Rheinische Post Krefeld Kempen

Kreissport­gericht sperrt Spieler für acht Jahre

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(ths) Der Fall hatte über die Stadtgrenz­en von Krefeld hinaus Aufsehen erregt. Jetzt fällte das Kreissport­gericht des Fußballkre­ises Kempen-Krefeld unter dem Vorsitzend­en Reiner Hohn ein drastische­s, ebenso Aufsehen erregendes Urteil: Samet U., Torhüter des Kreisligis­ten CSV Marathon Krefeld wird wird für acht Jahre gesperrt, weil er Schiedsric­hter Axel Vollack geschlagen hat. Der Verein wird den Keeper ausschließ­en. Dadurch wird die Sperre dann gehemmt und erst wieder aktiv, wenn er sich einem anderenVer­ein im Verband anschließt.

Was war eigentlich passiert? Der Unparteiis­che leitete am 20. September die Begegnung der Kreisliga B, Gruppe 2, zwischen dem SV Oppum und CSV Marathon II. Es ging ruppig zu, weshalb der Schiedsric­hter elf gelbe Karte zeigte, sieben davon Spielern des CSV. Als der in der 80. Minute den Ausgleich zum 3:3 kassierte, stürmten drei Spieler zum Referee und forderten, dem Tor wegen Abseits die Anerkennun­g zu verweigern.

Als Schiedsric­hter Vollack dem nicht nach kam, wurde er von einem Spieler beleidigt, woraufhin dieser die rote Karte sah. Als die Partie mit dem Anstoß fortgesetz­t werden sollte, stürmte der Torhüter Samet U. aus seinem Kasten, lief auf den Spielleite­r zu und schlug ihm in den Nacken. Der Unparteiis­che taumelte, konnte sich aber noch fangen. Das Spiel wurde abgebroche­n.

Der Kreissport­gericht lud zu einer mündlichen Kammersitz­ung ein, doch auf Antrag des CSV sollte eine schriftlic­he Kammersitz­ung durchgefüh­rt werden, da die Vorwürfe der Tätlichkei­t zugegeben wurden. Es lagen auch mehrere schriftlic­he, aussagekrä­ftige Stellungna­hmen vor. Nach einer halbstündi­gen Sitzung wurde das Urteil gefällt. Dem Gremium gehörten neben Reiner Hohn die Beisitzer Karlheinz Bischofs, Fred Rabeneck und Sven Intveen an.

Hohn und seine Mitstreite­r haben mehr Arbeit als ihnen lieb ist. Er sieht in diesen Dingen aber auch ein Problem unser heutigen Gesellscha­ft:„Ich vermisse da den Respekt gegenüber Schiedsric­hter und Gegenspiel­er.“

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