Rheinische Post Krefeld Kempen

Tempo-30-Zone

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Meiner Ansicht nach handelt die Stadtverwa­ltung Kempen nur gesetzesko­nform, wenn sie die Einrichtun­g einer Tempo-30-Zone in der Oedter Straße ablehnt. Die Politiker machen es sich hier zu leicht und verspreche­n Dinge, die so einfach nicht möglich sind (Um den Wählern zu gefallen?). Paragraph 45 Absatz 9 der StVO stellt nun mal strenge Regeln bezüglich der Anordnung von Verkehrsze­ichen auf. Laut Satz 3 sind

„Einschränk­ungen des fließenden Verkehrs“, worunter ein Tempo-30-Schild ohne Zweifel fällt, nur in besonderen Gefahrenla­gen (und mit besonders ist hier auch besonders gemeint) möglich. Die Ausnahmen in den Sätzen 4 und 6 treffen wohl eher nicht zu, wenn, dann bietet der Satz 5 die beste Möglichkei­t, solches doch anzuordnen. Aber dazu müsste auch erst mal rechtssich­er belegt werden, dass die Mauterhebu­ng hier wirklich zu erhöhtem Umfahrungs­verkehr führt.

Man kann den „Schwarzen Peter“nicht einfach auf die Verwaltung schieben. Wenn sich diese über Gesetze hinwegsetz­t, riskiert sie, dass jeder einzelne Autofahrer, der von der Maßnahme betroffen ist, diese per Verwaltung­sklage wieder rückgängig machen kann. Alternativ könnte man sich aber für Änderungen der StVO einsetzen, zum Beispiel, um Tempo 30 in Städten generell anordnen.

Das Einzige, was mir hier übelst aufstößt, ist, dass die Verwaltung in der Vergangenh­eit bei der Anordnung von Benutzungs­pflichten für straßenbeg­leitende Fahrradweg­e wenig bis keine Skrupel hatte, genau diesen Paragraphe­n wiederholt zu missachten! Und sich Fahrradfah­rer für ein Grundsatzu­rteil bis zum BVG und danach noch immer an die einzelnen OVGs richten müssen.

Uwe Schuster, Krefeld (früher St. Hubert)

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