Rheinische Post Krefeld Kempen
Nach Kontrollaktion: Krefelder Zoll überprüft 69 Speditionsbetriebe
104 Personen aus Spedition, Transport und Logistik waren aufgefordert, dem Zoll detailliert zu ihren Arbeitsverhältnissen Auskunft zu geben.
(sti) Speditionsbetriebe standen im Fokus einer bundesweiten Kontrollaktion des Zolls. Das Krefelder Hauptzollamt hat sich mit 29 Bediensteten an dem Einsatz beteiligt. Hinzu kamen zwölf weitere Kräfte der Autobahnpolizei Hilden, des Polizeipräsidiums Mönchengladbach, der Bezirksregierung Düsseldorf sowie des Bundesamts für Güterverkehr. 104 Personen waren im Zuge der Aktion aufgefordert, dem Zoll detailliert zu ihren Arbeitsverhältnissen Auskunft zu geben. Insbesondere kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro pro Stunde, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Bei Prüfungen in der Branche des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes seien in der Vergangenheit oftmals sogenannte „Scheinselbstständige“angetroffen worden. Dabei gäben beispielsweise Fahrer an, selbständig tätig zu sein. Tatsächlich liege aber eine abhängige Beschäftigung vor. Auftraggeber sparten durch diese Konstellation oftmals nicht nur die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge,
sondern umgehen auch den Mindestlohn, erklärte ein Sprecher des Zolls am Dienstag.
Außerdem werde verstärkt versucht, mit Abdeckrechnungen Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern oder gefälschte Identitätsnachweise zu nutzen, um eine Nationalität vorzuspiegeln, mit der eine erlaubnisfreie Erwerbstätigkeit möglich sei. Nicht nur das „fahrende Personal“sei davon betroffen, sondern auch das Personal im Warenumschlag und in der Lagerwirtschaft, so der Sprecher
Nach den Erkenntnissen aus der Kontrollaktion würden nun von 69 Unternehmen die Geschäftsunterlagen geprüft. Im Bereich des Hauptzollamtes Krefeld hätten sich folgende Auffälligkeiten ergeben: In neun Fällen der Verdacht auf Beitragshinterziehung; in vier Fällen der Verdacht auf Leistungsmissbrauch; einmal der Verdacht auf Scheinselbständigkeit; sechsmal der Verdacht auf Verstoß gegen die Sofortmeldepflicht und fünfmal der Verdacht auf Mindestlohnunterschreitung. Hinzu komme ein Verdacht auf Verstoß gegen illegale Ausländerbeschäftigung. „Wir werden in sechs Fällen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Die weiteren Prüfungen dauern noch an“, sagte der Sprecher des Zolls in Krefeld..