Rheinische Post Krefeld Kempen
Staatsanwaltschaft bittet Betrüger zur Kasse
Es sind Ausnahmen, die durch die besonderen Umstände gerechtfertigt werden. Verurteilte Betrüger werden mit Namen, Geburtsdatum und -ort von den Behörden öffentlich bekannt gemacht. Was dahintersteckt.
KREFELD Selbst ein rechtskräftig verurteilter Mörder hat in Deutschland das Recht, dass er ohne seine Zustimmung nicht mit Foto oder Namen in die Öffentlichkeit gezerrt wird. Eine Nennung ist nicht automatisch mit der Schwere der Tat begründbar. Dieses Recht gilt erst recht bei weniger schweren Verbrechen oder Rechtsverstößen. Ausnahmen gelten für diejenigen, die sich mit positiven Nachrichten gerne vor Kameras und Fotoobjektive in die Medien begeben haben – in der Regel Prominente.
Und dennoch gibt es Sonderfälle, mit denen die Staatsanwaltschaft Krefeld und das Amtsgericht Krefeld im vergangenen Monat gleich mehrfach beschäftigt waren. Sie machten rechtskräftig verurteilte Betrüger namentlich mit Geburtsdatum und -ort bekannt. Gedeckt sei dieses „an den Pranger stellen“durch die in Deutschland geltende Strafprozessordnung. Ziel der Aktion sei es, das betrügerisch erworbene Gut den geschädigten Personen ganz oder anteilig zurückzugeben, berichtete Christian Huge, Sprecher des Amtsgerichts Krefeld auf Anfrage unserer Redaktion.
Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen im Bundesanzeiger. Dort hieß es zum Beispiel: „Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 7 Js 502/21 ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Otto Mustermann, geboren am 1. Januar 1984 in Schönhausen (alle Angaben erfunden) durch, der mit Urteil des Amtsgerichts Krefeld (24 Ls 61/23) vom 19. Januar 2024 wegen Betruges in 33 Fällen verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist den Geschädigten aus den von dem Verurteilten begangenen Straftaten ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Amtsgericht Krefeld die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 58.965,57 Euro angeordnet.“
Bei dem Verurteilten handelt es sich um einen Mann, der auf einer Online-Verkaufsplattform „Küchen nach Maß“zum Kauf angeboten hat. Nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und Gericht hatte er nie die
Absicht, die bestellte Ware zu liefern, sondern zielte nur darauf ab, Anzahlungen entgegenzunehmen. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Nun muss er den betrogenen Kunden ihre Anzahlungen erstatten. Das heißt, die Staatsanwaltschaft zieht etwaiges Vermögen des Verurteilten ein. „Die Staatsanwaltschaft prüft nach Ablauf der vorbezeichneten Frist, ob die gesicherten Vermögenswerte ausreichen, um die nunmehr geltend gemachten Ansprüche der Verletzten zu befriedigen.“Andernfalls kann die Staatsanwaltschaft auch die Einleitung eines Insolvenzverfahrens in die Wege leiten.
Die öffentlichen Bekanntmachungen zu den Betrügern sind mit einer Vielzahl von rechtlichen Hinweisen, Paragrafen und Fristen versehen, die ein rechtsstaatliches Verfahren garantieren helfen.
Der „Küchen-Betrüger“ist nicht der einzige, der sich nun mit den finanziellen Folgen seiner Straftat auseinandersetzen muss. Im Fokus stehen auch ein Mann aus Duisburg, der durch Urteil des Landgerichts Krefeld wegen Computerbetruges und anderes verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen wurde die Einziehung eines Betrages in Höhe von 18.223,23 Euro angeordnet.
Gleich zwei Summen muss ein weiterer Verurteilter aus Krefeld aufbringen: 6002,00 Euro zuzüglich 5436,90 Euro. Er war wegen Betruges in 19 Fällen verurteilt worden.
Gleich 64 Fälle gingen auf das Konto eines anderen 33-jährigen Krefelders. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen sei den Geschädigten aus den von dem Verurteilten begangenen Straftaten
ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt habe, heißt es. Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, habe das Amtsgericht Krefeld die Einziehung von 17.662,98 Euro angeordnet, berichtete die Staatsanwaltschaft Krefeld im Bundesanzeiger.