Rheinische Post Krefeld Kempen
Corona: Stadt denkt über Böller-Verbot nach
Die CDU beantragt in jedem Fall ein Feuerwerksverbot rund um den Zoo sowie eine entsprechende Kontrolle in der Silvesternacht. Um die Kapazitäten für Test-Auswertungen zu erweitern, hat die Stadtverwaltung jetzt ein weiteres Labor für die Bearbeitung der Fälle gewonnen. Container für das Impfzentrum sind angemietet.
Während Oberbürgermeister Frank Meyer im Rathaus mit Blick auf die steigenden Corona-Zahlen noch über ein Böllerverbot in der Seidenstadt zu Silvester nachdenkt, ist die Krefelder CDU bereits einen Schritt weiter. Die Christdemokraten erarbeiteten eine Vorlage für die Bezirksvertretung Ost, in der sie – unabhängig von Covid-19 – zum Jahreswechsel ein generelles Feuerwerksverbot rund um den Krefelder Zoo fordern. Silvester 2020 war das Affenhaus im Krefelder Zoo abgebrannt. Drei Frauen hatten Himmelslaternen steigen lassen.
Der schwere Brand in der vergangenen Silvesternacht wird wohl zur Gerichtssache. Die drei Frauen, denen die Ermittler fahrlässige Brandstiftung vorwerfen, haben Einspruch gegen ihre Strafbefehle eingelegt. Das Trio hatte sich damals bei der Polizei gemeldet und gesagt, dass es in der Silvesternacht Himmelslaternen hatte steigen lassen. Mindestens eine der Laternen soll nach Erkenntnissen der Ermittler auf das Affenhaus gesunken sein und den Großbrand ausgelöst haben. Bei dem Feuer waren rund 50 Zootiere getötet worden, darunter acht Menschenaffen. Ein schwer verletzter Gorilla musste von einem Polizisten erschossen werden. Das völlig zerstörte Affenhaus wurde abgerissen. Inzwischen wird in Krefeld ein neues Artenschutzzentrum geplant, für das der Zoo um eine Fläche von 4000 Quadratmetern vergrößert werden soll. „Die Katastrophe des vergangenen Silvesterabends im Krefelder Zoo darf sich aus nie mehr wiederholen. Daher setzt sich die CDU mit ihrem Antrag für das Verbot von Feuerwerk rund um den Zoo ein sowie die entsprechende Kontrolle in und um den Zoo, damit mögliche Brände frühzeitig entdeckt werden können“, erklärt CDU-Politikerin Angelika Brünsing, Mitglied des Aufsichtsrats des Krefeler Zoos.
Auf dem Sprödentalplatz – nur rund einen Kilometer vom Zoo entfernt – beschäftigt sich die Verwaltung mit ihrer vielleicht wichtigsten Baustelle. Statt Trödelmarkt oder Kirmes wird dort aktuell ein Corona-Impfzentrum für Krefeld aufgebaut. „Mitte Dezember wird das Impfzentrum für Krefeld einsatzbereit sein“, verspricht Gesundheitsdezernentin Sabine Lauxen. Es wird aus sechs bis sieben Containern bestehen, welche die Stadt anmieten will. Wann der erste Impfstoff geliefert werden kann, ist noch offen. Darüber werden Bund und Land entscheiden. Lauxen: „Klar ist aber, dass in Krefeld die komplette Verteilung der Corona-Impfstoffe, auch die an die örtlichen Krankenhäuser, über das Gesundheitsamt laufen wird.“Die weitere Botschaft von Oberbürgermeister Meyer an die Bürger mit Blick auf zügige Baumaßnahmen am Sprödentalplatz ist deutlich: „Ich habe dort lieber ein startbereites Impfzentrum, das noch ein paar Tage außer Betrieb ist, als einen zugelassenen Impfstoff, der nicht gleich genutzt wird.“
Die Landesregierung plant mindestens 53 Impfzentren in Nordrhein-Westfalen. In jedem Kreis beziehungsweise jeder kreisfreien Stadt soll zumindest ein
Impfzentrum für die Bürger entstehen. „Wir begrüßen die Initiative der Stadt, und dass sie sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt“, so CDU-Ratsfrau und Landtagsabgeordnete Britta Oellers. „Die Verteilung des Impfstoffes wird eine große Herausforderung sein, was eine gute Planung voraussetzt. Wir empfehlen daher eine enge Abstimmung mit dem Land, um eine gute Koordination und Kooperation zwischen den beiden Ebenen Stadt und Land zu gewährleisten.“
Gesundheitsdezernentin Lauxen geht davon aus, dass bei der Verteilung am „Anfang eine Priorisierung“nötig sein werde. Es sei wahrscheinlich, dass bei der Terminvergabe zunächst gesundheitlich besonders gefährdete ältere Personen und Beschäftigte des Gesundheitswesens sowie weiterer „gesellschaftlich relevanter Berufsgruppen“wie Polizeibeamte, Feuerwehrleute oder Lehrkräfte berücksichtigt werden. Für Altenheime und vergleichbaren Einrichtungen sollen zudem mobile Impfteams gebildet werden. „Wie viele Menschen beim Zugang zu einer Corona-Impfung bevorzugt werden, ist noch nicht absehbar“, ergänzt die Beigeordnete. Dies hänge nicht zuletzt maßgeblich davon ab, wie viel Impfstoff wie schnell verfügbar sei.
