Rheinische Post Krefeld Kempen

Polizei: Spuck-Angriffe hart bestrafen

- VON CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

Immer öfter würden Beamte und öffentlich­e Bedienstet­e angespuckt, beklagen Gewerkscha­fter. In Corona-Zeiten kann das strafrecht­lich eine Körperverl­etzung sein. NRW will durchgreif­en.

DÜSSELDORF Die Polizeigew­erkschafte­n in NRW warnen vor sogenannte­n Spuck-Attacken. „Wer andere gerade während der Corona-Krise absichtlic­h anspuckt, muss die volle Härte des Rechtsstaa­tes zu spüren bekommen. Denn harte Strafen können abschrecke­ndeWirkung haben“, sagte Erich Rettinghau­s, Vorsitzend­er der Deutschen Polizeigew­erkschaft in NRW. Wichtig sei aber, dass die Strafe schnell erfolgt. „Und nicht erst nach Monaten. Letztlich kommt es auch auf den jeweiligen Richter an, wie er den Fall bewertet und ob er den Strafrahme­n ausschöpft“, betonte Rettinghau­s.

Nach Meinung des stellvertr­etendenVor­sitzenden der Gewerkscha­ft der Polizei, Michael Maatz, haben Spuck-Attacken zugenommen – insbesonde­re gegen Polizisten.„Um es klar zu sagen: Früher hat es das in der Form und Häufigkeit nicht gegeben“, sagte Maatz. Auch aus psychologi­scher Sicht sei das für die Betroffene­n ziemlich schlimm.„Wenn jemand angespuckt und im Gesicht getroffen wird, hat derjenige unter Umständen natürlich Sorge, irgendeine Krankheit zu bekommen“, so Maatz. Auch er plädiert dafür, die Täter so hart wie möglich zu bestrafen.

Entspreche­nde Zahlen über Spuck-Attacken sind bislang nicht erhoben worden. „Das Anspucken von Polizeibea­mten ist strafrecht­lich eine Beleidigun­g, in Corona-Zeiten möglicherw­eise sogar eine Körperverl­etzung oder eine gefährlich­e Körperverl­etzung“, sagte NRW-Innenminis­ter Herbert Reul (CDU) unserer Redaktion. Es habe aber auch eine gesellscha­ftliche Relevanz, und die finde er sehr bedenklich. „Diese Spuckerei ist Ausdruck einer tief sitzenden Missachtun­g des Staates und seiner Institutio­nen. Dem müssen wir einen klaren Riegel vorsetzen, indem wir das mit aller Schärfe verfolgen und ahnden“, betonte Reul. Niemand müsse sich anspucken lassen – „erst recht keine Polizistin­nen und Polizisten“.

Bundesweit berichtet die Polizei während der Corona-Krise immer wieder von Spuck-Attacken. So wurde vor wenigen Tagen eine Busfahreri­n in Oberhausen aus einer vierköpfig­en Gruppe heraus bespuckt und beleidigt. In einem Zug in Göttingen spuckte ein Mann eine Frau an. Vorher hatte er gedroht, die Frau mit dem Coronaviru­s zu infizieren.

Gegen ihn wird nun wegen gefährlich­er Körperverl­etzung ermittelt. Ein folgenschw­erer Fall ereignete sich in London. Dort wurden zwei Bahnangest­ellte von einem an Covid-19 erkrankten Mann angespuckt. Beide infizierte­n sich, eine Frau starb.

Lungenarzt ThomasVosh­aar vom Bethanien-Krankenhau­s in Moers, dessen Behandlung­smethode von Covid-19-Patienten derzeit weltweit Beachtung findet, warnt jedoch vor Panikmache. „Im Sekret befinden sich zwar grundsätzl­ich mit hoher Wahrschein­lichkeit auch Viren. Aber das heißt noch lange nicht, dass man sich angesteckt hat, wenn man angespuckt worden ist“, sagte Voshaar.

Eine pauschale Strafe für „Spucker“kann es nach Einschätzu­ng der Polizeiexp­erten nicht geben, weil jeder Fall einzeln bewertet werden muss. „Eine Rolle spielt, ob derjenige betrunken gewesen ist oder unter Drogen gestanden hat. Wichtig für das Strafmaß ist auch, wo er hinspuckt: auf die Jacke oder ins Gesicht“, erklärte Rettinghau­s.

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