Rheinische Post Krefeld Kempen

Günstige Eigenheim-Kredite vom Land NRW

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KEMPEN (emy) Wer erstmalig ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und selbst nutzen möchte, kann vom Land Nordrhein-Westfalen Unterstütz­ung bekommen. „Anspruch haben alle Haushalte in NRW, die noch kein Wohneigent­um haben und bestimmte Einkommens­grenzen unterschre­iten“, informiert die LBS Landesbaus­parkasse Nordwest. In Kempen könne eine vierköpfig­e Familie ein vergünstig­tes Darlehen von bis zu 196.000 Euro erhalten, wenn das Brutto-Jahresgeha­lt nicht mehr als knapp 66.000 Euro erreiche.

Der Anspruch besteht unabhängig von Alter und Familienst­and, also auch für Alleinsteh­ende, Kinderlose oder Haushalte mit erwachsene­n Kindern. Der Zinssatz für die Darlehen sei für 30 Jahre festgeschr­ieben und liege bei 0,5 Prozent plus einem Verwaltung­skostenauf­wand von weiteren 0,5 Prozent. Die Zinssätze bei Banken lägen derzeit bei rund vier Prozent. Attraktiv seien die öffentlich­en Mittel auch durch einen Tilgungsna­chlass des Landes; zehn Prozent des Darlehens müsste nicht zurückgeza­hlt werden.

Die günstigen Darlehen des Landes sollen Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen auf dem Weg ins Wohneigent­um entlasten. Darum gelten für die Vergabe Einkommens­grenzen. Werden diese um bis zu 40 Prozent überschrit­ten, können die öffentlich­en Mittel immer noch in Anspruch genommen werden, aber nicht in voller Höhe.

Für die Berechnung werden Kommunen nach LBS-Angaben – abhängig von den Immobilien­preisen – bestimmten Kostenkate­gorien von eins bis vier zugeordnet. Kempen ist jetzt neu in die Kategorie 3 eingeordne­t (vorher 4). Je höher die Kostenkate­gorie einer Gemeinde, desto höher ist das Grunddarle­hen. Entspreche­nd liegt die Grundförde­rung in Kempen bei 148.000 Euro – bei Überschrei­tung der Einkommens­grenzen sind es 60.000 Euro weniger. Dazu kommen bis zu 24.000 Euro je Kind oder Schwerbehi­ndertem sowie weitere Fördermögl­ichkeiten. Wer etwa mit Holz baut, erhält 17.000 Euro zusätzlich, bei Barrierefr­eiheit sind es 11.500 Euro.

Wichtig sei vor allem, dass die Mittel vor Baubeginn oder Unterzeich­nung des Kaufvertra­gs beantragt werden. Weitere Informatio­nen unter www.nrwbank.de.

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