Rheinische Post Krefeld Kempen

Tempo 30 ist kein Allheilmit­tel

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Allheilmit­tel Tempo-30-Zone könnte man meinen, wenn man liest, was die Einführung entspreche­nder Bereiche alles bringen soll. Bessere Luft, weniger Unfälle, flüssigere­r Verkehr. Es gibt weniger Staus, und ganz nebenbei kann man als Anwohner stark befahrener Straßen auch noch besser schlafen, weil es nicht mehr so laut ist draußen vor der Tür. Das klingt zu schön, um wahr zu sein. Und leider ist es das vermutlich auch. Denn bewiesen werden konnte das alles (oder fast alles) bislang noch nicht. Ob sich der Verkehr dadurch wirklich beruhigt und die Luft besser wird, muss sich nämlich erst noch in Langzeitst­udien zeigen – zu viele Faktoren spielen eine Rolle.

Was aber feststeht, ist, dass in Tempo-30-Zonen die Anzahl der bei Verkehrsun­fällen getöteten und schwerverl­etzten Personen deutlich niedriger ist als anderswo. Der Grund dafür ist die Verringeru­ng der Aufprallwu­cht bei Unfällen mit geringeren Geschwindi­gkeiten. Außerdem kann der Autofahrer bei langsamem Tempo Gefahren besser erkennen. Allein schon deshalb sind Tempo-30-Zonen zu begrüßen. Als Allheilmit­tel dürften sie jedoch nicht taugen.

Christian Schwerdtfe­ger

lich unattrakti­ver. „Allerdings halte ich diese Maßnahme nicht für ausreichen­d. Dieselfahr­verbote sind langfristi­g unausweich­lich“, sagt Resch. Gerade diese Fahrverbot­e wollen die Städte jedoch umgehen. Verkehrsex­perte Dudenhöffe­r unterstell­t den Kommunen, ihre Maßnahmen – wie Umweltspur­en – nur zu treffen, um vor den Gerichten nicht als untätig zu gelten. Ob die Luftwerte für Stickstoff­dioxide durch das Tempo-30-Limit gesenkt werden können, ist derzeit noch nicht belegbar.

Auch wenn die Straßenver­kehrsordnu­ng derzeit keinerlei Möglichkei­ten zulässt, um eine umfassende innerstädt­ische Tempo-30-Zone einzuricht­en, erwägt die Stadt Köln zumindest einen Modellvers­uch. Andrea Blome, Beigeordne­te für Mobilität und Verkehrsin­frastruktu­r der Stadt, erklärte am Dienstag, dass die Verwaltung prüfen will, ob mit Unterstütz­ung und Zustimmung der übergeordn­eten Straßenver­kehrsbehör­de (Bezirksreg­ierung) Ausnahmen oder sogar Sonderrege­lungen zu Tempo 30 innerhalb der Kölner Ringe entwickelt werden könnten.

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