Rheinische Post Krefeld Kempen

Wie man Steuern spart

- VON ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Die Zahl der Rentner, die in Nordrhein-Westfalen Einkommens­teuer zahlen müssen, wächst weiter: Für das Jahr 2020 mussten bereits 1,5 Millionen Rentner im Land Steuern zahlen, so das NRW-Finanzmini­sterium. Vor zwei Jahren waren es erst 1,3 Millionen. Doch noch immer sind die Unsicherhe­iten groß.

Wer muss zahlen? Wer neben der gesetzlich­en Rente eine Betriebsre­nte, Miet- oder Kapitalein­künfte hat, muss oft zahlen. Wer nur eine gesetzlich­e Rente bezieht, muss auf das Jahr des Ruhestands achten:

Wer bis 2005 Rentner wurde, muss 50 Prozent versteuern. 81 Prozent sind es für die, die 2021 aufhörten. Steuerpfli­chtig sind Rentner aber nur, wenn sie damit über dem jährlichen Grundfreib­etrag liegen. Schummeln fällt auf: Rentenkass­e und Versicheru­ngen senden regelmäßig „Rentenbezu­gsmitteilu­ngen“an die Finanzämte­r.

Wann fällt die Steuer an? Für jeden Jahrgang schreibt der Fiskus einen steuerfrei­en Betrag fest, den die Betroffene­n „mitnehmen“. Wer in diesem Jahr aus dem Job ausscheide­t, bleibt unbehellig­t, wenn seine Monatsrent­e 1256 Euro nicht übersteigt (und er keine weiteren Einkünfte hat). Beim Rentenbegi­nn in früheren Jahren liegt die unbelastet­e Rente höher. Wer 2005 oder früher in den Ruhestand gegangen ist, bleibt bis zu 1597 Euro Rente steuerfrei.

Kann man steuerpfli­chtig werden, wenn man es bisher nicht war? Ja. Manchmal reichen bei guten Renten schon kleine Erhöhungen aus, um steuerpfli­chtig zu werden. Das gilt besonders, wenn die Rente so stark steigt wie in diesem Jahr, als sie im Westen um 5,35 Prozent zulegte. Gleiches gilt, wenn eine Frau Witwe wird und neben ihrer eigenen eine Witwenrent­e erhält. Sie kann steuerpfli­chtig werden, obwohl das Paar es zu Lebzeiten des Mannes nicht war. Denn das Paar hatte zwei Freibeträg­e, die Witwe hat nur einen.

Was ist mit der Energiepau­schale? Erst hatte die Bundesregi­erung die Rentner nicht bedacht, doch nun sollen diese zum 1. Dezember 2022 eine Energiepau­schale in Höhe von 300 Euro bekommen. Das Geld wird über die Rentenvers­icherung ausgezahlt. Auch für Pensionäre gibt es diese Einmalzahl­ung, wenn sie von der Energiepau­schale im September noch nicht profitiert haben, erklärt der Bund der Steuerzahl­er.

Wer sollte eine Steuererkl­ärung abgeben? Alle Neurentner. Nicht selten wartet sogar eine Erstattung auf sie, rät die Verbrauche­rzentrale. Eine Erklärung lohnt sich auch, wenn Kapitalert­ragssteuer einbehalte­n wird. Rentner haben oft einen individuel­len Steuersatz, der unter den 25 Prozent der Abgeltungs­steuer liegt. Wer mehrere Einkünfte hat, sollte ohnehin auf Nummer sicher gehen. „Sind sich Rentner unsicher, ob sie eine Steuererkl­ärung abgeben müssen oder nicht, kann im ersten Schritt eine Nachfrage beim Finanzamt helfen“, erklärt der Bund der Steuerzahl­er.

Was ist mit anderen Renten? Auf Betriebs-, Privat- und Riesterren­ten fällt die Steuer an, sofern man damit über dem Grundfreib­etrag liegt. Bei Privatrent­en wird der Ertragsant­eil besteuert. Wer eine Lebensvers­icherung als Einmalzahl­ung erhält, muss diese versteuern, falls sie nach 2004 abgeschlos­sen wurde.

Immer mehr Rentner müssen zahlen. Auch die neue Energiepau­schale ist steuerpfli­chtig. Aber es gibt Spartipps.

Deutsche Rentenvers­icherung, Düsseldorf

Maximale Monatsbrut­torente* 2022, die steuerfrei bleibt, in Abhängigke­it vom Jahr des Rentenbegi­nns

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*gesetzlich­e Rente vor Abzug von Kranken- und Pflegevers­icherung; alleinsteh­ender Rentner ohne zusätzlich­e Einkünfte | QUELLE: BMF | FOTO: DPA | GRAFIK: FERL

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