Urteil: Kasse muss Perücken für kahle Männer zahlen
KASSEL (dpa) Auch Männer können laut dem Bundessozialgericht in bestimmten Fällen eine Perücke von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Allerdings muss eine Krankheit vorliegen. Der unbehaarte Kopf – auch ohne Brauen, Wimpern und Bart – muss eine entstellende Wirkung haben, wie das Bundessozialgericht in Kassel entschieden hat. In dem Fall wies der 3. Senat die Revision eines 76-Jährigen jedoch zurück. Der Mann leidet seit 1983 an vollständiger Haarlosigkeit. Bis 2006 bezahlte die Krankenkasse die Perücke. Danach wurde der Antrag abgelehnt – zu Recht, wie das BSG entschied. Seine Haarlosigkeit habe keine entstellende Wirkung.