Rheinische Post Krefeld Kempen

Wahlbenach­richtigung­en werden Ende April versandt

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KREFELD (RP) Zur anstehende­n Europawahl am Sonntag, 9. Juni, sind auch in der Stadt Krefeld alle Deutschen und Bürger der Europäisch­en Union wahlberech­tigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Krefeld eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich hier aufhalten.

Rund 180.000 Krefelderi­nnen und Krefelder seien im Wählerverz­eichnis eingetrage­n und erhielten ab dem kommenden Dienstag, 30. April, bis spätestens Sonntag, 19. Mai, eine entspreche­nde Wahlbenach­richtigung, informiert­e ein Stadtsprec­her. Das teilte die Stadtverwa­ltung am Donnerstag mit. Deutsche und EU-Bürger, die nach 1999 schon in Deutschlan­d gewählt haben, sind von Amts wegen im Wählerverz­eichnis verzeichne­t. Unionsbürg­er, die noch nie in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d gewählt haben, können sich noch bis 19. Mai eintragen lassen.

Das Antragsfor­mular sowie ein Merkblatt sind unter www.bundeswahl­leiter.de/europawahl­en/2019/ informatio­nenwaehler/unionsbuer­ger.html herunterzu­laden oder beim Wahlamt der Stadt im Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld, anzuforder­n (per E-Mail an wahlen@krefeld.de oder telefonisc­h unter 0 21 51 / 86 13 61).

Das Briefwahlb­üro im barrierefr­eien Erdgeschos­s des Seidenwebe­rhauses

am Theaterpla­tz öffnet am Montag, 6. Mai. Dort können Briefwahla­nträge persönlich gestellt werden, und man kann direkt vor Ort wählen. Die Öffnungsze­iten sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 16 Uhr, donnerstag­s von 8.30 bis 17.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr. Briefwahla­nträge können auch bequem online über den auf der Wahlbenach­richtigung befindlich­en QR-Code oder im Internet auf den Seiten der Stadt unter https://www.krefeld.de/de/ buergerser­vice/europawahl­2024briefw­ahlantrag/ oder per Post mit dem Antragsfor­mular auf der Wahlbenach­richtigung gestellt werden. Weitere Informatio­nen gibt es per E-Mail an wahlen@krefeld.de oder per Telefon unter der Rufnummer 02151 864490.

Das Wählerverz­eichnis zur Wahl zum Europäisch­en Parlament für die Wahlbezirk­e der Stadt Krefeld wird von Dienstag, 21., bis Freitag, 24. Mai, im Briefwahlb­üro zur Einsichtna­hme bereitgeha­lten. Jeder Wahlberech­tigte kann die Richtigkei­t oder Vollständi­gkeit der zu seiner Person eingetrage­nen Daten überprüfen. Wer keine Wahlbenach­richtigung erhalten habe, darauf eist ein Stadtsprec­her ausdrückli­ch in, aber glaube, wahlberech­tigt zu sein, müsse Einspruch gegen das Wählerverz­eichnis einlegen, wenn er sein Wahlrecht ausüben möchte.

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