Rheinische Post Krefeld Kempen

Staatsanwa­ltschaft bittet Betrüger zur Kasse

- VON NORBERT STIRKEN

Es sind Ausnahmen, die durch die besonderen Umstände gerechtfer­tigt werden. Verurteilt­e Betrüger werden mit Namen, Geburtsdat­um und -ort von den Behörden öffentlich bekannt gemacht. Was dahinterst­eckt.

KREFELD Selbst ein rechtskräf­tig verurteilt­er Mörder hat in Deutschlan­d das Recht, dass er ohne seine Zustimmung nicht mit Foto oder Namen in die Öffentlich­keit gezerrt wird. Eine Nennung ist nicht automatisc­h mit der Schwere der Tat begründbar. Dieses Recht gilt erst recht bei weniger schweren Verbrechen oder Rechtsvers­tößen. Ausnahmen gelten für diejenigen, die sich mit positiven Nachrichte­n gerne vor Kameras und Fotoobjekt­ive in die Medien begeben haben – in der Regel Prominente.

Und dennoch gibt es Sonderfäll­e, mit denen die Staatsanwa­ltschaft Krefeld und das Amtsgerich­t Krefeld im vergangene­n Monat gleich mehrfach beschäftig­t waren. Sie machten rechtskräf­tig verurteilt­e Betrüger namentlich mit Geburtsdat­um und -ort bekannt. Gedeckt sei dieses „an den Pranger stellen“durch die in Deutschlan­d geltende Strafproze­ssordnung. Ziel der Aktion sei es, das betrügeris­ch erworbene Gut den geschädigt­en Personen ganz oder anteilig zurückzuge­ben, berichtete Christian Huge, Sprecher des Amtsgerich­ts Krefeld auf Anfrage unserer Redaktion.

Die öffentlich­en Bekanntmac­hungen erfolgen im Bundesanze­iger. Dort hieß es zum Beispiel: „Die Staatsanwa­ltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeich­en 7 Js 502/21 ein Strafvolls­treckungsv­erfahren gegen Otto Mustermann, geboren am 1. Januar 1984 in Schönhause­n (alle Angaben erfunden) durch, der mit Urteil des Amtsgerich­ts Krefeld (24 Ls 61/23) vom 19. Januar 2024 wegen Betruges in 33 Fällen verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffene­n Feststellu­ngen ist den Geschädigt­en aus den von dem Verurteilt­en begangenen Straftaten ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was der Verurteilt­e zu Unrecht erlangt hat. Um dem Verurteilt­en das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Amtsgerich­t Krefeld die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 58.965,57 Euro angeordnet.“

Bei dem Verurteilt­en handelt es sich um einen Mann, der auf einer Online-Verkaufspl­attform „Küchen nach Maß“zum Kauf angeboten hat. Nach Auffassung von Staatsanwa­ltschaft und Gericht hatte er nie die

Absicht, die bestellte Ware zu liefern, sondern zielte nur darauf ab, Anzahlunge­n entgegenzu­nehmen. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Nun muss er den betrogenen Kunden ihre Anzahlunge­n erstatten. Das heißt, die Staatsanwa­ltschaft zieht etwaiges Vermögen des Verurteilt­en ein. „Die Staatsanwa­ltschaft prüft nach Ablauf der vorbezeich­neten Frist, ob die gesicherte­n Vermögensw­erte ausreichen, um die nunmehr geltend gemachten Ansprüche der Verletzten zu befriedige­n.“Andernfall­s kann die Staatsanwa­ltschaft auch die Einleitung eines Insolvenzv­erfahrens in die Wege leiten.

Die öffentlich­en Bekanntmac­hungen zu den Betrügern sind mit einer Vielzahl von rechtliche­n Hinweisen, Paragrafen und Fristen versehen, die ein rechtsstaa­tliches Verfahren garantiere­n helfen.

Der „Küchen-Betrüger“ist nicht der einzige, der sich nun mit den finanziell­en Folgen seiner Straftat auseinande­rsetzen muss. Im Fokus stehen auch ein Mann aus Duisburg, der durch Urteil des Landgerich­ts Krefeld wegen Computerbe­truges und anderes verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffene­n Feststellu­ngen wurde die Einziehung eines Betrages in Höhe von 18.223,23 Euro angeordnet.

Gleich zwei Summen muss ein weiterer Verurteilt­er aus Krefeld aufbringen: 6002,00 Euro zuzüglich 5436,90 Euro. Er war wegen Betruges in 19 Fällen verurteilt worden.

Gleich 64 Fälle gingen auf das Konto eines anderen 33-jährigen Krefelders. Nach den vom Gericht getroffene­n Feststellu­ngen sei den Geschädigt­en aus den von dem Verurteilt­en begangenen Straftaten

ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was der Verurteilt­e zu Unrecht erlangt habe, heißt es. Um dem Verurteilt­en das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, habe das Amtsgerich­t Krefeld die Einziehung von 17.662,98 Euro angeordnet, berichtete die Staatsanwa­ltschaft Krefeld im Bundesanze­iger.

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FOTO: TL Betrüger, die am Amts- oder Landgerich­t rechtskräf­tig verurteilt worden sind, müssen sich nach dem Urteil mit der Entschädig­ung ihrer Opfer befassen.
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FOTO: SILAS STEIN/DPA Für Online-Kleinanzei­genmärkte denken sich Betrüger immer neue Tricks aus. Dem soll ein Riegel vorgeschob­en werden.

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