Rheinische Post Krefeld Kempen
Berufungsprozess: Wie kam die Ehefrau in den Kofferraum?
Ein 55-Jähriger, der seine Frau gefährlich verletzt haben soll, ist gegen das Urteil von drei Jahren Haft vorgegangen. Das Gericht verkürzt auf zweieinhalb Jahre.
(BL) Ein 55-Jähriger soll seine Ehefrau misshandelt und in den Kofferraum gesperrt haben. Das Schöffengericht hatte ihn in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung zu einer dreijährigen Haftstrafe. Er war in Berufung gegangen. Am Montag wurde der Fall erneut verhandelt. Das neue Urteil: zweieinhalb Jahre Haft. Grund war eine Entschuldigung und eine Geldzahlung, die das Opfer akzeptierte. Der Krefelder hatte sich dagegen eine Bewährungsstafe erhofft.
Laut Verteidigung sollte in einem neuen Urteil die Freiheitsstrafe deutlich gesenkt und eine Bewährungsstrafe verhängt werden. Neu diskutieren müsse man vor allem über den Vorwurf der Freiheitsberaubung, so der Verteidiger. Sein Mandant streite ab, die Ehefrau mit Klebeband gefesselt im Kofferraum zurückgelassen zu haben. Die Berufungskammer versuchte gestern vom Angeklagten eine Antwort auf die Frage zu bekommen, wie die
Frau überhaupt in den Kofferraum kam. Der Krefelder hatte angegeben, er habe die verletzte Frau auf dem Beifahrersitz des Autos zurückgelassen. Als er einige Zeit später zurückkehrte, habe er schon Polizei und Blaulicht dort gesehen. Auch blieb offen, warum der 55-Jährige nach der Misshandlung seiner Frau ein Hackebeil, Handschuhe und Müllsäcke kaufte. Seine Erklärung war, dass er die Kellertür mit dem Beil aufschlagen und aufräumen wollte.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte mit seiner Frau Streit um Geld gehabt haben. Bei einer der Autofahrt habe er angehalten, mit einem Drehmomentschlüssel auf sie eingeschlagen und sie in den Kofferraum gestoßen. Dabei zog sie sich Verletzungen zu, unter anderem einen Bruch. Der Angeklagte soll sie mit Klebeband an Armen und Beinen fixiert haben, als sie im Kofferraum lag, und ihr eine Tüte über den Kopf gezogen haben. Dann habe er seinen Wagen in einer Sackgasse abgestellt und sich einen Mietwagen geliehen. Eine Rentnerin hatte die Polizei gerufen, weil sie Klopfen aus dem abgestellten Wagen hörte. Beamtinnen befreiten das Opfer.
Der Angeklagte gab an, die Frau habe ihn zuerst mit dem Werkzeug angegriffen. Er habe den Angriff abgewehrt und dann auf die 33-Jährige eingeschlagen. Sie habe ihm gesagt, dass sie nicht ins Krankenhaus möchte und ihn gebeten, zu Hause nach den Kindern zu sehen. Deshalb habe er sie auf dem Beifahrersitz warten lassen. „Sie wollte auf mich warten, um danach mit mir ins Krankenhaus zu fahren“, sagte er. Er könne sich nicht erklären, wie die Frau in den Kofferraum kam. Die Berufungskammer ging wie das Schöffengericht von gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung aus. Allerdings wurde zu Gunsten des Krefelders berücksichtigt, dass er inzwischen einen Täter-Opfer-Ausgleich geleistet hat. Er hatte sich bei der Frau entschuldigt und ihr 7000 Euro gezahlt. Das akzeptierte die 33-Jährige.