Rheinische Post Krefeld Kempen
Einkaufen mit negativem Schnelltest
Auch heute öffnen die Geschäfte wieder – trotz Corona-Notbremse und hoher 7-Tage-Inzidenz. Bedingungen sind Vorlage eines tagesaktuellen negativen Schnelltests, Terminbuchung und Maske.
Der Einzelhandel kann weiter öffnen – trotz Notbremse. Das teilte die Stadt gestern mit. Sie hat noch am Sonntag eine sogenannte „Allgemeinverfügung“veröffentlicht, die heute in Kraft tritt und die eingeschränkte Öffnung der Geschäfte rechtlich möglich macht.
Gesundheitsdezernentin Sabine Lauxen hatte zuvor beim Landesgesundheitsministerium einen entsprechenden Antrag gestellt, in dem sie darum bat, von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch machen zu dürfen, eine Öffnung des Einzelhandels unter strengen Bedingungen zu erlauben.
Der Verwaltungsvorstand unter Leitung von Oberbürgermeister Frank Meyer hatte dieses Vorgehen zuvor in einer Sondersitzung entschieden. Hintergrund ist die neueste Änderung der Corona-Schutzverordnung des Landes von Freitagmittag, nach der auch Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 solche Regelungen in Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium treffen und per Allgemeinverfügung erlassen können – geknüpft an bestimmte Voraussetzungen wie zum Beispiel einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest.
„Diese Entscheidung war sicher nicht einfach, denn die Inzidenz ist ja auch in Krefeld sehr deutlich über 100. Und wir müssen damit rechnen, dass die Zahl der Infizierten durch die Möglichkeit der
Schnelltests für alle noch steigt, da so auch symptomfreie Erkrankte auffällig werden. Aber von Lockerung zu Lockdown hin und her zu springen und hier alleine die Inzidenz als Maßstab zu nehmen, kann es auch nicht mehr sein. Wir werden aber ganz genau beobachten, wie sich die Situation in Krefeld entwickelt und sobald es erforderlich erscheint sofort reagieren“, erklärte Meyer.
Kriterien sollen beispielsweise die Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen, das korrekte Verhalten der Kunden und Einzelhändler nach den rechtlichen Vorgaben, die ausreichende Versorgung mit Schnelltests durch das Land beziehungsweise die Verfügbarkeit auf dem Markt sowie die Rückmeldungen der Hausärzte sein.
Zusammen mit Geschäften des Einzelhandels sollen auch die städtischen Kultureinrichtungen – unten den gleichen Voraussetzungen, also nur nach Vorzeigen eines negativen Schnelltests, mit Hygienekonzept und begrenzter Personenzahl bald wieder öffnen können.
Der Handelsverband begrüßt die Entscheidung von Oberbürgermeister Meyer und dem Verwaltungsvorstand. Insbesondere die Geschwindigkeit, mit der sie umgesetzt worden sei, verdiene Respekt, sagt Markus Ottersbach, Geschäftsführer vom Handelsverband Krefeld, Kempen, Viersen. Es zeige, dass Verwaltungsprozesse zielgerichtet und schnell funktionieren können. Der Verband vertrete trotz vermehrter
Markus Ottersbach Geschäftsführer des Handelsverbands
Rufe nach einem schärferen Lockdown die Auffassung, dass es richtig sei, auf verantwortungsbewusstes, selbstbestimmtes Handeln von Bürgern und Gesellschaft zu setzen.
„Über 98 Prozent der Menschen sind gesund. Bei aller gebotenen Vorsicht beim Umgang mit dem Coronavirus darf diese Tatsache nicht aus dem Auge verloren werden. Der Handel wird auf die Einhaltung aller Hygienemaßnahmen und der weiteren rechtlichen Vorgaben achten“, verspricht der Handelsverband-Chef und verweist auf eine aktuelle Studie der TU Berlin, die besage, dass der Handel kein Infektionstreiber sei.
„Die Geschwindigkeit, mit der die Entscheidung umgesetzt worden ist, verdient Respekt“