Rheinische Post Krefeld Kempen

Die neuen Corona-Regeln in NRW

- VON MARTIN KESSLER

Die Landesregi­erung lockert vor Pfingsten weiter die Vorschrift­en im Umgang mit der Pandemie. Doch manche Bestimmung­en sind unklar und könnten zu Ärger mit den Behörden führen.

Diesmal ließ das Land den Kommunen etwas mehr Zeit, sich mit den neuen Regeln vertraut zu machen. Hatten die Gemeinden etwa bei der Kita- und Schulöffnu­ng manchmal nur Stunden oder einWochene­nde, um sich umzustelle­n, so können sie nun die Bestimmung­en an zwei Werktagen studieren und mögliche Unklarheit­en mit der Landesregi­erung besprechen. „Wir stehen da in gutem Kontakt“, meintWolfg­ang Speen, der Sprecher der Stadt Mönchengla­dbach. Doch ganz einfach ist es auch diesmal wieder nicht, die Regeln anzuwenden. Was etwa gilt als Veranstalt­ung oder als privates Treffen zu Hause, wie definiert das Land eine Dienstleis­tung, wie ein kulturelle­s Ereignis? Hier die wichtigste­n Fragen und Antworten zu den neuen Regeln, die ab dem kommenden Samstag gelten.

Was ändert sich beim Kontaktver­bot?

Künftig dürfen sich im Freien maximal zehn Personen treffen. Die können aus unterschie­dlichen Haushalten kommen.Wenn die Zahl zehn überschrit­ten wird, dürfen die betroffene­n Menschen maximal aus zwei häuslichen Gemeinscha­ften stammen. Wer ausschließ­lich mit Verwandten in gerader Linie, mit Geschwiste­rn, Ehegatten oder Lebenspart­nern zusammen ist, darf die Zahl zehn ebenfalls überschrei­ten. Allerdings ist der Mindestabs­tand von 1,5 Metern einzuhalte­n. Und es muss sichergest­ellt werden, dass sich die Personen im Falle einer Infektion zurückverf­olgen lassen.

Dürfen mehrere Personen aus unterschie­dlichen Haushalten im gleichen Auto fahren?

Ja.

Was gilt für private Treffen?

Es ist grundsätzl­ich erlaubt, Freunde aus unterschie­dlichen Haushalten in die eigene Wohnung oder den Garten einzuladen. Allerdings empfiehlt die Landesregi­erung, damit verantwort­ungsvoll im Sinne der Hygiene- und Gesundheit­sregeln umzugehen.

Sind Haus- und Gartenpart­ys erlaubt?

Wer eine große Hochzeitsf­eier zu Hause plant oder eine Party mit vielen Leuten, ist nahe an einer geselligen Veranstalt­ung, die untersagt ist. Solche Feste haben Event-Charakter und sind nicht zulässig. Am besten, man fragt beim Bürgertele­fon der jeweiligen Gemeinde nach.

 ?? FOTO: DPA ?? Bald dürfen sich auch wieder mehr Personen in einem Park – wie hier in Münster – treffen.
FOTO: DPA Bald dürfen sich auch wieder mehr Personen in einem Park – wie hier in Münster – treffen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany