Rheinische Post Krefeld Kempen
Bundeswehr-Übersetzer soll für Iran spioniert haben
KOBLENZ (dpa) Der mutmaßliche Spion kam in Handschellen in den Gerichtssaal. Seine mitangeklagte Frau schützte sich mit Sonnenbrille, Pudelmütze und Aktenmappen vor den Kameras. Die Zuschauer wurden in dem Prozess am Oberlandesgericht Koblenz wegen mutmaßlicher Spionage bei der Bundeswehr für einen iranischen Nachrichtendienst noch vorVerlesung der Anklagen ausgesperrt. „Die Öffentlichkeit wird bis aufWeiteres wegen Gefährdung der Staatssicherheit ausgeschlossen“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Bergmann.
Wegen Landesverrats in einem besonders schweren Fall ist ein einstiger Übersetzer und landeskundlicher Berater der Bundeswehr angeklagt. Er hat in der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun in der Eifel gearbeitet. Hier ist unter anderem eine „Auswertezentrale Elektronische Kampfführung“beheimatet. Außerdem soll der 51-jährige Deutsch-Afghane in 18 Fällen Dienstgeheimnisse verletzt haben.
Die Anklage legt dem früheren Zivilangestellten zur Last, unter Missbrauch seiner verantwortlichen Stellung für insgesamt mehr als 60.000 Euro Honorar militärische Staatsgeheimnisse an einen iranischen Nachrichtendienst weitergegeben zu haben. Laut Bundesanwalt Ullrich Schultheis geht es um „brisante Informationen“. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. Bereits vor einem Jahr ist er im Rheinland festgenommen worden.
Angeklagt wegen Beihilfe ist auch seine Ehefrau. Bei ihr geht es laut Schultheis „um kleine organisatorische Dinge“. Beide sind in der afghanischen Hauptstadt Kabul geboren, beide haben sich, so derWahlverteidiger des Mannes, Ulrich Sommer, vorerst nicht geäußert.
In dem Prozess werden immer wieder Phasen erwartet, in denen hinter verschlossenen Türen verhandelt wird. Petra Zimmermann, Sprecherin des Oberlandesgerichts, spricht von der zweithöchsten von vier Geheimhaltungsstufen. Solche Prozesse seien sehr selten.
Landesverrat in einem besonders schweren Fall kann nach ihrer Auskunft mit fünf Jahren Haft bis zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Das Gericht hat vorerst 16 Verhandlungstage bis zum 31. März terminiert.