Rheinische Post Krefeld Kempen
Gehaltsanspruch bei Insolvenz des Arbeitgebers
(tmn) Noch entwickelt sich die Zahl der Insolvenzen in Deutschland moderat. Mancher Experte erwartet infolge der Corona-Krise jedoch eine Welle von Firmenpleiten. Was heißt das für Arbeitnehmer? Müssen sie im Falle einer Insolvenz auf ihr Gehalt verzichten?
„Im Fall einer Insolvenz haben Arbeitnehmer gegenüber der Bundesagentur für Arbeit einen Anspruch auf Insolvenzgeld“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das gelte für die letzten drei Monate, bevor der Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat. Konkret heißt das, dass Arbeitnehmer zumindest drei Monate, nachdem der Arbeitgeber die Zahlungen eingestellt hat, weiterarbeiten können, ohne befürchten zu müssen, am Ende keine Bezahlung zu erhalten.
Eine Insolvenz des Arbeitgebers beendet aber nicht automatisch das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter hat jedoch erleichterte Bedingungen für Kündigungen. Aber auch während eines Insolvenzverfahrens können Arbeitnehmer eine Kündigung rechtlich angreifen.
In jedem Fall sollten Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis anfordern, sollte sich eine Insolvenz andeuten. Sobald ein Insolvenzverwalter die Geschäfte übernimmt, wird die Realisierung eines brauchbaren Zeugnisses ungleich schwieriger.
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