Rheinische Post Krefeld Kempen

Höchststra­fe für Mord an Mutter und Kind in Köln

- VON CLAUDIA HAUSER

KÖLN Zehn Monate nach dem gewaltsame­n Tod einer 24-Jährigen und ihres vier Jahre alten Sohnes hat das Landgerich­t Köln am Dienstag den Ex-Freund der Frau zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt. Die Kammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlo­ssen. „Der Tod der beiden hat großes Leid über die Familie gebracht“, sagte die Vorsitzend­e Richterin. „Die Trauer wird sie ihr Leben lang begleiten.“Zur Urteilsver­kündung kamen Dutzende Freunde und Angehörige der Getöteten, viele trugen schwarze T-Shirts mit der Aufschrift: „Justice for Derya & Kian“.

Das Gericht ist davon überzeugt, dass der 25-jährige Anil G. aus Heimtücke und niederen Beweggründ­en handelte, als er spätestens im November 2021 den Entschluss fasste, den Doppelmord zu begehen. Er hatte erst wenige Monate zuvor erfahren, dass er der Vater des Vierjährig­en ist, beim Kölner Jugendamt lief ein Verfahren um Unterhalts­zahlungen für den Jungen. Anil G. wollte wohl um jeden Preis verhindern, dass seine aktuelle Verlobte von der Vaterschaf­t erfährt. Er fürchtete, sie würde ihn verlassen. G. wollte zudem keinen Unterhalt für das Kind bezahlen. Er und die Mutter des Jungen waren 2017 nur kurz ein Paar, kannten sich aber schon aus Schulzeite­n.

Anil G. hatte im Verfahren zunächst geschwiege­n, dann aber gestanden, die Frau und das Kind abends an den Rhein zum Niehler Hafen gelockt und dort auf einem dunklen Feldweg mit einem Messer getötet zu haben. Ein Schiffsfüh­rer hatte die Leiche der Frau später im Rhein treiben sehen, die Leiche des Jungen entdeckten Spaziergän­ger einen Tag später. Der Junge musste wohl mitansehen, wie seine Mutter starb, Anil G. tötete sie zuerst. Die Vorsitzend­e sagte, die Tat stehe „auf niedrigste­r Stufe“, da G. nicht nur die Arg- und Wehrlosigk­eit seiner Opfer ausgenutzt, sondern sie zudem in einen Hinterhalt gelockt habe. Nach der Tat ging G. ins Fitnessstu­dio und traf Freunde in einer Shisha-Bar. Er wirkte völlig normal, sagten die Freunde vor Gericht.

In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte beim Vater der Frau um Entschuldi­gung gebeten und seine Tat als „grausam“bezeichnet. Der Vater hatte als Nebenkläge­r am Prozess teilgenomm­en. Die Staatsanwa­ltschaft hatte auch eine lebenslang­e Haftstrafe gefordert.

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