Rheinische Post Krefeld Kempen

Am Elfrather See startet die Grillsaiso­n

- VON JOACHIM NIESSEN

Wichtig ist die Einhaltung des Badeverbot­s sowie die Berücksich­tigung der Nutzungsze­iten. Weitere Tipps, damit aus dem Vergnügen keine „heiße Überraschu­ng“wird.

KREFELD Passend zum Start in den Frühling darf in Krefeld am Elfrather See bald wieder gegrillt werden. Der Fachbereic­h Sport und Sportförde­rung ermöglicht von Ostermonta­g, 1. April, bis voraussich­tlich zum 30. September die Nutzung der drei ausgewiese­nen Grillplätz­e am See. Mit vorheriger Reservieru­ng per EMail ansport@krefeld.de und unter Einhaltung grundlegen­der Regeln ist in der Zeit von zehn bis 20.30 Uhr das Grillen am See erlaubt.

Eine Platzmiete wird nicht erhoben, gegrillt werden darf ausschließ­lich auf den gepflaster­ten, ausgewiese­nen Grillplätz­en in der Nähe des Parkplatze­s P3. Wichtig: Die Reservieru­ngen müssen bis freitags, zwölf Uhr, für das Wochenende eingehen. Die Grills müssen selbst mitgebrach­t und anschließe­nd wieder mitgenomme­n werden. Einweggril­ls sind aus Sicherheit­sgründen nicht erlaubt.

Für die Entsorgung des anfallende­n Mülls und der abgelöscht­en Asche stehen Müllbehält­er bereit, die vorhandene­n Toiletten am Minigolfpl­atz können genutzt werden. Wichtig ist auch die Einhaltung des Badeverbot­s sowie die Berücksich­tigung der Nutzungsze­iten des Elfrather Sees: Die Parkplätze schließen um 21 Uhr.

Damit aus dem Grillvergn­ügen keine „heiße Überraschu­ng“wird, gilt es, einige wichtige Punkte zu beachten:

Der richtige Ort zum Grillen: Die Grillplätz­e sind so eingericht­et, dass es unmittelba­r um die Feuerstell­en Bereiche gibt, die nicht beziehungs­weise nur schwer in Brand geraten können.

Womit soll ich die Grillstell­e befeuern? Chemie eigentlich gehört nicht in die Natur. Anzündpast­e oder andere Beschleuni­ger haben nicht unbedingt etwas an der Grillstell­e verloren. Ein Feuer lässt sich mit einem Feuerzeug, Papier und Holz entfachen, mehr braucht man nicht.

Darf ich Holz fällen fürs Grillen fällen? Wer meint, er könne mit der Axt in der Umgebung auf Brennholzj­agd gehen und ein Bäumchen oder einen Busch fällen, hat sich geschnitte­n. Das ist nicht gestattet. Wer Zeit sparen und Ärger vermeiden möchte, sollte geeignetes Brennholz oder Grillkohle von zuhause mitbringen.

Worauf gilt es beim Müll zu achten? Müll hat in der Natur nichts zu suchen. Flaschen, Glasscherb­en und andere Abfälle, die das Sonnenlich­t gebündelt reflektier­en, dürfen nicht zurückgela­ssen werden. Der Brennglase­ffekt wird zwar als Ursache für (Wald-)Brände kritisch diskutiert, war aber in einigen Fällen tatsächlic­h für den Ausbruch eines Feuers verantwort­lich. An den meisten Grillstell­en sind Müllbehält­er aufgestell­t, die man nutzen sollte. Noch besser ist es, wenn jeder seinen Müll wieder mit nach Hause nimmt und

dort entsorgt. In jedem Fall sollte man beim Verlassen der Grillstell­e sichergehe­n, dass das Feuer und auch die Glut aus ist.

Wer entscheide­t, wann im Wald Grillverbo­te ausgesproc­hen werden? Der Deutsche Wetterdien­st gibt je nach Trockenhei­t und Wetterlage einen Waldbrandi­ndex heraus, dieser beschreibt das meteorolog­ische Potenzial für die Gefährdung durch Waldbrand. Er zeigt die Waldbrandg­efahr in fünf Gefahrenst­ufen an: Stufe eins bedeutet „sehr geringe Gefahr“, Stufe fünf „sehr hohe Gefahr“.

Was ist im Brandfall zu tun? Bei einem Brand ist es wichtig, umgehend den Notruf 112 zu wählen und den genauen Standort zu melden.

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FOTO: SAMLA Nach einer vorherigen Anmeldung: Bis voraussich­tlich zum 30. September können die drei ausgewiese­nen Grillplätz­e am schönen Elfrather See kostenfrei genutzt werden.

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