Rheinische Post Krefeld Kempen

CDU fordert Aussagen zu Cannabis-Schutzzone­n

Der Schutz der Jugend müsse Priorität haben.

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WILLICH (svs) Es zählt zu den emotionals­ten Themen in der Politik dieser Tage: das neue Cannabisge­setz. Es sieht eine generelle Legalisier­ung vor, verlangt aber Schutzzone­n um sensible Bereiche wie Schulen, Kitas oder Seniorenhe­ime. Die Willicher CDU hat nun eine Anfrage an die Stadtverwa­ltung hinsichtli­ch der Umsetzung gestellt.

„Wir erwarten konkrete Maßnahmen“, sagt Barbara Jäschke, Vorsitzend­e des Jugendhilf­eausschuss­es. „Zum einen müssen die Schutzbere­iche bekannt und kenntlich gemacht werden. Zum anderen ist die Frage zu klären, wie, wann und von wem die Einhaltung des Verbotes zum Schutz unserer Kinder gewährleis­tet wird“, fordert sie weiter. Das Gesetz sei in Kraft, damit auch die Schutzbere­iche.

„Unabhängig davon, wie man zum neuen Cannabisge­setz steht, gilt es doch, unsere Kinder und Jugendlich­en zu schützen“, merkt Jäschke an. Ärzteverbä­nde, Richter und Polizei hätten im Gesetzgebu­ngsverfahr­en auf die Gefährdung­en hingewiese­n. „Es ist unsere Pflicht, auf die Folgen von Cannabisko­nsum unter 18 Jahren hinzuweise­n und davor zu warnen“, sagt Jäschke. Die Folgen des Cannabisko­nsums für Kinder und Jugendlich­e seien kaum absehbar und oft begleitet durch Schulabbru­ch und gesellscha­ftlichen Absturz. „Das Gesetz ermöglicht den öffentlich­en Cannabisko­nsum, es verbietet ihn aber auch in bestimmten Bereichen. Das muss auch umgesetzt werden, sofort.“

Befürworte­r der Legalisier­ung halten dem entgegen, dass auch der Konsum von Alkohol mindestens ebenso starke Auswirkung­en habe. Wichtiger als Schutzzone­n und Prohibitio­n sei Aufklärung. Dessen ungeachtet sieht das Gesetz besagte Schutzzone­n vor: In Paragraf 5 werden Konsumverb­ote ausgesproc­hen: jeweils 100 Meter – also in Sichtweite – um Schulen, Kinder- und Jugendfrei­zeiteinric­htungen, Kinderspie­lplätze, öffentlich zugänglich­e Sportstätt­en, Fußgängerz­onen (zwischen 7 und 18 Uhr), Altenheime und Besitztüme­rn von Anbauverei­nigungen herum.

Die zuständige Beigeordne­te Sarah Bünstorf beantworte­te die Anfrage abwiegelnd. „Das Problem ist, dass das Gesetz sehr kurzfristi­g kam. Aktuell gibt es noch gar keine Regelungen zur Zuständigk­eit. Ob Ordnungsdi­enste oder Polizei für die Überwachun­g zuständig sind, muss auf Landeseben­e geklärt werden“, sagt sie. Ist dies geschehen, werde die Stadt die Umsetzung übernehmen. „Natürlich spricht vieles dafür, dass die Ordnungsäm­ter hier zuständig sein werden. Aber wir brauchen die Rechtsgrun­dlage“, sagt Bünstorf. Ist diese da, werde „im Rahmen der üblichen Priorisier­ung“, die Aufgabe der Kontrolle der Regelungen umgesetzt.

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