Rheinische Post Krefeld Kempen
NRW erlässt strengere Corona-Regeln
Das Land setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde um, geht aber bei der Kontaktbeschränkung in Hotspot-Regionen darüber hinaus.
Die Corona-Schutzverordnung in NRW ist angepasst worden und in der Nacht zu Samstag in Kraft getreten. Das erklärte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) nach einer Kabinettssitzung und einer Videoschalte mit Kommunalvertretern. „Das Virus breitet sich schnell und stark aus, insbesondere dort, wo Menschen auf engstem Raum zusammenleben“, sagte er. Einzelne Gesundheitsämter gerieten bei immer höheren Fallzahlen an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Auch die Zahl schwerer Krankheitsverläufe habe wieder zugenommen: „Kurzum:Wir stehen heute an einem Punkt, an dem es darauf ankommt, die Kontrolle über den Verlauf der Pandemie zu behalten.“
Dabei setzt NRW die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz nahezu eins zu eins um. In einem Punkt geht das Land sogar weiter: Die Kontaktbeschränkungen in den Hotspots, also in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem Wert von mehr als 50 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner in einer Woche, gelten für fünf Personen oder zwei Hausstände. Im Rest der Republik sind zehn Personen oder zwei Hausstände erlaubt.
Das Land sagte den Gesundheitsämtern zudem Unterstützung bei der Nachverfolgung zu. Derzeit fehlen 1000 Kräfte, um die Kontakte von Infizierten ordentlich nachvollziehen zu können. Diese würden nun etwa von den Finanzämtern abgezogen. Laschet verwies zudem auf die Zusage des Bundes, weitere Bundeswehrsoldaten zur Kontaktverfolgung einzusetzen.
Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum wird verschärft und soll schon ab einem Inzidenzwert von 35 an Orten gelten, an denen sich schlecht Abstand halten lasse – etwa in stark frequentierte Fußgängerzonen. Die Festlegung solle durch die Kommunen erfolgen.
Deren Vertreter hatten sich kurz zuvor mit dem Ministerpräsidenten, Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Kommunalministerin Ina Scharrenbach (beide CDU) über die Maßnahmen ausgetauscht. Kontrovers wurde dabei Teilnehmern zufolge die Frage nach Kulturveranstaltungen und der Gastronomie diskutiert. Diese seien im Gegensatz zu Privatfeiern und vor allem großen Hochzeiten nicht für das Infektionsgeschehen verantwortlich. Laschet verteidigte die Einschränkungen für Kultur und die Sperrstunde, die in Regionen mit einer Inzidenz von 35 eingeführt werden kann, bei einem Wert von 50 aber eingeführt werden muss: „Wir wollen Schulen und Kitas und Wirtschaft aufrechterhalten und machen deshalb Einschränkungen beim Freizeitgeschehen.“Mit Blick auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das die dortige Sperrstunde gekippt hatte, sagte er: „Wir halten das, was wir jetzt vorlegen, für rechtlich in Ordnung.“
Er erklärte, man werde die Frage einer Maskenpflicht im Schulunterricht erörtern:„Einige Länder haben da Eile, weil sie derzeit keine Ferien haben.“Man müsse in kritischen Zeiten Schwerpunkte setzen, einer sei jetzt, die vulnerablen Gruppen zu schützen und Kontakte zu reduzieren: „Das ist das allerwichtigste, was wir im Moment machen müssen.“
Die Grünen-Chefin von NRW, Mona Neubaur, sagte, Laschet habe keine Perspektive für die kommenden Wochen aufgezeigt: „Was, wenn die Sperrstunde wie in Berlin von Gerichten gekippt wird? Was, wenn die Regelungen insgesamt nicht ausreichen, um die Pandemie einzudämmen?“Anders als im Frühjahr werde in den kommenden Monaten kein warmesWetter bei derVirusbekämpfung unterstützen. „Deshalb ist es völlig unverständlich, dass die Landesregierung beim Thema Schule wieder so kurzsichtig handelt“, kritisierte sie.