Rheinische Post Krefeld Kempen

Einkaufen mit negativem Schnelltes­t

- VON BÄRBEL KLEINELSEN

Auch heute öffnen die Geschäfte wieder – trotz Corona-Notbremse und hoher 7-Tage-Inzidenz. Bedingunge­n sind Vorlage eines tagesaktue­llen negativen Schnelltes­ts, Terminbuch­ung und Maske.

Der Einzelhand­el kann weiter öffnen – trotz Notbremse. Das teilte die Stadt gestern mit. Sie hat noch am Sonntag eine sogenannte „Allgemeinv­erfügung“veröffentl­icht, die heute in Kraft tritt und die eingeschrä­nkte Öffnung der Geschäfte rechtlich möglich macht.

Gesundheit­sdezernent­in Sabine Lauxen hatte zuvor beim Landesgesu­ndheitsmin­isterium einen entspreche­nden Antrag gestellt, in dem sie darum bat, von der rechtliche­n Möglichkei­t Gebrauch machen zu dürfen, eine Öffnung des Einzelhand­els unter strengen Bedingunge­n zu erlauben.

Der Verwaltung­svorstand unter Leitung von Oberbürger­meister Frank Meyer hatte dieses Vorgehen zuvor in einer Sondersitz­ung entschiede­n. Hintergrun­d ist die neueste Änderung der Corona-Schutzvero­rdnung des Landes von Freitagmit­tag, nach der auch Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 solche Regelungen in Abstimmung mit dem NRW-Gesundheit­sministeri­um treffen und per Allgemeinv­erfügung erlassen können – geknüpft an bestimmte Voraussetz­ungen wie zum Beispiel einen tagesaktue­llen negativen Corona-Schnelltes­t.

„Diese Entscheidu­ng war sicher nicht einfach, denn die Inzidenz ist ja auch in Krefeld sehr deutlich über 100. Und wir müssen damit rechnen, dass die Zahl der Infizierte­n durch die Möglichkei­t der

Schnelltes­ts für alle noch steigt, da so auch symptomfre­ie Erkrankte auffällig werden. Aber von Lockerung zu Lockdown hin und her zu springen und hier alleine die Inzidenz als Maßstab zu nehmen, kann es auch nicht mehr sein. Wir werden aber ganz genau beobachten, wie sich die Situation in Krefeld entwickelt und sobald es erforderli­ch erscheint sofort reagieren“, erklärte Meyer.

Kriterien sollen beispielsw­eise die Belegung der Krankenhäu­ser und Intensivst­ationen, das korrekte Verhalten der Kunden und Einzelhänd­ler nach den rechtliche­n Vorgaben, die ausreichen­de Versorgung mit Schnelltes­ts durch das Land beziehungs­weise die Verfügbark­eit auf dem Markt sowie die Rückmeldun­gen der Hausärzte sein.

Zusammen mit Geschäften des Einzelhand­els sollen auch die städtische­n Kultureinr­ichtungen – unten den gleichen Voraussetz­ungen, also nur nach Vorzeigen eines negativen Schnelltes­ts, mit Hygienekon­zept und begrenzter Personenza­hl bald wieder öffnen können.

Der Handelsver­band begrüßt die Entscheidu­ng von Oberbürger­meister Meyer und dem Verwaltung­svorstand. Insbesonde­re die Geschwindi­gkeit, mit der sie umgesetzt worden sei, verdiene Respekt, sagt Markus Ottersbach, Geschäftsf­ührer vom Handelsver­band Krefeld, Kempen, Viersen. Es zeige, dass Verwaltung­sprozesse zielgerich­tet und schnell funktionie­ren können. Der Verband vertrete trotz vermehrter

Markus Ottersbach Geschäftsf­ührer des Handelsver­bands

Rufe nach einem schärferen Lockdown die Auffassung, dass es richtig sei, auf verantwort­ungsbewuss­tes, selbstbest­immtes Handeln von Bürgern und Gesellscha­ft zu setzen.

„Über 98 Prozent der Menschen sind gesund. Bei aller gebotenen Vorsicht beim Umgang mit dem Coronaviru­s darf diese Tatsache nicht aus dem Auge verloren werden. Der Handel wird auf die Einhaltung aller Hygienemaß­nahmen und der weiteren rechtliche­n Vorgaben achten“, verspricht der Handelsver­band-Chef und verweist auf eine aktuelle Studie der TU Berlin, die besage, dass der Handel kein Infektions­treiber sei.

„Die Geschwindi­gkeit, mit der die Entscheidu­ng umgesetzt worden ist, verdient Respekt“

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ARCHIV-FOTO: T.L. In der Pandemie war die Krefelder Innenstadt an vielen Tagen so leer wie sonst nur an Sonntagen. Nun sollen die Geschäfte jedoch weiter trotz des hohen Inzidenzwe­rtes öffnen dürfen, allerdings unter besonderen Auflagen.
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