Rheinische Post Krefeld Kempen
Die neuen Corona-Regeln in NRW
Die Landesregierung lockert vor Pfingsten weiter die Vorschriften im Umgang mit der Pandemie. Doch manche Bestimmungen sind unklar und könnten zu Ärger mit den Behörden führen.
Diesmal ließ das Land den Kommunen etwas mehr Zeit, sich mit den neuen Regeln vertraut zu machen. Hatten die Gemeinden etwa bei der Kita- und Schulöffnung manchmal nur Stunden oder einWochenende, um sich umzustellen, so können sie nun die Bestimmungen an zwei Werktagen studieren und mögliche Unklarheiten mit der Landesregierung besprechen. „Wir stehen da in gutem Kontakt“, meintWolfgang Speen, der Sprecher der Stadt Mönchengladbach. Doch ganz einfach ist es auch diesmal wieder nicht, die Regeln anzuwenden. Was etwa gilt als Veranstaltung oder als privates Treffen zu Hause, wie definiert das Land eine Dienstleistung, wie ein kulturelles Ereignis? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuen Regeln, die ab dem kommenden Samstag gelten.
Was ändert sich beim Kontaktverbot?
Künftig dürfen sich im Freien maximal zehn Personen treffen. Die können aus unterschiedlichen Haushalten kommen.Wenn die Zahl zehn überschritten wird, dürfen die betroffenen Menschen maximal aus zwei häuslichen Gemeinschaften stammen. Wer ausschließlich mit Verwandten in gerader Linie, mit Geschwistern, Ehegatten oder Lebenspartnern zusammen ist, darf die Zahl zehn ebenfalls überschreiten. Allerdings ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Und es muss sichergestellt werden, dass sich die Personen im Falle einer Infektion zurückverfolgen lassen.
Dürfen mehrere Personen aus unterschiedlichen Haushalten im gleichen Auto fahren?
Ja.
Was gilt für private Treffen?
Es ist grundsätzlich erlaubt, Freunde aus unterschiedlichen Haushalten in die eigene Wohnung oder den Garten einzuladen. Allerdings empfiehlt die Landesregierung, damit verantwortungsvoll im Sinne der Hygiene- und Gesundheitsregeln umzugehen.
Sind Haus- und Gartenpartys erlaubt?
Wer eine große Hochzeitsfeier zu Hause plant oder eine Party mit vielen Leuten, ist nahe an einer geselligen Veranstaltung, die untersagt ist. Solche Feste haben Event-Charakter und sind nicht zulässig. Am besten, man fragt beim Bürgertelefon der jeweiligen Gemeinde nach.