Garant für rechtmäßiges Handeln des Emittenten
Das Kapitalanlagegesetzbuch hat die Verwahrstelle als zentrale Instanz in der Sachwerte-Welt installiert. Die WGZ-Bank hat sich dieser Aufgabe angenommen und sich damit neue Geschäftsfelder erschlossen.
Etwas sperrig ist das Wort Verwahrstelle ja schon. Doch sachlich steht dahinter mehr als nur eine regulatorische Neuheit für Geschlossene Fonds. Denn dank der Einführung durch das neue Kapitalanlagegesetzbuch im Jahr 2013 übernimmt die Verwahrstelle Aufgaben, die dem Schutz der Fondsanleger in der Welt der Sachwerte dienen.
In der neuen regulierten Welt der Sachwerte spielt sie eine wichtige Rolle. „Die Verwahrstelle hat die Aufgabe, den Investitionsprozess und die Verwaltung der Kapitalanlage im Sinne der Anleger sicherzustellen“, erläutert Susanne Zyrus, Leiterin Depotbankgeschäft bei der Düsseldorfer WGZ-Bank. Den Verwahr-Spezialisten des Düsseldorfer Kreditinstituts obliegt beispielsweise die Aufgabe, alle Zahlungsströme rund um das Fondsgeschäft auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu kontrollieren. Von der Fondsauflegung über den Erwerbsprozess, der laufenden Verwaltung, der Veräußerung bis zur Fondsauflösung werden die Entscheidungen und Prozesse der Kapitalverwaltungsgesellschaft überwacht, und es wird sichergestellt, dass diese im Rahmen der regulatorischen und vertraglichen Vorgaben bleiben.
Patrick Westerhoff, Leiter der Gruppe Depotbankservice, unterstreicht aber gleichzeitig, dass die Überwachung der regulatorischen Rahmenbedingungen nicht mit dem wirtschaftlichen Erfolg eines Fondsprodukts gleichzusetzen ist. „Aus einem gut kontrollierten Produkt wird dadurch nicht automatisch ein wirtschaftlich erfolgreiches“, hebt der Experte hervor, „denn die Aufgabe der Verwahrstelle besteht darin, sicherzustellen, dass der gesamte Investmentprozess im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben stattfindet.
Auf die Verwahrstellenaufgaben der Sachwertefonds musste sich auch die WGZBank vorbereiten. Denn die Anforderungen sind anders strukturiert als bei dem Verwahrstellengeschäft für Wertpapierfonds, das die WGZ-Bank schon lange betreibt.
In der Welt der Sachwerte braucht die Verwahrstelle nach Ansicht von Susanne Zyrus vor allem Mitarbeiter, die fit im Vertragsrecht sind – „denken Sie beispielsweise nur an den umfangreichen juristischen Schriftverkehr, der nun einmal zu jedem Immobiliengeschäft gehört“, ergänzt sie zur Erklärung.
Des Weiteren sei Sachverstand für das jeweilige Investment unabdingbar – im Falle der WGZ-Bank also Immobilien, Erneuerbare Energien und Infrastruktur-Sachwerte. „Deswegen betreuen wir der- zeit zum Beispiel keine Schifffonds, für dieses Asset halten wir aktuell kein Know-how vor“, erklärt die Leiterin des Depotbankgeschäfts weiter. Bei Windparks beispielsweise verfügt die WGZ-Bank über langjährige Erfahrung aus der Finanzierung und kann dadurch mit den Gutachten für Windparkprojekte umgehen und diese bewerten. Gleiches gilt für die Beurteilung von Infrastruktur- und Immobilienprojekten.
Insbesondere bei Immobilien- und Energiefonds sieht auch Kollege Patrick Westerhoff aktuell noch Wachstumsmöglichkeiten für die WGZBank, da der Markt sich derzeit dynamisch entwickle. Andererseits will das Haus kein Wachstum um jeden Preis und wird sich daher auch in Zukunft die Projekte, die man begleiten will, genau ansehen.
Schließlich sei man per Definition eben nicht der Kapitalverwaltungsgesellschaft, sondern insbesondere dem Anleger verpflichtet – als Treuhänder für dessen Rechte. Dennoch bleibt jeder Anleger selbst dafür verantwortlich, sein eigenes Risikopotenzial abzuschätzen. Denn letztlich sei jedes Investment in einen Sachwert auch eine unternehmerische Entscheidung, die es mit all ihren Chancen und Risiken genau abzuwägen gilt, gibt Patrick Westerhoff zu bedenken.
Mit diesem Gedanken im Hinterkopf steht dem Anleger einer Investition in ein reguliertes Produkt dann aber wenig entgegen.
„Aus einem gut kontrollierten Produkt wird nicht automatisch ein wirtschaftlich erfolgreiches“