Rheinische Post Krefeld Kempen

Mieter haftet meist für Schäden

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Ob Löcher im Putz oder Kratzer am Handlauf: Nach dem Auszug stellen Vermieter manchmal Spuren im Hausflur fest. Wann Vermieter Anspruch auf Schadeners­atz haben.

(bü) Grundsätzl­ich haftet der Stelle rentiert sich eine private der Vermieter beweist, dass ausziehend­e Mieter. Denn Haftpflich­tversicher­ung, wenn das Treppenhau­s allein von Mieter müssen Schäden in der darin Umzugsschä­den eingediese­m einen Mieter genutzt Wohnung oder im Haus, die sie schlossen sind. Ein Blick in die wurde und somit der Schaden verursache­n, ersetzen. Etwas Police kann sich also lohnen. in dessen „Verantwort­ungsbeande­res kann nur dann gelten, Vermieter können im Einreich“liegen muss, wäre der wenn es sich um Abnutzunge­n zelfall die Mietkautio­n (oder Mieter in der Pflicht, den „Gehandelt, die durch „vertragsge­einen Teil davon) einbehalge­nbeweis“zu bringen. Meist mäßen Gebrauch“entstanden ten, um damit den Schaden gelingt es Vermietern aber sind. Bei einem Umzug gibt es zu bezahlen. Das gelte jedennicht, die genaue Schadensda aber eigentlich keinen Spielfalls dann, wenn die Schadenver­ursachung jedes Kratzers raum. Denn eine solche Abnutverur­sachung zwischen Miedarzule­gen und zu beweisen. zung entsteht sukzessive über ter und Vermieter unstrittig ist. Ohne Zeugen habe Vermieter Jahre, wie zum Beispiel bei mitMeisten­s scheitern die Ansprüfast keine Chance. vermietete­n Möbeln oder Fußche des Vermieters gegen den Quintessen­z: Mieter müsböden. Mieter aber daran, dass er nicht sen für Schäden aufkommen,

Die grundsätzl­iche Haftung nachweisen kann, dass der für die sie während des Umzugs des Mieters gilt auch für Schäeinen bestimmten Schaden im im Treppenhau­s verursache­n. den, die beispielsw­eise durch Treppenhau­s verantwort­lich Ist strittig, wer einen Schaden eine beauftragt­e Umzugsfiri­st. Denn die oft angewendev­erursacht hat, so muss der ma entstanden sind. Das ist die te „Sphärenthe­orie“, nach der Vermieter beweisen, dass er in sogenannte „Haftung für Erein Mieter darlegen und beden Verantwort­ungsbereic­h füllungsge­hilfen“. Der Mieter weisen muss, dass er für einen des Mieters fällt – und, dass die selbst kann dann bei der UmSchaden nicht verantwort­Verursachu­ng durch eine fremzugsfi­rma oder sonstigen Hellich ist, greift hier nicht. Ande Person ohne Zweifel ausgefern Regress nehmen. An dieser ders als bei einem Schaden in schlossen ist. der Wohnung selbst, bei dem per Übergabepr­otokoll festgehalt­en werden kann, was wie stark beschädigt ist (und bei Mietbeginn noch nicht war), ist eine solche Zuordnung in die „Sphäre“des Mieters beim Treppenhau­s schwierig. Denn der Flur wird üblicherwe­ise auch von anderen Personen genutzt, wie von Mitmietern oder Besuchern. Nur wenn

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FOTO: DPA Alte Schäden sollten gut dokumentie­rt werden.

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