Rheinische Post Krefeld Kempen

Kreis Viersen will Vorerkrank­te impfen

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KREIS VIERSEN (msc) Der Kreis Viersen erarbeitet derzeit ein Konzept, um bei vorhandene­n freien Kapazitäte­n Menschen mit Vorerkrank­ungen ein Angebot zur Corona-Impfung zu unterbreit­en. „Dies ist mit dem zwölften Erlass zur Impfung vom 24. März auch neu geregelt worden“, teilte eine Sprecherin des Kreises Viersen auf Nachfrage mit.

Leser Michael Heckmann aus Willich hatte sich an unsere Redaktion gewandt, da ihm als Vorerkrank­tem vom Kreis Viersen eine Corona-Impfung im Dülkener Impfzentru­m verweigert worden war. Der Kreis hatte ihn in einem Schreiben aufgeforde­rt, „sich zwecks Impfung mit Ihrer Hausarztpr­axis in Verbindung zu setzen. Eine vorzeitige Impfung im Impfzentru­m ist nicht möglich.“Aus Sicht des Rechtsanwa­lts Heckmann war das rechtswidr­ig. Zudem wissen die niedergela­ssenen Ärzte noch gar nicht, wann und wie genau sie mit den Impfungen loslegen können.

Der Kreis verteidigt sein Vorgehen damit, dass bis zum 24. März der elfte Erlass zur Impfung der Bevölkerun­g gegolten habe. „In diesem wurde darauf verwiesen, dass Personen mit Vorerkrank­ungen bei ihren Hausärzten geimpft werden sollen.“Unabhängig davon habe der Kreis am 18. März im Impfzentru­m allerdings den rund 25 sogenannte­n Härtefall-Anträgen, die dem Gesundheit­samt vorlagen, ein Impfangebo­t im Dülkener Impfzentru­m unterbreit­et.

Als vorerkrank­t gelten laut Coronaviru­s-Impfverord­nung unter anderem Personen nach einer Organtrans­plantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderun­g oder mit schwerer psychiatri­scher Erkrankung, Personen mit Tumorerkra­nkungen oder Lungenerkr­ankungen, Personen mit Diabetes oder einer chronische­n Leber- oder Nierenkran­kung sowie Personen mit Adipositas.

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ARCHIVFOTO: MARTIN RÖSE Bisher hat der Kreis Viersen Personen mit Vorerkrank­ungen zur Corona-Impfung an die Hausärzte verwiesen.

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