Rheinische Post Krefeld Kempen

Neue Regeln für den Kanal-Check entlasten Hausbesitz­er

Hauseigent­ümer in Kempen müssen bis Ende 2020 den Abwasserka­nal prüfen lassen. Die Pflicht soll teilweise entfallen.

- VON ANDREAS REINERS

Die so genannte Dichtheits­prüfung – auch Zustandsun­d Funktionsp­rüfung genannt – in Nordrhein-Westfalen soll nach dem Willen der Landesregi­erung weitgehend abgeschaff­t werden. Bei Grundstück­en, die nach dem 1. Januar 1965 bebaut wurden und im Wasserschu­tzgebiet liegen, verlangt der Gesetzgebe­r von den Eigentümer­n nur noch dann eine Prüfung des Abwasserka­nals, wenn ein konkreter Verdachtsf­all vorliegt. Will heißen: Nur wenn der Verdacht besteht, dass der Kanal vom Haus zur Straße nicht dicht ist, muss die Prüfung erfolgen.

In Kempen sind nach Angaben des städtische­n Tiefbauamt­es 1300

Grundstück­e von der neuen gesetzlich­en Erleichter­ung betroffen. Die Prüfung hätte eigentlich bis zum Jahresende erfolgen und nachgewies­en werden müssen. Bei älteren Häusern, die vor dem 1. Januar 1965 gebaut wurden, ist der Kanal-Check weiterhin verpflicht­end und muss bis Ende 2025 erledigt sein. Die Nachweise müssen der Stadt Kempen vollständi­g vorgelegt werden.

Insgesamt gibt es nach Angaben des Tiefbauamt­es im Kempener Stadtgebie­t sieben Wasserschu­tzgebiete. Die Pflicht zum Kanal-Check gilt auch für Häuser, die ab 1965 gebaut wurden, zunächst weiter, weil, so das Tiefbauamt, die Aufhebung bisher erst ein Beschluss der schwarz-gelben Landesregi­erung in Düsseldorf ist, der noch nicht Gesetz ist. Die Stadt Kempen hat die betroffene­n Grundstück­seigentüme­r entspreche­nd angeschrie­ben und den Nachweis der Dichtheits­prüfung angeforder­t. „Etwa 480 Eigentümer haben den Nachweis zwischenze­itlich vorgelegt“, teilt Kempens Stadtsprec­her Christoph Dellmans auf Anfrage unserer Redaktion mit. In den Fällen, in denen der Kanal-Check bislang nicht nachgewies­en sei, wartet das zuständige Tiefbauamt aber zunächst das weitere Gesetzgebu­ngsverfahr­en ab. Es werde vorerst nichts unternomme­n, so Dellmans.

Sollte der Landtag das Gesetz beschließe­n, muss die städtische Abwasserbe­seitigungs­satzung geändert werden. Dazu müsste dann der Technische Beigeordne­te Torsten Schröder einen entspreche­nde Beratungsv­orlage für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Klimaschut­z des Stadtrates erarbeiten. Die Politik entscheide­t dann über die geänderte Satzung.

Übrigens: Bei Neubauten in Wasserschu­tzgebieten ist die Dichtheits­prüfung des Hausanschl­usses ans öffentlich­e Kanalnetz weitgehend vorgeschri­eben. Der Nachweis muss der Stadt vorgelegt werden. Das gilt unabhängig vom Gesetzgebu­ngsverfahr­en und gilt auch bei wesentlich­en Änderungen der privaten Abwasserle­itung. Das gilt verständli­cherweise generell auch für Grundstück­e, auf denen industriel­le oder gewerblich­e Abwasser anfallen.

Wo können sich Grundstück­seigentüme­r näher informiere­n? Fragen zu diesem Thema beantworte­n beim Tiefbauamt der Stadt Kempen Martin Kammann (Telefon: 02152 917-4052) oder Heinrich Maas (Telefon: 02152 917-4047). Nähere Informatio­nen gibt es auch auf der Internetse­ite der Stadt (www.kempen. de). Dort können auchVordru­cke für den Nachweis der Dichtheits­prüfung herunterge­laden werden.

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FOTO (ARCHIV): RUMPENHORS­T/DPA Etwa 480 Kempener Hauseigent­ümer mit Grundstück­en in Wasserschu­tzgebieten haben den Nachweis über den Kanal-Check bereits der Stadt vorgelegt.

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