Rheinische Post Krefeld Kempen
Höchststrafe für Mord an Mutter und Kind in Köln
KÖLN Zehn Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 24-Jährigen und ihres vier Jahre alten Sohnes hat das Landgericht Köln am Dienstag den Ex-Freund der Frau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen. „Der Tod der beiden hat großes Leid über die Familie gebracht“, sagte die Vorsitzende Richterin. „Die Trauer wird sie ihr Leben lang begleiten.“Zur Urteilsverkündung kamen Dutzende Freunde und Angehörige der Getöteten, viele trugen schwarze T-Shirts mit der Aufschrift: „Justice for Derya & Kian“.
Das Gericht ist davon überzeugt, dass der 25-jährige Anil G. aus Heimtücke und niederen Beweggründen handelte, als er spätestens im November 2021 den Entschluss fasste, den Doppelmord zu begehen. Er hatte erst wenige Monate zuvor erfahren, dass er der Vater des Vierjährigen ist, beim Kölner Jugendamt lief ein Verfahren um Unterhaltszahlungen für den Jungen. Anil G. wollte wohl um jeden Preis verhindern, dass seine aktuelle Verlobte von der Vaterschaft erfährt. Er fürchtete, sie würde ihn verlassen. G. wollte zudem keinen Unterhalt für das Kind bezahlen. Er und die Mutter des Jungen waren 2017 nur kurz ein Paar, kannten sich aber schon aus Schulzeiten.
Anil G. hatte im Verfahren zunächst geschwiegen, dann aber gestanden, die Frau und das Kind abends an den Rhein zum Niehler Hafen gelockt und dort auf einem dunklen Feldweg mit einem Messer getötet zu haben. Ein Schiffsführer hatte die Leiche der Frau später im Rhein treiben sehen, die Leiche des Jungen entdeckten Spaziergänger einen Tag später. Der Junge musste wohl mitansehen, wie seine Mutter starb, Anil G. tötete sie zuerst. Die Vorsitzende sagte, die Tat stehe „auf niedrigster Stufe“, da G. nicht nur die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Opfer ausgenutzt, sondern sie zudem in einen Hinterhalt gelockt habe. Nach der Tat ging G. ins Fitnessstudio und traf Freunde in einer Shisha-Bar. Er wirkte völlig normal, sagten die Freunde vor Gericht.
In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte beim Vater der Frau um Entschuldigung gebeten und seine Tat als „grausam“bezeichnet. Der Vater hatte als Nebenkläger am Prozess teilgenommen. Die Staatsanwaltschaft hatte auch eine lebenslange Haftstrafe gefordert.