Rheinische Post Krefeld Kempen
Ex-KFC-Sponsor dasbob im Insolvenzverfahren
Über drei Gesellschaften der Unternehmensgruppe dasbob in Krefeld haben Gläubiger die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Was Firmen-Gründer Frank Spasojevic dazu sagt und was KFC-Chef Marc Schürmann damit zu tun hat.
KREFELD Die Zeit der Durchhalteparolen scheint vorbei. Jetzt ist es offiziell. Das Amtsgericht in Hamburg hat das Insolvenzverfahren über drei Gesellschaften des in Krefeld ansässigen Start ups „dasbob“eröffnet. Das ist nach dem Eingang von Strafanzeigen wegen Betrugsverdachts bei den Staatsanwaltschaften in Krefeld und in Hamburg sowie der Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) vor dem Vertriebsmodell des Unternehmens der nächste Nackenschlag.
Im Fokus des Insolvenzverfahrens stehen die drei Geschäftsführer der Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Sven Froberg mit der Ideenfabrik, Selime Demir mit dem Vertrieb und Marc Schürmann mit der Logistik.
„Da wir die Finanzierungsrunde ... mit unseren Partnern ... abgeschlossen haben, werden wir die Gläubiger sofort bedienen“Frank Spasojevic
Dass mit Schürmann der Vorstandsvorsitzende des KFC Uerdingen, der seinerzeit den Sponsorendeal mit der Unternehmensgruppe dasbob eingefädelt hatte, noch als Geschäftsführer der Logistik GmbH in den Gerichtsunterlagen auftaucht ist erstaunlich. Nach dem geplatzten Sponsorengeschäft – dasbob kam seinen finanziellen Verpflichtungen offenbar nicht nach – verließ Schürmann zunächst das Unternehmen, später den Verein, um dann als Vorstandsvorsitzender des KFC Uerdingen zurückzukehren. Ob das für den Fußball-Oberligisten indirekt noch Konsequenzen haben wird, ist nicht abzusehen.
„Ich bin nicht mehr Geschäftsführer von dasbob“, erklärte Schürmann auf Nachfrage unserer Redaktion. „Die notarielle Urkunde wurde bereits vor einigen Wochen unterschrieben. Was fehlt ist noch der Vollzug im Handelsregister. Ich werde Frank (Spasojevic, die Redaktion) aber noch einmal bitten, sich darum zu kümmern.“
Frank Spasijevis ist der Gründer und Kopf der Unternehmensgruppe
dasbob. Sein publikumswirksam formuliertes Ziel besteht darin, den Online-Handel zu revolutionieren. Die Innenstädte sollten etwas davon haben, der stationäre Handel vom neuen Onlinegeschäft profitieren und das Ganze noch ethisch und moralisch neue Maßstäbe setzen. Die Antwort auf die Frage, wie genau dasbob sein Geld verdienen will, lassen die Verantwortlichen bis heute offen.
Der offizielle Firmensitz, der in Krefeld aktiven Unternehmensgruppe dasbob ist die Rothenbaumchaussee in der Hansestadt. Deshalb sind das dortige Amtsgericht und auch die dortige Staatsanwaltschaft in Bezug auf etwaige strafbare Handlungen sowie eine mögliche Zahlungsunfähigkeit zuständig.
Von Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit will Spasojevic nichts wissen. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte er: „Da wir die Finanzierungsrunde für dasbob mit unseren Partnern nunmehr abgeschlossen haben, werden wir die Gläubiger sofort bedienen. Das hat zur Folge, dass die Insolvenzanträge für hinfällig erklärt werden und dasbob dann wie geplant seine Geschäftstätigkeiten fortsetzen kann.“Zum Stand der Unternehmensaktivitäten und den weiteren Planungen wolle dasbob zeitnah Auskunft geben, ergänzte er. Das würde die Gläubiger sicher freuen. Neben Handwerkern und anderen auch diejenigen, die in die Kryptowährung Bobcointoken investiert haben und auf diesem Weg einem möglichen Totalverlust ihrer Mittel entgehen könnten. Die Bafin betonte, dass die Unternehmensgruppe für einen Handel mit den Bobcointoken über keine Erlaubnis verfüge.
Der aktuelle Stand ist der: „Ich
gebe hiermit für die dasbob Unternehmensgruppe bekannt, dass gegen drei unserer Gesellschaften zwei Insolvenzanträge gestellt wurden. Darüber wurden die Geschäftsführer in Kenntnis gesetzt und informiert“, berichtete Spasojevic. Erwähnte Insolvenzanträge stammen folglich nicht von den Verantwortlichen bei dasbob selbst, sondern sind offenbar von Gläubigern gestellt worden, die auf die Begleichung ihrer Rechnungen oder auf die Zahlung vertraglich zugesagter Gelder warten.
„In diesem Verfahren wurde vom Amtsgericht ein Gutachter bestellt, mit dem wir in engem und seriösem Austausch sind“, erklärte Spasojevic. Von einem Gutachter ist hingegen in den öffentlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts Hamburg nichts zu lesen. Stattdessen informiere die Behörde darüber, dass sie den Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm aus Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt habe. Laut Homepage der Kanzlei sei Böhm ein Spezialist für Insolvenz- und Sanierungsrecht.