Wie dessen weitereVerteilung organisatorisch festgelegt wird, ist durch das die Landesregierung NRW noch nicht abschließend geklärt. Möglich ist, dass Bürger über ein landesweites Call-Center Termine in dem für ihren Wohnort zuständigen Impfzentrum beantragen können. Fakt ist: Nach den bisherigen Absprachen zum Start der Corona-Impfung ist der Bund für den Ankauf des Impfstoffes zuständig, die Länder sorgen für Lagerung und Logistik. Verwaltungschef Meyer: „Am Ende müssen wir auch darüber reden, wer abschließend die Kosten vor Ort für die Impfstation, für das nicht nur medizinische Personal und die weitere benötigte technische Ausstattung übernimmt.“
Die Zahl der akut mit dem Coronavirus infizierten Personen in Krefeld ist von Sonntag auf Montag gesunken: Am Montag, 23. November, (Stand: 0 Uhr) waren 834 Personen mit dem Coronavirus akut infiziert, das sind 82 weniger als am Sonntag (916). Die Gesamtzahl bestätigter Coronafälle seit Ausbruch der Pandemie lag am Montag bei 3293 (Sonntag: 3293), die Gesamtzahl der Genesenen lag am Montag bei 2422 (Sonntag: 2340). 37 Personen sind in Krefeld seit Ausbruch der Pandemie im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorben. Inzwischen liegen weitere Informationen zu dem am Sonntag gemeldeten Todesfall vor: Diese Person verstarb im Alter von Mitte 70.
Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiesene Sieben-Tage-Inzidenz, die Zahl der neuen Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, liegt aktuell bei 168 und ist damit rückläufig. 27 Personen befinden sich mit Coronavirus im Krankenhaus, zwölf von ihnen auf der Intensivstation, acht davon werden beatmet. In angeordneter oder freiwilliger Quarantäne befinden sich derzeit 13.768 Personen. Seit Ausbruch der Pandemie wurden in Krefeld 30.154 Erstabstriche vorgenommen. 3694 Tests sind noch offen, der Rest ist negativ. Um die Kapazitäten für Test-Auswertungen zu erweitern, hat die Stadtverwaltung jetzt ein weiteres Labor für die Bearbeitung der Fälle gewonnen. Diese Kooperation startet zum Beginn dieser Woche. „Es handelt sich um ein erfahrenes Labor, das die Stadt Krefeld als Neukunden aufgenommen hat“, teilt Dr. Agnes Court, Leiterin des städtischen Fachbereichs Gesundheit, mit.
Neu gemeldete Coronafälle gibt es seit Ende vergangenerWoche unter anderem in folgenden Einrichtungen: Kita Groß und Klein, Kita Thielenstraße, Kita Victoriastraße, Kita St. Josef, Kita Kastanienstraße, Kita Herz Jesu, Kita St. Gertrudis, Gesamtschule Oppum, Jahnschule, Moltke-Gymnasium, Regenbogenschule, Luise-Leven-Schule, Buchenschule, Edith-Stein-Grundschule, Pestalozzi-Grundschule und Albert-Schweitzer-Realschule.
Die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) waren am Sonntag an zahlreichen Stellen im Einsatz, um die Einhaltung der Corona-Regeln in der Stadt zu kontrollieren. In einem Imbiss wurden dabei zwei Gäste angetroffen, die innerhalb der Räumlichkeiten Getränke verzehrt haben. Da derzeit nur ein Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken gestattet ist, wird gegen den Betreiber nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat unterdessen den Eilantrag eines Krefelders abgewiesen. Die Maskenpflicht unter freiem Himmel in der Zeit von 7 bis 20 Uhr in bestimmten Bereichen des Stadtgebietes sei rechtmäßig, teilte eine Sprecherin am Montag mit. Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens sei die Maskenpflicht verhältnismäßig. Legitimes
Ziel seien die Verhinderung der weiteren Verbreitung des Coronavirus und speziell der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren eines massenhaften Infektionsgeschehens. Hierzu sei die angeordnete Maskenpflicht geeignet, weil so zumindest ein Beitrag zum Ansteckungsschutz geleistet werden könne. Nach der Lebenserfahrung könne insbesondere in den von der Stadt bezeichneten Fußgängerzonen der zum Infektionsschutz erforderliche Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden. Dabei sei auch in den Blick zu nehmen, dass dort regelmäßig einzelne Personen unnötig dicht an anderen Personen vorbeigingen oder stehenblieben, um zum Beispiel in Schaufenster zu sehen. Die Maßnahme führe zwar zu Beschränkungen des Grundrechts des Bürgers auf allgemeine Handlungsfreiheit und unter Umständen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Gegenüber den Gefahren für Leib und Leben in Gestalt der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung weiterer Personen, der Überlastung der Krankenhäuser bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen müssten diese Grundrechte des Bürgers aber einstweilen zurücktreten. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.