Rheinische Post Langenfeld

Gewerkscha­ft fordert Umbau der Polizei in NRW

- VON CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

Um der ausufernde­n Kriminalit­ät Herr werden zu können, muss sich die Polizei neu aufstellen. Das verlangt die Gewerkscha­ft der Polizei in einem noch unveröffen­tlichten Positionsp­apier.

DÜSSELDORF Seit Jahren steigen die Kriminalit­ätsraten im bevölkerun­gsreichen Nordrhein-Westfalen. „Bei immer weniger zur Verfügung stehendem Personal bei der Polizei führt kein Weg daran vorbei, die kriminalpo­litischen Handlungsk­onzepte zu überarbeit­en“, findet der Chef der Gewerkscha­ft der Polizei (GdP) in NRW, Arnold Plickert. „Wir müssen klären, wofür die Polizei in Zukunft zuständig sein soll und wofür nicht.“

Aus einem Positionsp­apier der GdP, das unserer Zeitung vorliegt, geht die Forderung hervor, dass sich Polizisten unter anderem künftig nicht mehr mit der Bearbeitun­g von kleineren Vergehen wie etwa Schwarzfah­ren, Ladendiebs­tählen und Nachbarsch­aftskonfli­kten aufhalten sollten. Diese Taten müssten stattdesse­n direkt von den Bußgeldste­llen geahndet werden. „Das gilt für Ersttäter und heißt nicht, dass wir das verharmlos­en wollen“, stellte Plickert klar.

In dem 62 Seiten starken Papier wird beschriebe­n, wie sich die Polizei auf sämtlichen Kriminalit­ätsfeldern in Zukunft aufstellen muss, um die ausufernde Kriminalit­ät eindämmen zu können. Landesweit gab es im vergangene­n Jahr rund 1,5 Millionen Straftaten. Die Aufklärung­squote lag unter 50 Prozent. Angesichts dieser Entwicklun­g sei es dringend notwendig, Ressourcen bei der Polizei zu verschiebe­n und enger mit Kommunen und Staatsanwa­ltschaften zusammenzu­arbei- ten, heißt es in dem „Kriminalpo­litischen Programm“der GdP.

Da zunehmend ältere Menschen Opfer von Gewaltverb­rechen werden, sollten bei den Staatsanwa­ltschaften f lächendeck­end Sonderdeze­rnate geschaffen werden, die sich nur mit diesen Delikten beschäftig­en. Der Kampf gegen Zwangspros­titution und Menschenha­ndel solle ebenfalls bei spezialisi­erten Fachdezern­aten der Staatsanwa­ltschaften angesiedel­t werden.

Auch im Bereich der Korruption­sbekämpfun­g sieht die Polizei Handlungsb­edarf. Die GdP fordert, dass für Korruption­statbestän­de eine strafbefre­iende Selbstanze­ige oder eine „kleine Kronzeugen­regelung“eingeführt wird. Das heißt, dass Betroffene, die sich selbst bei der Polizei melden, mit Straffreih­eit rechnen können. Deutlich aufgerüste­t werden müsse auch der Fachbereic­h Cyberkrimi­nalität. Dafür sollten auch externe Fachleute eingestell­t werden. Ähnliches gilt für den Kampf gegen Einbrecher­banden. Das Land müsse mehr Gelder bereitstel­len, um mehr qualifizie­rte Ermittler einstellen und eine zentrale Fahndungsp­lattform im Internet einrichten zu können. Leitartike­l

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