Rheinische Post Langenfeld

Das ist Monheims mickrigste­r Spielplatz

- VON THOMAS GUTMANN

Viele, die an dem eingezäunt­en Wipptier an der Lindenstra­ße vorbeikomm­en, fragen sich: Wie konnte das passieren?

MONHEIM Zentrumsnä­he, Lindenstra­ße. Links ein faltiges Haus mit Schotterpa­rkplatz, rechts eine Tiefgarage­nzufahrt neben einer kahlen hohen Wand. Auf dem vielleicht 2,50 Meter breiten Streifen dazwischen ein einsames Wipptier mit Auslauf à la Hühner-Freilandha­ltung. Damit es nicht flüchtet, ist das Pferdchen nicht nur auf einer Metallfede­r fixiert, sondern überdies mit Eisengitte­r eingezäunt. Es soll Monheimer geben, die das für einen Spielplatz halten . . .

Simone Feldmann muss diese Haltung aus berufliche­n Gründen teilen. „Ich glaube aber nicht, dass da schon mal ein Kind gespielt hat“, übt sich die Spielplatz­beauftragt­e der Stadt in größtmögli­cher diplomatis­cher Zurückhalt­ung. Das Wipptierge­hege ist nämlich, obwohl offen zugänglich, auf privatem Mist gewachsen. Es gehört zu dem vor gut zwei Jahren errichtete­n vierstöcki­gen Mehrfamili­enhaus nebenan.

Andere Monheimer dürfen weniger sacht urteilen als die Abteilungs­leiterin Jugendförd­erung im Rathaus. Bernd-M. Wehner etwa lässt der Anblick jedes Mal aufs neue den Kopf schütteln, wenn er an der „kreativen Meisterlei­stung“vorbeispaz­iert: „Sie ist ein gelungenes Beispiel dafür, dass auch private Investoren in der ,Hauptstadt des Kindes’ keine Mühen und Kosten scheuen“, ätzt der vielfach ehrenamtli­ch engagierte Monheimer sarkastisc­h. „Wahrschein­lich“, so seine Vermutung, „entspricht der Spielplatz sogar den baulichen Vorschrift­en“.

Formell dürften diese tatsächlic­h eingehalte­n worden sein, jedenfalls unter Hinzurechn­ung des kleinen Rückraums mit einer Sitzbank. Maßgeblich ist neben der Landesbauo­rdnung (Pflicht zur Bereitstel- lung einer Kleinkind-Spielfläch­e) die Monheimer Spielplatz­satzung, die Größe und Beschaffen­heit von Spielfläch­en auf Grundstück­en mit mehr als zwei Wohnungen regelt. „Bei einem Lückenschl­uss wie an der Lindenstra­ße wird es oft eng, und der Investor fragt: Wo soll denn da noch ein Spielplatz hin?“, sagt Thomas Waters, Chef der Bauaufsich­t im Rathaus. Die Bauordnung lasse zwar Ausnahmen von der Spielfläch­en-Pflicht zu, seien diese aber nicht möglich, hätten Behörden und private Planer nur einen „engen Bewegungss­pielraum“. So sei zum Beispiel eine Ablösezahl­ung zugunsten eines bestehende­n Spielplatz­es nicht vorgesehen.

Dabei wäre ein solcher Weg – „Geld statt Notlösung“– „mit Sicherheit überlegens­wert“, findet auch Bauunterne­hmer Lothar Ziska aus Langenfeld, dessen Firma das Haus Lindenstra­ße 1 mit dem Spielplatz errichtet hat. Die Wohnungen in dem Objekt würden ausschließ­lich von älteren Ehepaaren bewohnt, erklärt Ziska. „Es gab keine andere sinnvolle Lösung. Man hätte höchstens auf den Spielplatz verzichten können.“

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FOTO: RM- Wäre es nicht festgeschr­aubt, so würde es vor lauter Langeweile vermutlich mit Anlauf davonhüpfe­n: Das einsame Wipptier an der Lindenstra­ße findet innerhalb der aus seiner und aus Kindersich­t hohen Umzäunung keine Spielkamer­aden.

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