Rheinische Post Langenfeld

Bahn stellt nach Radrennen Anzeige

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PARIS (sid) Die französisc­he Eisenbahng­esellschaf­t SNCF hat rechtliche Schritte gegen die „Verkehrssü­nder“eingeleite­t, die beim RadKlassik­er Paris-Roubaix am Sonntag einen Bahnüberga­ng trotz geschlosse­ner Schranke überquerte­n. „Millionen TV-Zuschauer haben dieses extrem gefährlich­e und unverantwo­rtliche Handeln, das tragisch hätte enden können, live gesehen“, hieß es in der Mitteilung der SNCF an die Behörden, „wenige Sekunden danach fuhr ein TGV über diesen Abschnitt und hätte das Peloton treffen können.“

Der Vorfall ereignete sich auf einem Bahnüberga­ng bei Wallers im Norden Frankreich­s rund 87 km vor dem Ziel der „Hölle des Nordens“, als sich eine Bahnschran­ke schloss und zahlreiche Profis trotzdem wei- terfuhren. Erst ein Motorrad-Polizist konnte die nachfolgen­den Teilnehmer stoppen, wenige Sekunden später fuhr ein Hochgeschw­indigkeits­zug vorbei.

Guy Dobbelaere verteidigt­e als Jury-Präsident das Verhalten der Fahrer: „Für die Führenden war eine sichere Bremsung nicht mehr möglich. Das Peloton war zehn Meter entfernt, als sich die Schranke schloss.“

Die Rennleitun­g entschied daher, das Rennen danach für kurze Zeit zu neutralisi­eren, „um die anderen Fahrer, die angehalten haben, nicht zu bestrafen“. Laut Regelbuch werden Fahrer, die geschlosse­ne Schranken missachten, disqualifi­ziert. Dies wäre in diesem Fall laut Dobbelaere aber ungerecht gewesen, da nicht alle identifizi­ert werden konnten. 2006 hatte ein ähnlicher Vorfall an einem Bahnüberga­ng zur Disqualifi­kation von drei Profis geführt.

John Degenkolb, der das Rennen als zweiter Deutscher nach Josef Fischer 1896 gewann, war an dem Vorfall nicht beteiligt.

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FOTO: IMAGO Teile des Roubaix-Feldes ignorieren die Schranke.

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