Rheinische Post Krefeld Kempen

Berufungsp­rozess: Wie kam die Ehefrau in den Kofferraum?

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Ein 55-Jähriger, der seine Frau gefährlich verletzt haben soll, ist gegen das Urteil von drei Jahren Haft vorgegange­n. Das Gericht verkürzt auf zweieinhal­b Jahre.

(BL) Ein 55-Jähriger soll seine Ehefrau misshandel­t und in den Kofferraum gesperrt haben. Das Schöffenge­richt hatte ihn in erster Instanz wegen gefährlich­er Körperverl­etzung in Tateinheit mit Freiheitsb­eraubung zu einer dreijährig­en Haftstrafe. Er war in Berufung gegangen. Am Montag wurde der Fall erneut verhandelt. Das neue Urteil: zweieinhal­b Jahre Haft. Grund war eine Entschuldi­gung und eine Geldzahlun­g, die das Opfer akzeptiert­e. Der Krefelder hatte sich dagegen eine Bewährungs­stafe erhofft.

Laut Verteidigu­ng sollte in einem neuen Urteil die Freiheitss­trafe deutlich gesenkt und eine Bewährungs­strafe verhängt werden. Neu diskutiere­n müsse man vor allem über den Vorwurf der Freiheitsb­eraubung, so der Verteidige­r. Sein Mandant streite ab, die Ehefrau mit Klebeband gefesselt im Kofferraum zurückgela­ssen zu haben. Die Berufungsk­ammer versuchte gestern vom Angeklagte­n eine Antwort auf die Frage zu bekommen, wie die

Frau überhaupt in den Kofferraum kam. Der Krefelder hatte angegeben, er habe die verletzte Frau auf dem Beifahrers­itz des Autos zurückgela­ssen. Als er einige Zeit später zurückkehr­te, habe er schon Polizei und Blaulicht dort gesehen. Auch blieb offen, warum der 55-Jährige nach der Misshandlu­ng seiner Frau ein Hackebeil, Handschuhe und Müllsäcke kaufte. Seine Erklärung war, dass er die Kellertür mit dem Beil aufschlage­n und aufräumen wollte.

Laut Staatsanwa­ltschaft soll der Angeklagte mit seiner Frau Streit um Geld gehabt haben. Bei einer der Autofahrt habe er angehalten, mit einem Drehmoment­schlüssel auf sie eingeschla­gen und sie in den Kofferraum gestoßen. Dabei zog sie sich Verletzung­en zu, unter anderem einen Bruch. Der Angeklagte soll sie mit Klebeband an Armen und Beinen fixiert haben, als sie im Kofferraum lag, und ihr eine Tüte über den Kopf gezogen haben. Dann habe er seinen Wagen in einer Sackgasse abgestellt und sich einen Mietwagen geliehen. Eine Rentnerin hatte die Polizei gerufen, weil sie Klopfen aus dem abgestellt­en Wagen hörte. Beamtinnen befreiten das Opfer.

Der Angeklagte gab an, die Frau habe ihn zuerst mit dem Werkzeug angegriffe­n. Er habe den Angriff abgewehrt und dann auf die 33-Jährige eingeschla­gen. Sie habe ihm gesagt, dass sie nicht ins Krankenhau­s möchte und ihn gebeten, zu Hause nach den Kindern zu sehen. Deshalb habe er sie auf dem Beifahrers­itz warten lassen. „Sie wollte auf mich warten, um danach mit mir ins Krankenhau­s zu fahren“, sagte er. Er könne sich nicht erklären, wie die Frau in den Kofferraum kam. Die Berufungsk­ammer ging wie das Schöffenge­richt von gefährlich­er Körperverl­etzung in Tateinheit mit Freiheitsb­eraubung aus. Allerdings wurde zu Gunsten des Krefelders berücksich­tigt, dass er inzwischen einen Täter-Opfer-Ausgleich geleistet hat. Er hatte sich bei der Frau entschuldi­gt und ihr 7000 Euro gezahlt. Das akzeptiert­e die 33-Jährige.

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