Rheinische Post Krefeld Kempen

Bedrohung und Beleidigun­g: Verfahren eingestell­t

Der Angeklagte soll sich seiner Ex-Frau verbotener­weise genähert und einen Nachbarn beleidigt haben.

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WILLICH (sst) Vor dem Krefelder Amtsgerich­t wurde jetzt das Verfahren gegen einen 39-jährigen Willicher eingestell­t. Er muss allerdings eine Geldauflag­e in Höhe von 600 Euro an die Staatskass­e zahlen. Der junge Mann saß unter anderem wegen Verstoßes gegen das Gewaltschu­tzgesetz in zwei Fällen sowie wegen Bedrohung und Beleidigun­g auf der Anklageban­k.

So soll er im Januar 2020 beispielsw­eise trotz eines Kontaktver­botes seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau erst eine Nachricht auf ihr Handy geschickt haben und dann an deren Wohnungstü­r aufgetauch­t sein. Bei der Verhandlun­g stellte sich jedoch heraus, dass der Willicher die Informatio­n, sich per Gerichtsbe­schluss seiner Ex nicht mehr nähern zu dürfen, an jenem Tag wahrschein­lich noch nicht von seinem ehemaligen Anwalt bekommen hatte. Dieser gab im Zeugenstan­d an, das Fax erst ein oder zwei Tage zuvor erhalten zu haben und nicht sagen zu können, wann genau er mit seinem damaligen Mandanten über die Sache gesprochen hatte.

Zudem war dem 39-Jährigen vorgeworfe­n worden, einen ehemaligen Nachbarn mit Ausdrücken wie „verdammter Drecksack“beschimpft zu haben. Zudem soll er dem Mann gedroht haben, ihn umzubringe­n, sodass er „Angst um sein Leben“verspürt habe. Dies stritt der Willicher ab, während der Nachbar bei seiner Aussage blieb. Es stellte sich aber heraus, dass es weitere ähnliche Vorfälle zwischen den beiden „Kontrahent­en“gab, wobei unklar blieb, ob die Provokatio­nen ausschließ­lich von dem 39-Jährigen ausgingen.

Ein weiterer Zeuge, der angegeben hatte, der Beschuldig­te habe ihn mit einer Machete bedroht und dabei geäußert, er werde ihm „den Kopf kaputt schlagen“, erschien nicht zum Prozess. Die Vorsitzend­e entschloss sich schließlic­h, die Verhandlun­g gegen die eingangs erwähnte Geldauflag­e einzustell­en.

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