Rheinische Post Krefeld Kempen
Mobile Besuchsräume für alle Einrichtungen
(bk) Rechtzeitig sind sie fertig geworden: An allen Caritasheimen in Krefeld stehen ab sofort neue mobile Besuchsräume parat. Damit Besuche von Angehörigen wieder unkomplizierter als noch zu Muttertag möglich werden, haben die Caritas-Mitarbeiter für ihre Einrichtungen mobile Besuchsräume bestellt. Diese Räume – ähnlich wie Festival-Lodges – wurden jetzt von einer Firma aus Berlin geliefert und mit einem Kran vor den Altenheimen aufgebaut.
Die Räume sind insgesamt sechseinhalb Meter lang und haben an einer Seite eine Plexiglasscheibe. So können sich Familien wieder ohne Mund-Nasen-Bedeckung und weitere Hygienemaßnahmen sehen und treffen. Ein Körperkontakt ist nicht möglich. Für die Kommunikation wird eine Gegensprechanlage genutzt. Auch Enkel und Urenkel können wieder kommen und mit den Großeltern lachen oder erzählen.
Ein solcher mobiler Besuchsraum, den die Beschäftigten kurzerhand umbenannt haben in „Gartenhütte“, steht zum Beispiel im Innenhof des Altenheims St. Josef. Der Transport durch die enge Toreinfahrt und der Aufbau im Innenhof waren nicht leicht, dennoch habe es letztendlich geklappt, erzählen die Mitarbeiter. Nun ist der Andrang groß. So haben sich gleich nach Fertigstellung der Räume sechs Angehörige für einen Besuch angemeldet. Deshalb muss nun für jeden Besuch vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden. Es können auch mehrere Personen kommen, allerdings ist der Besuchsraum nicht sehr groß.
Ein Besuch kann maximal 45 Minuten dauern. Die Besuche sind außerdem zurzeit auf einmal pro Woche begrenzt, um möglichst vielen Angehörigen Kontakte zu ermöglichen. Mit der Zeit, da sind sich die Mitarbeiter sicher, werde sich das Prozedere sicher einspielen, so dass auf Wunsch mehrere Besuche in der Woche möglich würden.
Bei Menschen, die ihr Zimmer nicht verlassen können, gelten weiterhin besondere Regelungen. Hier muss unbedingt vorab telefonisch eine Besuchsmöglichkeit abgeklärt werden. In jedem Fall jedoch müssen die Hygieneregeln beachtet und es muss Schutzkleidung getragen werden. Einlass kann nur bei Symptomfreiheit gewährt werden.