Rheinische Post Krefeld Kempen
Der Rahmen der Coronaschutzverordnung
Verordnung Die neuen Bestimmungen der Landesregierung sind in der Coronaschutzverordnung geregelt. Sie gilt vom 30. Mai bis zum Ablauf des 15. Juni. In einer Anlage sind Hygiene- und Infektionsschutzstandards für die unterschiedlichen Bereiche festgeschrieben.
Strafen Wer vorsätzlich oder auch fahrlässig gegen die Corona-Bestimmungen verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro rechnen.
Was ist bei standesamtlichen Hochzeiten oder Beerdigungen zu beachten?
Eine Trauung auf dem Standesamt mit Gästen ist erlaubt. Die dürfen dann entsprechend der allgemeinen Kontaktregeln (Frage 1) unmittelbar vor dem Ort zusammenstehen, wenn sie den Sicherheitsabstand einhalten und auf
Händeschütteln und Umarmungen verzichten. Für die kirchliche Trauung sind die bisherigen Regeln für den Gottesdienstbesuch anzuwenden. Das Gleiche gilt auch für Beerdigungen. Kommen die Menschen in der Trauerhalle zusammen, müssen die Kontakte rückverfolgbar sein. Das heißt, es muss eine Liste der Trauernden ausliegen.
Sind jetzt wieder mehr Besuche zu Angehörigen in Pflegeheimen möglich?
Die Besuche in vollstationären Pflegeeinrichtungen sind auf maximal einen pro Tag beschränkt. Dabei dürfenVerwandte oder Freunde nur einen Angehörigen für höchstens zwei Stunden treffen. Die Zahl der Besucher ist auf zwei beschränkt. Die müssen aber nicht in irgendeiner Beziehung zueinander stehen. Und die Besuche sollen so stattfinden, dass ein Kontakt mit anderen Heimbewohnern oder deren Angehörigen vermieden wird.
Wie sieht die Sterbebegleitung aus?
Medizinisch, ethisch-sozial oder seelsorgerisch gebotene Besuche (zum Beispiel auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten) sind möglich. Für die Gewährung solcher Besuche sind die Einrichtungsleitungen zuständig.
Welche sportlichen Betätigungen sind jetzt wieder erlaubt?
Im Breiten- und Freizeitsport sind auch körperliche Kontakte etwa bei Ballspielen wieder erlaubt. Es muss aber die maximale Zahl von zehn Personen eingehalten werden. Ansonsten sind Kontaktsportarten wie Fußball etwa auf Vereinsebene (Amateursport) nicht erlaubt. Profiligen wie die Bundesliga dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten wieder spielen.
Sind berufliche Versammlungen und Veranstaltungen möglich?
Ja, wenn sie nicht dem geselligen Beisammensein dienen. Sie müssen immer aus beruflichen oder gewerblichen Gründen erfolgen. Auch Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen sind zulässig, wenn die Hygiene- und Infektionsschutzstandards eingehalten werden. Die Besucherzahl bemisst sich nach der vorhandenen Fläche. Entscheidend ist dafür die Zahl von einer Person pro Quadratmeter.
Welche kulturellen Veranstaltungen sind erlaubt?
Die Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie die Kinos dürfen wieder öffnen. Die maximale Besucherzahl liegt bei einem Viertel der Platzkapazität, im Höchstfall dürfen 100 Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Es müssen die Hygiene- und Infektionsschutzauflagen eingehalten werden. Auf dem Sitzplatz müssen Besucher keine Maske tragen, in den Gemeinschaftsräumen oderVorhallen schon.Wichtig in geschlossenen Räumen ist eine gute Durchlüftung.
Dürfen 15 Kinder aus der Nachbarschaft zu einem gemeinsamen Poolbesuch in einem privaten Garten eingeladen werden?
Eine Höchstzahl ist für private Treffen nicht vorgesehen. Allerdings darf die Einladung keinen eventhaften Charakter haben. Die Frage ist allerdings, ob ein so großer Kinderauflauf sinnvoll ist. Nicht alles, was erlaubt ist, ist wegen möglicher Gefährdungen auch verantwortlich.