Das ist Monheims mickrigster Spielplatz
Viele, die an dem eingezäunten Wipptier an der Lindenstraße vorbeikommen, fragen sich: Wie konnte das passieren?
MONHEIM Zentrumsnähe, Lindenstraße. Links ein faltiges Haus mit Schotterparkplatz, rechts eine Tiefgaragenzufahrt neben einer kahlen hohen Wand. Auf dem vielleicht 2,50 Meter breiten Streifen dazwischen ein einsames Wipptier mit Auslauf à la Hühner-Freilandhaltung. Damit es nicht flüchtet, ist das Pferdchen nicht nur auf einer Metallfeder fixiert, sondern überdies mit Eisengitter eingezäunt. Es soll Monheimer geben, die das für einen Spielplatz halten . . .
Simone Feldmann muss diese Haltung aus beruflichen Gründen teilen. „Ich glaube aber nicht, dass da schon mal ein Kind gespielt hat“, übt sich die Spielplatzbeauftragte der Stadt in größtmöglicher diplomatischer Zurückhaltung. Das Wipptiergehege ist nämlich, obwohl offen zugänglich, auf privatem Mist gewachsen. Es gehört zu dem vor gut zwei Jahren errichteten vierstöckigen Mehrfamilienhaus nebenan.
Andere Monheimer dürfen weniger sacht urteilen als die Abteilungsleiterin Jugendförderung im Rathaus. Bernd-M. Wehner etwa lässt der Anblick jedes Mal aufs neue den Kopf schütteln, wenn er an der „kreativen Meisterleistung“vorbeispaziert: „Sie ist ein gelungenes Beispiel dafür, dass auch private Investoren in der ,Hauptstadt des Kindes’ keine Mühen und Kosten scheuen“, ätzt der vielfach ehrenamtlich engagierte Monheimer sarkastisch. „Wahrscheinlich“, so seine Vermutung, „entspricht der Spielplatz sogar den baulichen Vorschriften“.
Formell dürften diese tatsächlich eingehalten worden sein, jedenfalls unter Hinzurechnung des kleinen Rückraums mit einer Sitzbank. Maßgeblich ist neben der Landesbauordnung (Pflicht zur Bereitstel- lung einer Kleinkind-Spielfläche) die Monheimer Spielplatzsatzung, die Größe und Beschaffenheit von Spielflächen auf Grundstücken mit mehr als zwei Wohnungen regelt. „Bei einem Lückenschluss wie an der Lindenstraße wird es oft eng, und der Investor fragt: Wo soll denn da noch ein Spielplatz hin?“, sagt Thomas Waters, Chef der Bauaufsicht im Rathaus. Die Bauordnung lasse zwar Ausnahmen von der Spielflächen-Pflicht zu, seien diese aber nicht möglich, hätten Behörden und private Planer nur einen „engen Bewegungsspielraum“. So sei zum Beispiel eine Ablösezahlung zugunsten eines bestehenden Spielplatzes nicht vorgesehen.
Dabei wäre ein solcher Weg – „Geld statt Notlösung“– „mit Sicherheit überlegenswert“, findet auch Bauunternehmer Lothar Ziska aus Langenfeld, dessen Firma das Haus Lindenstraße 1 mit dem Spielplatz errichtet hat. Die Wohnungen in dem Objekt würden ausschließlich von älteren Ehepaaren bewohnt, erklärt Ziska. „Es gab keine andere sinnvolle Lösung. Man hätte höchstens auf den Spielplatz verzichten können.“