Rheinische Post Krefeld Kempen

Anwohner und Verwaltung im Streit

- VON ULI RENTZSCH

Die Anwohner auf der südlichen Seite der Straße „Am Wemken“in Oedt wehren sich gegen die Straßenaus­baubeiträg­e. Sie sehen sich nicht als Anlieger zur Albert-Mooren-Halle. Die Gemeinde widerspric­ht.

OEDT In einem Informatio­nsgespräch mit Anwohnern der Straße „Am Wemken“in Oedt und der Gemeinde Grefrath wurden die Standpunkt­e beider Seiten zu den Straßenaus­beiträgen im Zuge des Integriert­en Städtebaul­ichen Entwicklun­gskonzepte­s (ISEK) rund um die Albert-Mooren-Halle (AMH) ausgetausc­ht. Die Anwohner auf der südlichen Seite der Straße „Am Wemken“sehen keinen Grund, die Beiträge zu zahlen – einerseits, weil sie sich nicht als Anlieger der AMH fühlen, anderersei­ts seien sie bis zum 26. Mai nicht über die Maßnahmen rund um die Veranstalt­ungshalle informiert worden. Erst dann sei ein Brief der Gemeinde in der Post gewesen. Viel zu spät, argumentie­ren die Anwohner. „Wir fühlten uns von vorneherei­n unterlegen“, zog Achim Lüdecke, einer der Anwohner, eine Bilanz des Gesprächs, „auf unsere Argumente wurde nicht eingegange­n.“

„Wir fühlten uns von vorneherei­n unterlegen. Auf unsere Argumente wurde nicht eingegange­n“

Achim Lüdecke Anwohner

Im Rahmen des ISEK soll auch der Bereich an der AMH neu gestaltet werden. Die Grundstück­e der Anwohner liegen zwar an der AMH an, doch für die meisten besteht kein direkter Zugang dorthin. Ein Fundament mit einem etwa zwei Meter hohen Zaun und ein verwuchert­er Grünstreif­en auf Seiten der AMH bilden die Grenze. Nur von einem Grundstück aus ist durch ein Tor eine Verbindung geschaffen. „So fühlen wir uns nicht als Anlieger“, argumentie­rt Achim Lüdecke.

Der Grünstreif­en sei im Besitz der Gemeinde und gelte als Straßenver­kehrsfläch­e, erklärt die Gemeindeve­rwaltung. Wenn es keine dauerhafte Barriere gäbe, gelten die anliegende­n Grundstück­e als beitragspf­lichtig.

„Da ist die Rechtsprec­hung zum Kommunalab­gabengeset­z (KAG) deutlich und lässt für die Kommune auch keinen großen Ermessenss­pielraum zu“, hieß es aus der Gemeinde. Zudem hatte Bürgermeis­ter Stefan Schumecker­s in der vergangene­n Ratssitzun­g am 1. Juli darauf hingewiese­n, dass die Verwaltung ihrer Informatio­nspflicht umfänglich nachgekomm­en sei. Die sei auf der Internetse­ite der Gemeinde ausführlic­h dokumentie­rt (www.grefrath. de › Rathaus & Politik › Städtebauf­örderung › Chronologi­e). Am 1. Juli wurde die Sitzung eigens unterbroch­en, um die Anlieger hören zu können – ein ungewöhnli­cher Vorgang. Die Unterbrech­ung der Sitzung hatte Ratsherr Roland Angenvoort (SPD) vorgeschla­gen. Denn Rederecht hat die Bürgerscha­ft nur in Zusammenha­ng mit einem extra dafür eingeräumt­en Tagesordnu­ngspunkt der Ratssitzun­g.

Das KAG ist ein Landesgese­tz der Landes Nordrhein-Westfalen. Danach ist die Gemeinde Grefrath verpflicht­et, Straßenaus­baubeiträg­e zu erheben. Zu zahlen sind diese Beiträge immer dann, wenn in einer bereits bestehende­n Straße beispielsw­eise der Gehweg, der Radweg, die Beleuchtun­g oder auch der Straßenkan­al erneuert oder verbessert wird. Zur Kasse gebeten werden Eigentümer oder Erbbaubere­chtigte der anliegende­n Grundstück­e. Argumentie­rt wird, dass durch die Maßnahmen ein sogenannte­r Gebrauchsv­orteil entsteht, was bedeutet, dass die jeweiligen Grundstück­e durch die Maßnahme aufgewerte­t werden. „Der Wert unserer Grundstück­e wird durch die Maßnahme nicht erhöht“, stellt Achim Lüdecke fest, schon deshalb nicht, weil man keinen Zugang zum Zuweg der AMH habe. Außerdem sei dieser Zuweg in ordentlich­em Zustand, er müsse gar nicht erneuert werden.

In dem erwähnten Schreiben wurden seitens der Gemeinde Zahlen und Angaben zum Verfahren gemacht – erstmalig aus Sicht der

Anwohner. Danach kämen auf die Anwohner Kosten zwischen etwa 3000 und 11.000 Euro zu. „Bei den den Anliegern zugesandte­n Zahlen handelt es sich um den berechnete­n Beitrag nach dem aktuellen Stand. Versendet wird der verbindlic­he Beitragsbe­scheid erst nach Abschluss der gesamten Maßnahme“, erklärte die Gemeinde. Im Normalfall seien rund 70 Prozent der Straßenaus­baubeiträg­e zu zahlen, hier habe man die Kosten schon auf 30 Prozent reduziert.

Das Schreiben sei viel zu spät gekommen, erst einige Wochen vor der Ratssitzun­g, man habe so schnell nicht reagieren können, erklären die Anwohner. Bis zur erwähnten Ratssitzun­g sei nicht genügend Zeit geblieben. „Das Beteiligun­gsverfahre­n für die Maßnahme des Vorbereich­es der Albert-Mooren-Halle habe vom 27. Mai bis 13. Juni stattgefun­den“, hieß es in der Sitzungsvo­rlage. Der Gemeindera­t nahm dieses Beteiligun­gsverfahre­n zur Kenntnis.

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FOTO: ULI RENTZSCH Die Anwohner „Am Wemken“sind mit den Anliegerbe­iträgen nicht einverstan­den. Der Grünstreif­en verhindere eine Nutzung des nördlichen Zuwegs zur Albert-Mooren-Halle.

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