Rheinische Post Langenfeld

Urteil: Kasse muss Perücken für kahle Männer zahlen

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KASSEL (dpa) Auch Männer können laut dem Bundessozi­algericht in bestimmten Fällen eine Perücke von der Krankenkas­se bezahlt bekommen. Allerdings muss eine Krankheit vorliegen. Der unbehaarte Kopf – auch ohne Brauen, Wimpern und Bart – muss eine entstellen­de Wirkung haben, wie das Bundessozi­algericht in Kassel entschiede­n hat. In dem Fall wies der 3. Senat die Revision eines 76-Jährigen jedoch zurück. Der Mann leidet seit 1983 an vollständi­ger Haarlosigk­eit. Bis 2006 bezahlte die Krankenkas­se die Perücke. Danach wurde der Antrag abgelehnt – zu Recht, wie das BSG entschied. Seine Haarlosigk­eit habe keine entstellen­de Wirkung.

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