Rheinische Post Krefeld Kempen
Mieter haftet meist für Schäden
Ob Löcher im Putz oder Kratzer am Handlauf: Nach dem Auszug stellen Vermieter manchmal Spuren im Hausflur fest. Wann Vermieter Anspruch auf Schadenersatz haben.
(bü) Grundsätzlich haftet der Stelle rentiert sich eine private der Vermieter beweist, dass ausziehende Mieter. Denn Haftpflichtversicherung, wenn das Treppenhaus allein von Mieter müssen Schäden in der darin Umzugsschäden eingediesem einen Mieter genutzt Wohnung oder im Haus, die sie schlossen sind. Ein Blick in die wurde und somit der Schaden verursachen, ersetzen. Etwas Police kann sich also lohnen. in dessen „Verantwortungsbeanderes kann nur dann gelten, Vermieter können im Einreich“liegen muss, wäre der wenn es sich um Abnutzungen zelfall die Mietkaution (oder Mieter in der Pflicht, den „Gehandelt, die durch „vertragsgeeinen Teil davon) einbehalgenbeweis“zu bringen. Meist mäßen Gebrauch“entstanden ten, um damit den Schaden gelingt es Vermietern aber sind. Bei einem Umzug gibt es zu bezahlen. Das gelte jedennicht, die genaue Schadensda aber eigentlich keinen Spielfalls dann, wenn die Schadenverursachung jedes Kratzers raum. Denn eine solche Abnutverursachung zwischen Miedarzulegen und zu beweisen. zung entsteht sukzessive über ter und Vermieter unstrittig ist. Ohne Zeugen habe Vermieter Jahre, wie zum Beispiel bei mitMeistens scheitern die Ansprüfast keine Chance. vermieteten Möbeln oder Fußche des Vermieters gegen den Quintessenz: Mieter müsböden. Mieter aber daran, dass er nicht sen für Schäden aufkommen,
Die grundsätzliche Haftung nachweisen kann, dass der für die sie während des Umzugs des Mieters gilt auch für Schäeinen bestimmten Schaden im im Treppenhaus verursachen. den, die beispielsweise durch Treppenhaus verantwortlich Ist strittig, wer einen Schaden eine beauftragte Umzugsfirist. Denn die oft angewendeverursacht hat, so muss der ma entstanden sind. Das ist die te „Sphärentheorie“, nach der Vermieter beweisen, dass er in sogenannte „Haftung für Erein Mieter darlegen und beden Verantwortungsbereich füllungsgehilfen“. Der Mieter weisen muss, dass er für einen des Mieters fällt – und, dass die selbst kann dann bei der UmSchaden nicht verantwortVerursachung durch eine fremzugsfirma oder sonstigen Hellich ist, greift hier nicht. Ande Person ohne Zweifel ausgefern Regress nehmen. An dieser ders als bei einem Schaden in schlossen ist. der Wohnung selbst, bei dem per Übergabeprotokoll festgehalten werden kann, was wie stark beschädigt ist (und bei Mietbeginn noch nicht war), ist eine solche Zuordnung in die „Sphäre“des Mieters beim Treppenhaus schwierig. Denn der Flur wird üblicherweise auch von anderen Personen genutzt, wie von Mitmietern oder Besuchern. Nur wenn