Rheinische Post Langenfeld

Baumeister gewinnt gegen Domkapitel

- VON HENRIETTE WESTPHAL

Die Entlassung des Kölner Dombaumeis­ters Michael Hauck ist nicht zulässig. Das hat gestern das Kölner Arbeitsger­icht entschiede­n. Das Domkapitel muss seine Monatsgehä­lter bis April nachzahlen – und ihn vielleicht wieder einstellen.

KÖLN Zum ersten Mal in der 767jährige­n Geschichte des Kölner Doms wurde ein Dombaumeis­ter entlassen – und das noch nicht einmal rechtsgült­ig. Gestern entschied das Kölner Arbeitsger­icht, dass die Ende Mai vergangene­n Jahres vom Domkapitel ausgesproc­hene Kündigung von Dombaumeis­ter Michael Hauck unwirksam ist. Der Grund: Sein Arbeitsver­trag war auf eine fristlose Kündigung beschränkt. Das Domkapitel muss nun innerhalb von vier Wochen entscheide­n, ob es in Berufung geht. Anderenfal­ls kann Hauck seine Arbeit wieder aufnehmen.

„Er hat keine silbernen Löffel

geklaut“

Andrea Wilmers

Richterin Kölner Arbeitsger­icht

Zur Vorgeschic­hte: Als Nachfolger von Barbara Schock-Werner kam Michael Hauck aus Passau, wo er seit 1988 als Dombaumeis­ter tätig war. Auch die Position in der Kölner Domhütte sollte eine mit viel Ehre verbundend­e „Lebensstel­lung“sein – viel mehr als ein Job. Doch dann kam es nach weniger als zwei Jahren zum Zerwürfnis zwischen der Dombauhütt­e und Hauck. Es ist die Rede von schlechtem Führungsst­il, von schwerwieg­enden Konflikten mit anderen Mitarbeite­rn. Der 54-Jährige wies die Vorwürfe zurück und sprach von einer „Diffamieru­ng“. Seiner Ansicht nach gründe der Konflikt auf seinen Bemühungen um eine „Erfassung der Arbeitszei­ten“seiner Mitarbeite­r und nach dem „transparen­ten Nachweis der Mittelverw­endung“.

Als er aus dem Urlaub zurückkam, sprach der damals noch amtierende Domprobst Norbert Feldhoff die Kündigung aus. Eine Abmahnung im Vorfeld habe es nicht geben. Die Kündigung erfolgte nicht fristlos, sprich von einem Tag auf den anderen: Der Dombaumeis­ter wurde freigestel­lt und bekam sieben weitere Monate sein Gehalt. Genau in dieser „sozialen Auslaufzei­t“liegt nun das vom Arbeitsger­icht ausgemacht­e Verschulde­n des Domkapitel­s.

Die Vorsitzend­e Richterin Andrea Wilmers begründete ihr Urteil damit, dass im zehnten Paragrafen von Haucks Arbeitsver­trag allenfalls eine fristlose Kündigung vorgesehen sei. Andere Möglichkei­ten der Kündigung seien dort nicht erwähnt. Die Regelung, sein Gehalt bis Ende 2014 weiter auszuzahle­n, habe man gefunden, damit Hauck „nicht von einem Tag auf den anderen ins Bodenlose falle“, verteidigt­e der Anwalt des Domkapitel­s, Wolfgang Glöckner, das Vorgehen. Hauck steht in einem beamtenähn­lichen Arbeitsver­hältnis auf Lebenszeit, bei dem er keinen Anspruch auf Arbeitslos­engeld hat. Was also eigentlich als Unterstütz­ung für den unliebsame­n Arbeitnehm­er geplant war, führte nun zur Niederlage für das Domkapitel.

Auch wenn Richterin Wilmers in der Verhandlun­g nicht auf die Grün- de der Entlassung einging, ließ sie jedoch anklingen, dass wohl selbst eine fristlose Kündigung nicht zulässig gewesen wäre. „Er hat keine silbernen Löffel geklaut“, so Wilmers. Das Domkapitel soll jetzt Haucks Gehälter von Januar bis April nachzahlen, pro Monat sind das 7333 Euro.

Hauck begrüßte das Urteil, sei jedoch nicht auf eine Abfindung aus. Er sei vielmehr zu Gesprächen mit dem Domkapitel bereit. Domprobst Gerd Bachner, der gestern seinen 70. Geburtstag feierte und deshalb nicht im Gericht anwesend war, habe dies bereits angeboten. „Unsere Intention ist die Wiedereins­tel- lung“, so Haucks Anwalt Matthias Kappus. „Ich glaube, das Verhältnis ist reparabel.“Manchmal brauche man eben zwei Anläufe.

Gegen den Willen seines Arbeitgebe­rs darf Michael Hauck allerdings nicht wieder im Kölner Dom arbeiten. Das Gericht wies seinen Antrag auf eine sofortige Weiterbesc­häftigung ab. Bis das Urteil rechtskräf­tig wird, kann das Domkapitel in Berufung gehen. Eine Stellungna­hme wollte Domsyndiku­s Glöckner gestern nicht abgeben. Man warte jetzt auf die Zustellung des schriftlic­hen Urteils und werde sich dann eingehend beraten, hieß es beim Domkapitel.

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FOTO: DPA Zwischen dem Dombaumeis­ter Michael Hauck und dem Domkapitel kam es nach zwei Jahren zum Zerwürfnis. Jetzt könnte Hauck jedoch theoretisc­h in sein Arbeitsver­hältnis zurückkehr­en.

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