Rheinische Post Krefeld Kempen
Tempo-30-Zone
Meiner Ansicht nach handelt die Stadtverwaltung Kempen nur gesetzeskonform, wenn sie die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Oedter Straße ablehnt. Die Politiker machen es sich hier zu leicht und versprechen Dinge, die so einfach nicht möglich sind (Um den Wählern zu gefallen?). Paragraph 45 Absatz 9 der StVO stellt nun mal strenge Regeln bezüglich der Anordnung von Verkehrszeichen auf. Laut Satz 3 sind
„Einschränkungen des fließenden Verkehrs“, worunter ein Tempo-30-Schild ohne Zweifel fällt, nur in besonderen Gefahrenlagen (und mit besonders ist hier auch besonders gemeint) möglich. Die Ausnahmen in den Sätzen 4 und 6 treffen wohl eher nicht zu, wenn, dann bietet der Satz 5 die beste Möglichkeit, solches doch anzuordnen. Aber dazu müsste auch erst mal rechtssicher belegt werden, dass die Mauterhebung hier wirklich zu erhöhtem Umfahrungsverkehr führt.
Man kann den „Schwarzen Peter“nicht einfach auf die Verwaltung schieben. Wenn sich diese über Gesetze hinwegsetzt, riskiert sie, dass jeder einzelne Autofahrer, der von der Maßnahme betroffen ist, diese per Verwaltungsklage wieder rückgängig machen kann. Alternativ könnte man sich aber für Änderungen der StVO einsetzen, zum Beispiel, um Tempo 30 in Städten generell anordnen.
Das Einzige, was mir hier übelst aufstößt, ist, dass die Verwaltung in der Vergangenheit bei der Anordnung von Benutzungspflichten für straßenbegleitende Fahrradwege wenig bis keine Skrupel hatte, genau diesen Paragraphen wiederholt zu missachten! Und sich Fahrradfahrer für ein Grundsatzurteil bis zum BVG und danach noch immer an die einzelnen OVGs richten müssen.
Uwe Schuster, Krefeld (früher St. Hubert)
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