Rheinische Post Krefeld Kempen
Das Gesundheitsamt meldet zwei weitere Corona-Todesfälle in Krefeld
152 Personen sind bisher im Zusammenhang mit der Pandemie verstorben. Nach Aussage des Robert-Koch-Instituts sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz von 233,5 auf 214,1.
Zwei neue Todesfälle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vermeldet das städtische Gesundheitsamt. Es handelt sich um eine Person im Alter von Mitte 80 und eine Person im Alter von rund 80 Jahren. Beide sind im Krankenhaus verstorben, beide lebten zuvor nicht in einem Heim. „In einem Fall lag eine Infektion mit der sogenannten britischen Variante vor“, so ein Sprecher der Verwaltung. Damit sind bisher insgesamt 152 Personen in Krefeld im Zusammenhang mit der Pandemie verstorben.
Insgesamt 75 neue Corona-Infektionen in der Seidenstadt meldet die Verwaltung am Mittwoch, 28. April (Stand: 0 Uhr). Die Gesamtzahl aller bestätigten Fälle steigt damit auf 10.151. Als aktuell infiziert gelten 711 Personen, 21 mehr als am Vortag. Genesen sind nach einer Corona-Infektion aktuell 9.288 Personen, 52 mehr als am Vortag. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, sinkt auf 214,1. Am Vortag hatte das Robert-Koch-Institut (RKI) diesen Wert mit 233,5 angegeben.
Im Krankenhaus liegen aktuell 50 Personen aus Krefeld. Zehn dieser Patienten liegen auf der Intensivstation, vier von ihnen werden beatmet. 30.553 Personen haben sich bisher – freiwillig oder behördlich angeordnet – in Quarantäne begeben. Bislang sind 48.901 Erstabstriche
vorgenommen worden, 693 davon sind noch offen. Neue Infektionsfälle aus Schulen und Kindertageseinrichtungen wurden nicht gemeldet.
Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) und Polizei haben in der Nacht zu Mittwoch gemeinsam die Ausgangssperre kontrolliert, die im Infektionsschutzgesetz ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 vorgesehen ist. Insgesamt 82 Personen wurden im öffentlichen Stadtgebiet zwischen 22 und 5 Uhr angetroffen. Gegen 15 von ihnen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, da keine gewichtigen Gründe zum Ausgang glaubhaft gemacht werden konnten. Ein Bußgeld in Höhe von jeweils 250 Euro wird fällig. Andere Personen konnten solche Gründe glaubhaft vortragen. In manchen Fällen wurde auch zunächst auch lediglich eine Ermahnung ausgesprochen.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) überprüfte bei 23 Personen die Einhaltung der Quarantäne-Regeln. Zwei Personen konnten nicht angetroffen werden. Gegen diese wird nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Zudem überwachte der KOD wieder die Regeln der Kontaktbeschränkung. In einer Wohnung nordöstlich der Innenstadt wurden fünf Personen aus insgesamt vier Haushalten angetroffen. Dies stellt einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz dar, das Kontakte im privaten Raum auf Angehörige eines Haushaltes und einer weiteren Person beschränkt. Da die 51-jährige Wohnungsinhaberin den KOD-Dienstkräften den Zutritt zu ihrer Wohnung verwehrte, wurde die Polizei zur Unterstützung hinzugezogen. Alle angetroffenen Personen erwartet nunmehr ein Bußgeld von jeweils 250 Euro.
Ab Freitag, 30. April, ist eine Terminbuchung für chronisch Erkrankte der Priorität 2 über das Terminbuchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung möglich. Wie Gesundheitsdezernentin Sabine Lauxen weiter berichtet, sollen so die Impfzentren niedergelassene Ärzte beim Impfen dieser Zielgruppe weiter unterstützen. Zum Einsatz kommen die Impfstoffe der Firmen Moderna und Biontech, eine Wahlmöglichkeit besteht jedoch nicht. Die Terminbuchung für chronisch Erkrankte der Priorität 2 ist ab dem 30. April, 8 Uhr möglich: online über www.116117. de sowie über Ruf (0800) 116 117 01.