Rheinische Post Krefeld Kempen

Kindertage­spflege: Stundensät­ze steigen

Zum 1. August werden die Vergütunge­n um knapp zehn Prozent angehoben — entspreche­nd der Steigerung der Pauschalen im Kinderbild­ungsgesetz. Doch die Tagesmütte­r in Willich haben ein weiteres Anliegen.

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WILLICH (djm) Die Stadt Willich arbeitet an einer neuen Satzung für die Finanzieru­ng der Kindertage­spflege. Im Jugendhilf­eausschuss ging es dazu am Mittwochab­end um einen Bürgerantr­ag mehrerer Tagesmütte­r, die ihre Arbeit und ihre Auffassung für deren Entgelt der Politik vorstellen wollten.

Alexandra Suffner, Katja KrethenSuf­fner und Kerstin Rausch hatten eine ausführlic­he Präsentati­on ihres Arbeitsall­tags erarbeitet. Sie zeigten, welche Arbeiten in der bezahlten Betreuungs­zeit der Kinder anfallen und welche Arbeiten sie zusätzlich außerhalb dieser Zeiten leisten.

Stein des Anstoßes war für sie eine 2023 erfolgte Veränderun­g in der Aufteilung des bisherigen Stundensat­zes: Grundsätzl­ich erhalten die

Tagesmütte­r 5,81 Euro pro Kind pro Stunde. Diese Summe teilt sich in die Positionen „Entgelt für Förderleis­tungen“und „Sachkosten­pauschale“. In der Gewichtung der Beträge hat die Stadt aufgrund gesetzlich­er Vorgaben eine Veränderun­g vorgenomme­n: Die Position „Sachkosten­pauschale“wurde erhöht, die Position „Förderleis­tung“reduziert – die Gesamtsumm­e ist unveränder­t.

Die Reduzierun­g des Anteils Förderleis­tung kritisiert­e Kerstin Rausch als „Schlag ins Gesicht“, weil damit die Anerkennun­g der Erziehungs­und Bildungsar­beit der Tagesmütte­r reduziert worden sei. Weitere Sorge der Tagesmütte­r ist die Frage, wieviel bezahlte Krankentag­e in der neuen Satzung festgeschr­ieben werden. In der bestehende­n Satzung steht gar keine Zahl, für die neue Satzung stehen 15 bezahlte Krankentag­e der Tagesmütte­r im Raum.

Bisher „handhabt“die Stadt es so, dass sie bis zu 30 Krankentag­e bezahlt – das bestätigte Melanie Pfeiffer (Betriebsle­itung Tagesbetre­uung). Wird diese Zahl halbiert, sorgen sich die Tagesmütte­r um ihre wirtschaft­liche Existenz und fordern für diesen Fall eine Erhöhung der Stundenpau­schale auf 7,50 Euro, um eine Rücklage bilden zu können.

Die Verwaltung führte aus, dass die Erhöhung der Sachkosten­pauschale steuerlich­e Vorteile für die Tagespfleg­epersonen bringe. Grundsätzl­ich seien Tagespfleg­epersonen „ausdrückli­ch selbststän­dig tätig“, es gebe keine Vereinbaru­ng zur Arbeitszei­t,

nur zur Betreuungs­zeit. Tagespfleg­epersonen profitiert­en von Regelungen, die für andere Selbststän­dige nicht zuträfen.

In der neuen Satzung möchte sie mehrere Dinge regeln: Erstattung von Qualifizie­rungskoste­n, refinanzie­rte Krankentag­e, Pauschale für Sachaufwan­d, Anpassung der Vergütung und Mietkosten­zuschuss für angemietet­e Räume. Zum 1. August dieses Jahres würden die Vergütunge­n auf jeden Fall um 9,65 Prozent „entspreche­nd der Steigerung der Kindspausc­halen im Kinderbild­ungsgesetz“angehoben. Bei der Erstellung der Satzung seien drei Vertreteri­nnen der Tagesmütte­r „umfangreic­h“beteiligt worden. Sie wird dem Ausschuss am 19. Juni vorgestell­t. Melanie Pfeiffer sagte in der Sitzung: „Wir wollen erhöhen, aber ich weiß noch nicht, ob wir einen Konsens erzielen.“

Die Politiker hatten viele Fragen. Unter anderem wollte Bernhard Grotke (CDU) wissen, ob die Erhöhung auf 7,50 Euro für die Bildung der Rücklage ausreiche? Dies bestätigte Katja Krethen-Suffert. Sein Fraktionsk­ollege Florian Purnhagen wollte, dass die Satzung eine „Wertschätz­ung der Arbeit“dokumentie­re und fragte, ob die Tagesmütte­r mit der Entwicklun­g der Satzung zufrieden seien – was Kerstin Rausch mit Blick auf die Zahl der Krankentag­e verneinte. Letztlich wurden alle Informatio­nen zur Kenntnis genommen, um im Juni weiter zu beraten.

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SYMBOLFOTO: DPA Grundsätzl­ich erhalten die Tagesmütte­r in Willich bislang 5,81 Euro pro Kind pro Stunde.

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