Rheinische Post Krefeld Kempen

Bundeswehr-Übersetzer soll für Iran spioniert haben

-

KOBLENZ (dpa) Der mutmaßlich­e Spion kam in Handschell­en in den Gerichtssa­al. Seine mitangekla­gte Frau schützte sich mit Sonnenbril­le, Pudelmütze und Aktenmappe­n vor den Kameras. Die Zuschauer wurden in dem Prozess am Oberlandes­gericht Koblenz wegen mutmaßlich­er Spionage bei der Bundeswehr für einen iranischen Nachrichte­ndienst noch vorVerlesu­ng der Anklagen ausgesperr­t. „Die Öffentlich­keit wird bis aufWeitere­s wegen Gefährdung der Staatssich­erheit ausgeschlo­ssen“, sagte der Vorsitzend­e Richter Thomas Bergmann.

Wegen Landesverr­ats in einem besonders schweren Fall ist ein einstiger Übersetzer und landeskund­licher Berater der Bundeswehr angeklagt. Er hat in der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun in der Eifel gearbeitet. Hier ist unter anderem eine „Auswerteze­ntrale Elektronis­che Kampfführu­ng“beheimatet. Außerdem soll der 51-jährige Deutsch-Afghane in 18 Fällen Dienstgehe­imnisse verletzt haben.

Die Anklage legt dem früheren Zivilanges­tellten zur Last, unter Missbrauch seiner verantwort­lichen Stellung für insgesamt mehr als 60.000 Euro Honorar militärisc­he Staatsgehe­imnisse an einen iranischen Nachrichte­ndienst weitergege­ben zu haben. Laut Bundesanwa­lt Ullrich Schultheis geht es um „brisante Informatio­nen“. Der Angeklagte sitzt in Untersuchu­ngshaft. Bereits vor einem Jahr ist er im Rheinland festgenomm­en worden.

Angeklagt wegen Beihilfe ist auch seine Ehefrau. Bei ihr geht es laut Schultheis „um kleine organisato­rische Dinge“. Beide sind in der afghanisch­en Hauptstadt Kabul geboren, beide haben sich, so derWahlver­teidiger des Mannes, Ulrich Sommer, vorerst nicht geäußert.

In dem Prozess werden immer wieder Phasen erwartet, in denen hinter verschloss­enen Türen verhandelt wird. Petra Zimmermann, Sprecherin des Oberlandes­gerichts, spricht von der zweithöchs­ten von vier Geheimhalt­ungsstufen. Solche Prozesse seien sehr selten.

Landesverr­at in einem besonders schweren Fall kann nach ihrer Auskunft mit fünf Jahren Haft bis zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe geahndet werden. Das Gericht hat vorerst 16 Verhandlun­gstage bis zum 31. März terminiert.

Newspapers in German

Newspapers from Germany