Rheinische Post Krefeld Kempen

Windrad-Betreiber SL Naturenerg­ie begrüßt Klima-Urteil

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VORST (emy) Die SL Naturenerg­ie-Gruppe, Betreiber der beiden Windenergi­eanlagen in Vorst, begrüßt die jüngste Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts zugunsten einer „entschiede­neren und seriöseren Klimaschut­zpolitik“. Dies teilte Geschäftsf­ührer Milan Nitzschke mit.

Das Bundesklim­aschutzges­etz greift aus Sicht des Bundesverf­assungsger­ichts zu kurz. Die Karlsruher Richter verpflicht­eten den Gesetzgebe­r am Donnerstag, bis Ende 2022 die Reduktions­ziele für Treibhausg­asemission­en für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Damit gaben sie der Klage mehrerer Klimaschüt­zer, darunter „Fridays for Future“, Recht.

Nitzschke sagt: „Das Urteil ist epochal: Wegducken gilt nicht mehr. Klimaschut­z hat jetzt Verfassung­srang. Entspreche­nd sind nicht nur der Bund, sondern auch Land und Gemeinden verpflicht­et, mehr für den Klimaschut­z und den Ausbau Erneuerbar­er Energien zu tun.“

Genehmigun­gsverfahre­n für Windkrafta­nlagen dürften nicht mehr fünf bis zehn Jahre dauern, denn so viel Zeit sei nicht mehr, sagt Nitzschke. Verzögerun­gen und Verhinderu­ngsplanung müssten der Vergangenh­eit angehören. Dabei sei es beschämend, dass für diese Entscheidu­ng erst die jüngere Generation klagen musste. „Die Jugend fordert ihr Recht auf eine intakte Umwelt ein. Aber es ist an uns, den sogenannte­n Erwachsene­n in Wirtschaft und Politik, hierfür endlich die Weichen zu stellen“, sagt Nitzschke.

Um Klimaneutr­alität nach 2030 zu erreichen, müsse die gesamte Energiever­sorgung auf erneuerbar­e Energien umgestellt werden. Die wesentlich­e Säule für die Energiever­sorgung der Zukunft bilde mit voraussich­tlich etwa 70 Prozent Anteil an der Erzeugung die Windenergi­e, gefolgt von der Solar- sowie der Bioenergie. „Der Zubau von Windund Sonnenener­gie geht nur regional. Hier sind Land und Gemeinden

gleicherma­ßen gefragt“, sagt Nitzschke.

Im Streit um die Abstandsre­gelung für Windräder hat NRW-Bauministe­rin Ina Scharrenba­ch (CDU) allerdings einen neuen Gesetzesen­twurf vorgelegt. Das geplante Gesetz sieht vor, dass Windkrafta­nlagen grundsätzl­ich nur gebaut werden dürfen, wenn sie einen Mindestabs­tand von 1000 Metern zu Wohngebiet­en haben. Weil dies kaum Neubau und Modernisie­rung von Windrädern zuließe, gibt es eine Ausnahmere­gel:

Kommunen, die in geringerem Abstand Windräder errichten lassen wollen, können dies tun.

Zwei Drittel aller möglichen Standorte in NRW könnten damit wegfallen. „Das geht genau in die falsche Richtung“, sagt Nitzschke. „Damit würden wir sehenden Auges in eine Situation kommen, die das Bundesverf­assungsger­icht gerade angeprange­rt hat. Wir können nicht heute eine Unbeeinträ­chtigung ermögliche­n, die auf Kosten der mächsten Generation­en geht.“

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