 380-KV-Wechselstromleitung im März 2014 in Betrieb gehen sollte. Die Trasse verläuft in Teilen nur 30 Meter von der Wohnbebauung entfernt. Die Anwohner überzeugten die Politik und die Stadt dagegen gerichtlich vorzugehen. Beide Parteien fordern wegen der elektromagnetischen Strahlung eine Verlegung als Erdkabel. Das lehnten die Netzbetreiber bislang aus Kostengründen ab.